Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.05.2010, 18:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.05.2010
Beiträge: 1
Standard Zusammenführung 2er Familien

Hallo !
Ich habe eine Frage , ´
vor kurzem wurde in meiner wohnung eingebrochen , seit dem fühle ich mich mit meiner tochter (19 Monate) in meiner wohnung nicht mehr sicher und würde gerne sooo schnell wie möglich umziehem.
Bei der Mutter meines Freundes (18 ) ( + 2 weitere kleine Geschwister ) (( Leben ebenfalls von hartz 4 alg 2))
könnten 2 (als wohnküche & kinderzimmer) Zimmer unter vermietet werden , für 200 Euro warm. Die ich gerne mieten würde.
Allerdings könnte kein eigener mietvertrag gemacht werden da die zimmer mit in der wohnung liegen , die allerdings durch eine tür zu ihrer wohnung getrennt sind. Die zimmer werden von ihnen nicht genutzt da sie wie gesagt sonst 200 euro mehr zahlen müssten.
Ginge das vom Amt aus , oder würde uns dann etwas abgezogen werden??
Bitte um sehr sehr schnelle antwort.
Freundliche Grüße!!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.05.2010, 19:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 27
Standard

Hallo,
also zuerst würde ich auf einen Untermietvertrag bestehen, auch als rechtliche Absicherung für Dich. Dem Untermietvertrag müsste natürlich der Vermieter (Eigentümer des Hauses) zustimmen. Außerdem verstehe ich nicht, wenn die Zimmer 200,00 Euro kosten und Du 200,00 Euro bezahlen sollst, wo ist das Problem?
Itu
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg 2, familienzusammenführung, wohnung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Mit 3 Familien eine WG gründen trotz Hartz IV? Biggi1966 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 7 17.07.2009 19:05
Kinder in diesem Staat.... Papapeter Politisch und Sozial: Ihre Meinung 13 06.05.2009 09:16


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:05 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0