Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.10.2009, 15:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2009
Beiträge: 1
Standard Zurück nach Deutschland

Hallo zusammen
Ich gehe davon aus, dass ich hier richtig bin. Die Fragen passen auch bei Unterhalt rein, nur denke ich, dass ich da keinen Anspruch habe. Ausserdem je mehr ich lese, um so mehr Fragen tauchen auf, daher fange ich mal an.
Ich muss neu anfangen und tue es hier. Wir sind vor 10 Jahren aus Deutschland weggegangen, will heissen Ehefrau, Ehemann (ich) und Tochter (15).Grund war eine Rente meiner Ehefrau. Irgendwann ist mal alles vorbei und eine Trennung steht an.
Das heisst in meinem Falle, zurück nach Deutschland, da ich über keine eigenen Einkünfte verfüge. Ehefrau und Tochter verbleiben weiterhin im aussereuropaeischen Ausland.
Ich besitze zwar abgeschlossene Berufsausbildungen, die aber wenig nutzen dürften, da ich nie in einem Beruf gearbeitet habe, sondern damals die Erziehung der Tochter übernahm und auf alles weitere verzichtete. Die Rente (Frührentnerin) meiner Frau beträgt etwa 1700 Euro. Vermögen ist keines vorhanden. Meine Mutter lebt ebenfalls noch und erhält etwa eine Rente von 1000Euro.
Die Frage ist jetzt, was muss ich tun und wie sieht es mit Unterhaltszahlungen aus, die ich von meiner Frau und Mutter nicht in Anspruch nehmen möchte (werd ich aber wohl gar nicht gefragt).
Wäre eine Scheidung hilfreich? (Dabei ginge allerdings die Rente im Falle eines Ablebens der Frau verloren oder ?)
Hinzu kommt, dass ich zwar die Absicht habe mich arbeitlos zu melden, doch wird eine langwierige Krankheit wenig dazu beitragen einen Arbeitsplatz, was auch immer das sein soll, zu finden. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit (ärtzliche Atteste müssen geliefert werden ich weiss) müsste ja auch jemand einspringen. Wie wäre die Lage dann?
Besteht überhaupt die Möglichkeit in meinem Fall irgendeine finanzielle Unterstützung zu bekommen?
Ich selbst bin 47 Jahre und werde vielleicht ein paar Tage bei Verwandten unterkommen können, danach muss ich mir eine Wohnung suchen, Konto eröffnen und was sonst noch so anfällt. Welche Fehler solle man beim Antrag stellen in meinem Falle vermeiden? Wie lange dauert es überhaupt etwas Geld zu bekommen (verfüge wie gesagt ueber keine Mittel).

Ich habe bei der Arbeitsagentur in eurem Forum u.a. gelesen, doch blicke ich nicht mehr durch. Zuviel Informationen mit unterschiedlichen Voraussetzungen machen es dem Laien einfach unmöglich irgendwie einen roten Faden zu finden.
Viel Fragen ich weiss, doch ich will gut vorbereitet antreten, sofern das möglich ist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.10.2009, 17:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 418
Standard

Da könnte ich jetzt einiges dazu schreiben,aber ich empfehle einfach das Du Dich an die Sozialbehörden des Landes wendest,das Du die letzten
10 Jahre mit Deinem Aufenthalt beglückt hast und in dem Du mit der Rente Deiner Frau die Wirtschaft gefördert hast.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.10.2009, 17:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von martin1 Beitrag anzeigen
Die Frage ist jetzt, was muss ich tun und wie sieht es mit Unterhaltszahlungen aus, die ich von meiner Frau nicht in Anspruch nehmen möchte (werd ich aber wohl gar nicht gefragt).
Nein da wirst du nicht gefragt. Eheleute sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.
So lange du verheiratet bist wird das Einkommen deiner Frau angerechnet und du wirst wohl kaum was bekommen.

