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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hiho! Ich bin seit rund drei Jahren unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Nun war es aber jedes Jahr im Dezember wieder so, daß vor Weihnachten die Betriebe in denen ich eingesetzt werde, genug ihrer eigenen Arbeiter zur Verfügung hatten und ich deswegen 2 - 3 Wochen unbezahlten Ur- laub nehmen muß - Resturlaub ist hier schon abgezogen, welcher bei 20 bezahlten Tagen pro Jahr meist nicht mehr der Rede wert ist. Meine Frage, kann ich für diese Zeit Kurzarbeitergeld oder einen ähnlichen Zuschuß beantragen? Mein Nettogehalt liegt im Dezember wegen o.g. Fakten je nach Arbeitstagen zwischen 600 und max. 800 Euro. Ich lebe alleine zur Miete (314 Euro). Und falls ja, hätte dies Auswirkungen auf spätere eventuelle Arbeitslosengeld- ansprüche bei Verlust meines Arbeitsplatzes? Ich danke für eine kurze Info! Manni |
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#2
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| Du kannst aufstockend ALG II beantragen (sofern die weiteren Voraussetzungen, bzgl. Vermögen etc., erfüllt sind) oder Wohngeld.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund! |
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#3
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| Der Arbeitgeber hat Arbeit bereitzustellen und den vereinbarten Lohn zu zahlen. Dazu hat er sich mit Arbeitsvertrag verpflichtet. Er hat kein Recht, von dir unbezahlten Urlaub zu verlangen, nur um seinen Pflichten zu entgehen. Er kann (ob das bei Zeitarbeitsfirmen geht, weiß ich nicht) Kurzarbeitergeld beantragen oder dich kündigen oder dich beschäftigen. Turtle |
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