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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe mich gerade selbständig gemacht und im Monat etwa 700 Euro Gewinn, meine Miete ist 370 Euro. Ich wollte nun Wohngeld beantragen, das vermutlich 100 Euro beträgt. Aber die SV haut ganz schön rein. Selbst mit den ermäßigten Beiträgen liegt man etwa bei 230 Euro. Wenn der Antrag bei der Künstlersozialkasse durch ist, wären es etwa 125 Euro. Ich wollte nun einen Zuschuss zur SV stellen, weil: 700 + 100 Wohngeld = 800 - 370 Miete = 430 - 230 = 200 bzw. später 430 - 125 = 305 Euro, somit wäre der Zuschuss bis zum Regelsatz m.E. zunächst 164 Euro und später 59 Euro, es sei denn, ich hätte bis dahin höhere Gewinne. Nun sagte man mir in einem anderen Forum, ich wäre generell hilfsbedürftig, nicht nur durch die SV, was ich anders sehe, da ich ja mit 430 Euro mehr hätte als der Regelsatz. Nur durch die SV rutsche ich drunter. Dort wurde aber argumentiert, wenn ich ALG II bezöge (aufstockend) hätte ich ja viel mehr Geld, also wäre ich mit weniger hilfebedürftig. Bei der Arge, die nicht mal wusste, um welche Beträge es geht, wurde gleich gesagt: ALG II beantragen. Von der Möglichkeit einen Zuschuss zu beantragen nach § 26 SGB II haben die noch nie was gehört. Aber dann wäre ich ja wieder richtiger "Kunde" dort und die übernähmen dann ja eh die SV. Dann würde das Gesetz doch keinen Sinn machen. Ich möchte dem Staat nicht durch ALG II auf der Tasche liegen, das würde locker das vierfache Kosten. Gibt es überhaupt ein Antragsformular für einen solchen Zuschuss? Und bin ich wirklich verpflichtet, ALG II zu beantragen? Die Wohngeldstelle und die Arge schießen sich momentan die Bälle zu. Wohngeld will nicht eher zahlen, bis sie wissen, wer und wieviel SV ich zahle, Arge will mich gleich wieder als Kunde haben und wollte ansonsten vermutlich auch wissen, wieviel Wohngeld ich beziehe um meine Bedürftigkeit festzustellen. Ich weiß momentan nicht, wo ich zuerst und zuletzt hinlaufen soll. Ich bin 16 Stunden am Rotieren. |
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#2
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| Und hast du nicht in dem anderen Forum, in welchem übrigens Beiträge sofort gelöscht werden, wenn man feststellt, dass der Fragesteller sein Problem auch in anderen Foren postet, nicht behauptet, man würde dir trotz ALG2 Anspruch nur den Zuschuss gewähren? Wieso also fragst du dann hier nochmal nach, wenn doch lt. deinen Angaben im anderen Forum alles geklärt ist? Turtle |
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#3
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| Ich erhielt heute einen Anruf von der Arge, habe ihn allerdings verpasst, da ich am arbeiten war. Ich will nicht mutmaßen, dass es dabei um ein Problem ging mit dem Zuschuss, hätte mir aber bevor ich zurückrufe lieber eine weitere Meinung (und nicht eine Gegenfrage) eingeholt. Also wenn Sie keine Antwort auf meine Frage haben, wäre es nett... |
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#4
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| Was willst du hören, was nicht schon im anderen Forum gesagt wurde? Außer, dass dann wohl dein Thread dort jetzt gelöscht wird? Turtle |
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#5
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| Man hat mich schon vorgewarnt, dass man hier eher 1000 dumme Sprüche als einen guten Ratschlag bekommt. Ich weiß gar nicht, warum man nicht einfach die Finger still halten kann, wenn man eh nichts Gescheites zu sagen hat, noch dazu wenn man schon drauf hingewiesen wird. Da ich mittlerweile aus sicherer und kompetenter Quelle alle Antworten habe, weiß ich, dass ich den Zuschuss bekommen werde, die Moderatoren auch nicht mehr das sind, was sie noch nie waren, aber gerne wären - und dass ich diese Foren nie wieder besuchen werde. Von daher spart man sich nun hoffentlich jeglichen dümmlichen Kommentar - er wird eh nicht gelesen. Zumindest nicht von mir. |
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#6
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| na dann können wir ja schließen |
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| Stichworte |
| wohngeld, zuschuss, §26 |
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