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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 06.01.2009, 17:33
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Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 4
Standard Zuverdienstgrenze von 100€ + Fahrtkosten

Hallo!

Mein Arbeitgeber von meiner 400€ Beschäftigung hat mir für November 55€ an Fahrtkosten überwiesen, weil ich 2 Außentermine hatte. Vorher hatte ich mich bei meiner ARGE telefonisch schlau gemacht, ob mir die Fahrkosten angerechnet werden, da ich monatlich knapp 100€ an Einkommen habe. Nun hat mir meine Firma 155€ überwiesen- leider werden mir nun die 55€ angerechnet und ich darf 20% davon behalten... Fahrtkostensatz von meiner Firma sind 0,10Cent pro Km.

Was stimmt denn nun? Hat mir meine ARGE das falsch gesagt?
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  #2  
Alt 06.01.2009, 17:55
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Wenn Du Einkommen von 155 Euro hattest, dann sind 100 Euro frei und vom Rest 20%, richtig.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 06.01.2009, 18:03
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Beiträge: 4
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Also ich hatte 98€ Einkommen und 55€ Fahrtkosten. Dann haben sie mir damals das falsch gesagt und jetzt wohl pech gehabt...
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  #4  
Alt 06.01.2009, 18:12
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Was machst du denn beruflich bzw was sind das für Fahrtkosten?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 06.01.2009, 18:27
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bin regalauffüllerin und da eine Servicekraft krankgeworden ist musste ich sie vertreten auswärts
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  #6  
Alt 06.01.2009, 19:28
Benutzerbild von Turtle1972
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In den 100 Euro Freibetrag, die man auf eine Erwerbstätigkeit pauschal gewährt, sind Fahrkosten bereits enthalten. Ergo muss man dir die 55 Euro von deinem AG auch anrechnen, sonst würde man dir, indem man die 55 Euro nicht berücksichtigt und dir auf die 98 Euro 98 Euro Freibetrag gewährt quasi eine Bereinigung von 153 Euro gewähren und eben nicht nur 100 Euro + 20%.

Es kann nicht sein, dass man 98 Euro nicht anrechnet, weil der Gesetzgeber sagt: Die werden nicht angerechnet, die sollen frei sein für Werbungskosten und andererseits aber die Werbungskostenerstattung vom Arbeitgeber auch unberücksichtigt lässt. Damit würdest du die Fahrkosten quasi doppelt bekommen: vom Staat und vom AG.

Turtle
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  #7  
Alt 06.01.2009, 19:34
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Registriert seit: 06.01.2009
Beiträge: 4
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Vielen Dank!

Bin nun schlauer und werde nicht mehr Auswärts einspringen
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