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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 16.09.2009, 11:49
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 3
Standard Zuschlag zum ALGII gestrichen

Hallo allen Nutzern dieses Forums !
Ich habe mich angemeldet weil ich Hilfe benötige bei meiner persönlichen AlgII-Berechnung , vielleicht kann mir hier jemand helfen .
Folgendes :
Ich bin umgezogen in einen anderen Landkreis und bekomme jetzt weniger Geld als vorher .
Im alten Landkreis vorher bekam ich einen Zuschlag zum ALGII nach
§ 24 SGB , weil mein ALGII niedriger war als mein davor erhaltenes ALG I .
Das ALGII wurde hier durch das Arbeitsamt ausbezahlt !
Zusätzlich erhielt ich vom Sozialamt den Mietzuschuss .
Bei der Berechnung des Zuschlages wurde der Mietzuschuss nicht
mit einbezogen .
Jetzt nach meinem Umzug erhalte ich sowohl das ALGII als auch den
Mietzuschuss vom Sozialamt .
Diese haben mir den Zuschlag zum ALGII ersatzlos gestrichen weil sie
ALGII und Mietzuschuss zusammen als eins sehen und begründen
dies wieder mit § 24 SGB .
Desweiteren behaupten sie jetzt sogar das ich vorher den Zuschlag zum
ALGII zu unrecht erhalten hätte .
Wie ist es nun richtig ?
Ist nun bei der Zahlung eines Zuschlages nur vom Regelsatz auszugehen
oder muss das gesamte ALGII berücksichtigt werden ?
Ist der § 24 SGB so ein Gummi- § das jeder den für sich so auslegen kann wie er gerad möcht ?
Würde mich freuen wenn mir jemand mit einer Antwort helfen könnte ,
vielleicht sollte ich mir einen Anwalt nehmen ?
Jedenfalls mal schon Danke
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  #2  
Alt 16.09.2009, 12:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Bei Zuschlag ist vom gesamten Bedarf auszugehen, nicht nur vom Regelsatz. Insofern dürfte Deine neue Arge Recht haben.
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  #3  
Alt 19.01.2010, 10:31
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Das neue Amt hat Recht. Nach § 24 SGB II berechnet sich der Zuschlag aus der Differenz zw. Alg I (+Wohngeld) und Alg II. Und Alg II besteht nach § 19 aus Regelleistung plus Wohnkosten.

Das alte Amt hat dir den Zuschlag zu Unrecht gezahlt. Zurückzahlen musst du es aber nicht, da du es nicht erkennen konntest (Vertrauensschutz § 45 SGB X).
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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