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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo allen Nutzern dieses Forums ! Ich habe mich angemeldet weil ich Hilfe benötige bei meiner persönlichen AlgII-Berechnung , vielleicht kann mir hier jemand helfen . Folgendes : Ich bin umgezogen in einen anderen Landkreis und bekomme jetzt weniger Geld als vorher . Im alten Landkreis vorher bekam ich einen Zuschlag zum ALGII nach § 24 SGB , weil mein ALGII niedriger war als mein davor erhaltenes ALG I . Das ALGII wurde hier durch das Arbeitsamt ausbezahlt ! Zusätzlich erhielt ich vom Sozialamt den Mietzuschuss . Bei der Berechnung des Zuschlages wurde der Mietzuschuss nicht mit einbezogen . Jetzt nach meinem Umzug erhalte ich sowohl das ALGII als auch den Mietzuschuss vom Sozialamt . Diese haben mir den Zuschlag zum ALGII ersatzlos gestrichen weil sie ALGII und Mietzuschuss zusammen als eins sehen und begründen dies wieder mit § 24 SGB . Desweiteren behaupten sie jetzt sogar das ich vorher den Zuschlag zum ALGII zu unrecht erhalten hätte . Wie ist es nun richtig ? Ist nun bei der Zahlung eines Zuschlages nur vom Regelsatz auszugehen oder muss das gesamte ALGII berücksichtigt werden ? Ist der § 24 SGB so ein Gummi- § das jeder den für sich so auslegen kann wie er gerad möcht ? Würde mich freuen wenn mir jemand mit einer Antwort helfen könnte , vielleicht sollte ich mir einen Anwalt nehmen ? Jedenfalls mal schon Danke |
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#2
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| Bei Zuschlag ist vom gesamten Bedarf auszugehen, nicht nur vom Regelsatz. Insofern dürfte Deine neue Arge Recht haben. |
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#3
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| Das neue Amt hat Recht. Nach § 24 SGB II berechnet sich der Zuschlag aus der Differenz zw. Alg I (+Wohngeld) und Alg II. Und Alg II besteht nach § 19 aus Regelleistung plus Wohnkosten. Das alte Amt hat dir den Zuschlag zu Unrecht gezahlt. Zurückzahlen musst du es aber nicht, da du es nicht erkennen konntest (Vertrauensschutz § 45 SGB X).
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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