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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo liebe Mitbürger habe da eine recht komische frage...und zwar habe ich heute mein Brechnungsbogen für alg2 bekommen....so viel ich weiß bekommt man Zuschlag auf alg1 wenn man es vorher bezogen hat....leider habe ich dieses nicht mit eingerechnet bekommen hatte dort allerdings angerufen das uns 320 € zustehen müssten laut meiner berechnung...hier unsere Daten vorher bezogenes Alg1 830,00 Regelleistung 631,80 für 2 personen Kosten für Unterkunft 535,00 Gesamtbedarf 1211,00 Einkommen meiner Partnerin 1258,00 minus 280 freibetrag =978,00 Berechnung1211,00 - 978,00 = AlG2 233 € Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe hatten wir vorher ein einkommen von 2187 und haben jetzt ein einkommen von 1490 das macht eine differenz von 679€ und dieses durch 3 mal 2 macht ca 450 also sind das 2 drittel von der gesamtdifferenz....so viel ich weiß bei 2 personen höchstgrenze an zuschlag 320 euro... also jetzt meine frage laut der berechnung steht mir doch der zuschlag zu oder täusche ich mich da jetzt..... und was kann ich da gegen tun das ich diesen zuschlag bekomme mit freundlichen grüßen und thx für eine antwort |
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#2
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| Du mußt die Differenz zwischen deinem Alg1 und dem Alg2-Anspruch nehmen. In deinem Fall wären es 597 €. Davon 2/3 sind dann 398 €. Somit wäre der maximal Zuschlag bei 320 €. Lege gegen den Bescheid Widerspruch ein. Oder, wenn du es erstmal auf dem einfachen Weg versuchen möchtest, dann kläre es in einem persönlichen Gespräch. Fehler können jedem mal passieren.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#3
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| danke für die antwort....also egal wie ich es rechne es steht mir wohl zu...wie ich es verstanden habe....habe heute mit jemanden von der arge gesprochenn aber die sind immer noch der meinung die 320 euro stehen uns net zu...sie würden es aber noch mal prüfen...und ich soll mich in einer woche melden...habe aber vorichtshalber schon mal den wiederspruch geschrieben...aber was mache ich wenn sie den dann auch ablehnen?? |
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#4
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| Zitat:
Pegasus264 schreibt : Zitat:
Wieso soll da ein Anspruch auf Zuschlag sein?
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#5
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| Zählt das Einkommen der Partnerin bei der Berechnung des Zuschlages nicht? Einkommen + ALG1 = 2187€ Einkommen + ALG2 = 1490€ |
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#6
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| Lopo, der Alg2-Anspruch ist hier entscheidend. Der Bedarf interessiert beim Zuschlag nicht wirklich.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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| Stichworte |
| alg2, berechnungsgrundlage, zuschlag nach alg i |
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