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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Community, ich habe heute lange das Forum studiert, muss aber in meinem Fall doch noch mal nachfragen. Sorry, wenn diese Situation schon zig mal hier durchgekaut wurde, aber ich blick nicht mehr so ganz durch. Folgendes: Mein Sohn ist 21 Jahre, ausbildungssuchend und lebt mit mir in einer BG (ALG 2). Nun hat er heute einen Minijob (325,-- Euro) angeboten bekommen, mit der Chance auf eine Ausbildung als Einz.-Kfm. ab August. Das möchte er sich natürlich nicht entgehen lassen. Zumal unsere finanzielle Situation mehr als beengt ist. Hier eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben: Ausgaben: Hypothek (300,00 Euro, davon sind ca. 100,00 Euro Tilgung selbsttragend) Hypothek (da Eigentumswohnung vor 8 Jahren) 300,-- Euro Nebenkosten 248,-- Euro Strom ca. 65,-- Euro Grundsteuer monatl. 22,-- Euro Telefon/I-net 33,-- Euro Versicherungen ca. 20,-- Euro Ausgaben gesamt: 688,-- Euro Einnahmen: Leistungen ARGE 626,-- Euro (incl. KG) Kindesunterhalt Sohn 415,-- Euro Einnahmen gesamt: 1.041,-- Euro Somit bleiben uns 353,00 Euro für 2 Personen. Bis Mitte letzten Jahres habe ich davon noch das Busticket zur Schule, sowie sonstige anfallenden Schulkosten (Kopiergeld, usw.) bezahlt. Und nackt kann so ein junger Mann auch nicht auf die Straße. Tja, wenn da nicht die liebe Oma wäre... (mal so am Rande erwähnt und Danke sagend). Jetzt meine Fragen: 1. Wie viel dürfte mein Sohn von den 325,00 Euro behalten? Wirklich nur 70,00 Euro (+30,00 Bereinigung)? Das gibt hier schon eine hitzige Diskussion, da er sich ja nun auch endlich mal was gönnen bzw. sparen könnte, was bei dem Restbetrag oben bisher ja überhaupt nicht möglich war. Da wird schon ein Frisörbesuch zur Luxusfrage. Wenn ich ihm jezt sagen muss, davon bleiben dir 70,00 Euro... oh man. 2. Frage: Was würde passieren, wenn er zu seinem Vater zieht? (oder auch zur Oma? ![]() Da der monatl. Darlehenszins in Höhe von ca. 200,00 Euro im Rahmen einer Mietwohnung für 1 Person entspricht, müsste ich mir um die Wohnung wohl keine Sorgen machen oder? Im Moment wird ja der KU und das KG voll angerechnet. Würde das bei Umzug zu seinem Vater oder Oma entfallen? 3. Was bedeutet eigentlich: Kind fällt aus der BG raus, weil für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommend. Ist das nicht genau so eine Milchmädchenrechung wie bei Frage 1? Nämlch unterm Strich bleibt für junge Leute nichts, nicht mal mehr die Motivation? Nur das Danke der ARGE für weniger Leistungszahlungen für die arbeitslose Mama? ![]() Vorab erst mal Danke an alle, die sich mit diesem langen Text und meinen Fragen befassen. LG Dagmar |
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#2
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| 1. Behalten darf er alles, es nimmt ihm keiner was weg. Wieviel Kostgeld du von ihm verlangst, das ist ja letztendlich deine Sache. Angerechnet werden aufs ALG 2 von 325 Euro 180 Euro, er fällt dann auf alle Fälle aus der BG raus. Dann könntest du ggf. für ihn Wohngeld beantragen. Seine Berechnung sieht ja in etwa so aus: 287 Euro Regelsatz 150 Euro halbe Zinsen 124 Euro halbe Nebenkosten 11 Euro halbe Grundsteuer ...................................... 575 Euro Bedarf 415 Euro Unterhalt 184 Euro Kindergeld 325 Euro Lohn - 145 Euro Freibetrag ............................... 779 Euro Einkommen Damit hat dein Sohn 204 Euro übersteigendes Einkommen. Die 184 Euro Kindergeld wären damit bei dir als Einkommen zu berücksichtigen. Deine Berechnung wäre dann in etwa so: 359 Euro 150 Euro halbe Zinsen 124 Euro Nebenkosten 11 Euro halbe Grundsteuer ............................ 644 Euro Bedarf 184 Euro Kindergeld - 30 Euro Freibetrag .......................... 