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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen, kurz zu mir: w, 29 Jahre, schwanger 5. Monat, alleinstehend, in München Ich war selbständig als Nageldesignerin und habe mich Anfang Juni arbeitslos gemeldet. Da noch 200 Tage Restanspruch bestehen bekomme ich tatsächlich noch Arbeitslosegeld I, das sind 650 euro. Meine Miete in München beträgt 875 Euro warm. Krankenversicherung wird vom Arbeitsamt übernommen. Ich habe im Internet recherchiert was ich zusätzlich zu dem Arbeitslosengeld noch beantragen kann, dass die Miete gedeckt ist und bin auf Wohngeld gestoßen. Habe dieses nun beantragt aber noch keinen Bescheid. Ich habe noch gespartes Geld was ich verwenden kann, um die Differenz der Miete auszugleichen und zu überleben aber wie lange noch,weiß ich nicht und wie hoch der Mietzuschuss wird (wenn überhaupt) weiß ich auch noch nicht. Eine Freundin von mir hat mal was von einem Unterhaltsbewältigungsvorschuß gehört. Gibt es sowas? Wo kann ich das beantragen? Kann ich vielleicht doch zusätzlich zum Arbeitslosengeld I auch Arbeitslosengeld II beantragen? Vielen Dank! Nicole. |
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#2
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| Du kannst nur entweder Wohngeld ODER ALG II zu Deinem ALG I beantragen. Wenn der Wohngeld-Anspruch höher ist, als ALG II ist er auch vorrangig. Unterhaltsvorschuss gibt es, wennd as Kind da ist und der Vater nicht zahlt.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hallo Mandy, danke für deine schnelle Antwort. Ok, dann warte ich erstmal ab, was mir die Wohngeldstelle sagt. Ob ich Wohngeld bekomme und wieviel. Aber wie kann ich dann vergleichen, ob dies höher ist als ALG II? Gibt es einen bestimmten Betrag, den man dann bekommen würde? Sodass ich die 2 Beträge miteinander vergleichen kann. Habe mir schon fast gedacht, dass meine Freundin da was durcheinander bringt mit dem Unterhalt. Nee, da mach ich mir keine Sorgen. Der Vater wird schon zahlen. Danke nochmal, lg, Nicole. |
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#4
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| Du kannst mal den ALG II-Online-Rechner auf der Startseite nutzen, um den ALG II-Anspruch zu prüfen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Zitat:
Nur mal so zur Info. |
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#6
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| Hallo Vegas, danke für den Hinweis. Ich hatte ein Beratungsgespräch bei profamilia bezüglich alleinerziehend und Geld usw. Hab da ja keine Ahnung wie, was, wann, wo. ![]() Da wurde mir schon gesagt, dass der Kindsvater auch für mich unterhaltspflichtig ist. Da wir keinen Kontakt mehr haben, hoffe ich auch, dass das dann zu gegebener Zeit auch alles so funktioniert. LG, Nicole |
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#7
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| Ja, das ist richtig, ab 6 Wochen vor der Geburt ist der Vater der Kindesmutter zum Unterhalt verpflichtet (§1615l BGB). Das spielt aber IM MOMENT für die Fragestellerin noch keine Rolle.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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