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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo ! Ich habe eine Frage , ´ vor kurzem wurde in meiner wohnung eingebrochen , seit dem fühle ich mich mit meiner tochter (19 Monate) in meiner wohnung nicht mehr sicher und würde gerne sooo schnell wie möglich umziehem. Bei der Mutter meines Freundes (18 ) ( + 2 weitere kleine Geschwister ) (( Leben ebenfalls von hartz 4 alg 2)) könnten 2 (als wohnküche & kinderzimmer) Zimmer unter vermietet werden , für 200 Euro warm. Die ich gerne mieten würde. Allerdings könnte kein eigener mietvertrag gemacht werden da die zimmer mit in der wohnung liegen , die allerdings durch eine tür zu ihrer wohnung getrennt sind. Die zimmer werden von ihnen nicht genutzt da sie wie gesagt sonst 200 euro mehr zahlen müssten. Ginge das vom Amt aus , oder würde uns dann etwas abgezogen werden?? Bitte um sehr sehr schnelle antwort. Freundliche Grüße!! |
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#2
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| Hallo, also zuerst würde ich auf einen Untermietvertrag bestehen, auch als rechtliche Absicherung für Dich. Dem Untermietvertrag müsste natürlich der Vermieter (Eigentümer des Hauses) zustimmen. Außerdem verstehe ich nicht, wenn die Zimmer 200,00 Euro kosten und Du 200,00 Euro bezahlen sollst, wo ist das Problem? Itu |
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| Stichworte |
| alg 2, familienzusammenführung, wohnung |
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