154 Euro Einkommen 490 Euro Anspruch. Ihr habt dann zu zweit: 490 Euro ALG 2, 184 Euro Kindergeld, 415 Euro Unterhalt und 325 Euro Lohn, ggf. noch etwas Wohngeld, zusammen also ca. 1414 Euro. Und wie schon gesagt: du selbst musst kalkulieren, wieviel Kostgeld du von ihm nimmst. Wenn er zum Vater zieht, fällt er natürlich mit Bedarf und Einkommen aus der Berechnung, Kindergeld würde dann auch dem Vater zustehen. Inwieweit dann deine Kosten der Unterkunft auf Dauer in der Höhe (immerhin dann 570 Euro für EINE Person, das ist in vielen Orten schon zuviel) anerkannt werden: muss das Amt entscheiden. Von dem Gedanken, dass er bestraft wird, sollte er sich übrigens mal abkehren. Insoweit sollte er mit 21 Jahren schon gelernt haben, dass man seinen Verdienst zum Bestreiten SEINES LEBENSUNTERHALTES verwenden muss und nicht als Taschengeld! Andere "Kinder" in dem Alter müssen von ihrem Lohn manchmal schon eine ganze FAMILIE ernähren! Turtle |
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#3
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| Hallo Turtle, besten Danke für deine schnelle und ausführliche Antwort. Die hat mir erst mal sehr geholfen. Noch eine kleine Korrektur zu 570,00 Euro für eine Person. Da die ARGE ja eh nur die Darlehenszinsen von 200,00 Euro (monatl. Gesamtbetrag incl. Tilgung 300,00 Euro) trägt, ich also die 100,00 Euro Tilgung immer schon selbst zahle, die Nbk für eine Persone natürlich weniger wären, würde die Wohnung incl. Nbk. wesentlich weniger als 570 Euro kosten. Aber das nur am Rande. Noch ein Wort zu deinem letzten Satz. Ich finde es eigentlich schade, dass man diese Bemerkungen in jedem Forum dieser Art liest. Wenn ich die Beträge sehe, die meinem Sohn für seinen Lebensunterhalt zustehen (KG 184 und KU 415 = 599), und die er hier voll einbringt, dann finde ich das bereits Verantwortung genug. Denn von diesem Geld bleibt IHM im Grunde genommen gar nichts mehr (siehe Summe zum Leben für 2 Personen). Da bleibt auch mir keine Wahl der Kalkulation mehr, wieviel Geld ich ihm denn abnehme. Und wenn 21jährige ihre eigene Familie zu versorgen haben, ist das in den meisten Fällen frei gewählt. Danke nochmals Dagmar |
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#4
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| Warum soll ihm denn von dem Unterhalts und Kindergeld was bleiben?! Wofür ist es denn bestimmt, wenn nicht für seinen Lebensunterhalt? Andere Menschen müssen doch ihr Geld auch für Lebensmittel, Miete, Hygiene, Strom, Telefon usw. einsetzen! Andere in dem Alter haben schon Kinder zu ernähren und jammern nicht rum, wenns einen Euro Taschengeld die Woche weniger gibt! Sorry, aber deine Argumente kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Wir leben doch nicht in Schlaraffia, wo das Geld für den Lebensunterhalt von Dritten kommt und man das, was man selbst verdient, für seine Hobbys und für Luxus verwenden kann?! ER IST 21!!!! Und nicht 14 oder 15! Turtle |
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#5
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| Zitat:
Beides könnte gefährdet sein wenn er mit 21 nun "mit der Chance auf eine Ausbildung als Einz -Kfm ab August" nicht bald zu Stuhle kommt. Von "eigener Verantwortung" kann ich da nichts sehen. |
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#6
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| Keine persönlichen Hintergründe wissen, aber sofort drauf bzw. solche Bemerkungen machen. Kein Wunder, dass sich Hartz4-Empfänger immer mehr zurückziehen und sich in die Isolation flüchten. Alles Gute! |
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#7
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| Nu ist es aber gut. Was soll man bei einem 21jährigen für persönliche Hintergründe kennen, nur weil man erwartet, dass er fähig und in der Lage ist, zu merken, dass man im Normalfall arbeitet UM SEINEN LEBENSUNTERHALT zu bestreiten?! Wenn er das mit 21 noch nicht weiß, dann hast du in der Erziehung was falsch gemacht. Und dabei geht es ihm noch gut, denn normalerweise müsste sein Vater für ihn gar keinen Unterhalt mehr zahlen, da er keine Ausbildung macht und ARBEITEN kann. Und zwar ARBEITEN für seinen LEBENSUNTERHALT. Turtle |
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