Zitat:
Wäre eine Scheidung hilfreich? (Dabei ginge allerdings die Rente im Falle eines Ablebens der Frau verloren oder ?)
Auch nach der Scheidung kann deine Frau zum Unterhalt herangezogen werden. Der Unterhalt ist immer erstranig VOR Sozialleistungen oder ALGII

Zitat:
Hinzu kommt, dass ich zwar die Absicht habe mich arbeitlos zu melden, doch wird eine langwierige Krankheit wenig dazu beitragen einen Arbeitsplatz, was auch immer das sein soll, zu finden. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit (ärtzliche Atteste müssen geliefert werden ich weiss) müsste ja auch jemand einspringen. Wie wäre die Lage dann?
Besteht überhaupt die Möglichkeit in meinem Fall irgendeine finanzielle Unterstützung zu bekommen?
In erster linie ist da die Ehefrau dran, weil Unterhalt vor Sozialhilfe geht
Altersunterhalt
oder
Zitat:
Vorrausetzung ist, dass dem Ereignis, das die Erwerbsunfähigkeit zur Folge hatte, eine mindestens dreijährige versicherungspflichtige Berufstätigkeit vorausgegangen ist, bzw. während der letzten fünf Versicherungsjahre eine 36-monatige Beitragspflicht bestand. Die Höhe der EU Rente ist von der Höhe des vorherigen Arbeitseinkommens und der Länge der bisherigen Versicherungszeit abhängig.
Quelle EU Rente - Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeitsrente

Zitat:
Ich selbst bin 47 Jahre und werde vielleicht ein paar Tage bei Verwandten unterkommen können, danach muss ich mir eine Wohnung suchen, Konto eröffnen und was sonst noch so anfällt. Welche Fehler solle man beim Antrag stellen in meinem Falle vermeiden? Wie lange dauert es überhaupt etwas Geld zu bekommen (verfüge wie gesagt ueber keine Mittel).
Deine Frau verfügt über Mittel.
Fehler kann man keine machen - wenn unterm Strich nix rauskommen wird.
Du bist verheiratet = Unterhaltspflicht.
Trennung = Trennungsunterhalt.
Höhe Trennungsunterhalt
Ohne Trennung ist nichtmal die Nötigkeit einer 2. Wohnung in D gegeben.

- der nachtvogel -
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.10.2009, 17:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Tochter

Du bist 47. Die Tochter ist 15. Was hast Du gemacht, bis Du 32 warst?
In Deutschland, wenn Ihr vor 10 Jahren weg seid, warst Du 37.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.10.2009, 18:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 418
Standard

Zitat:
Zitat von nachtvogel Beitrag anzeigen
Deine Frau verfügt über Mittel.
Fehler kann man keine machen - wenn unterm Strich nix rauskommen wird.
Du bist verheiratet = Unterhaltspflicht.
Trennung = Trennungsunterhalt.
Höhe Trennungsunterhalt
Ohne Trennung ist nichtmal die Nötigkeit einer 2. Wohnung in D gegeben.

- der nachtvogel -
Zumal die 1700 € Rente weit über der Pfändungsgrenze liegen und direkt bei der DRV gepfändet werden kann.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 09.10.2009, 07:55
Benutzerbild von Erich Hermann
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 202
Standard

Getrennt lebende Eheleute bilden ja wohl keine Bedarfsgemeinschaft, oder gibt´s da was, das ich verpasst habe?

Der Fall mutet zwar etwas seltsam an, trotzdem kann man doch wohl eine vernünftige Antwort erwarten:

@Martin1: Wenn Du in dem Land Deiner Väter aufgeschlagen bist, wende Dich an die vor Ort zuständige Stelle für die Gewährung von Arbeitslosengeld II. Erzähl bei dem Erstvorsprachetermin Deine Story. Deine Frau, egal ob getrennt oder geschieden, würde bei einer Leistungsaufnahme auf Unterhaltszahlungen überprüft, was Du auch selbst durch einen Rechtsanwalt machen könntest. Deine geltend gemachten erkrankungen, die nach Deinen Angeaben einer Arbeitsaufnahme entgegenstehe, würden überprüft, ev. durch den Amtsarzt.

Frage in eigenem Interesse: Wie kommt Deine Frau an eine EU-Rente von 1700€ und wo habt Ihr zuletzt davon so gut leben können, dass Du nicht arbeiten brauchtest?
__________________
"Bürokratie ist die Erotik der Verwaltung"
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 09.10.2009, 08:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Frage

"Grund war eine Rente meiner Ehefrau. Irgendwann ist mal alles vorbei und eine Trennung steht an.
Das heisst in meinem Falle, zurück nach Deutschland, da ich über keine eigenen Einkünfte verfüge. Ehefrau und Tochter verbleiben weiterhin im aussereuropaeischen Ausland."

hier ist von einer EU Rente nicht die Rede.
Ich habe gefragt, was der Thread-Eröffner gemacht hat, bis er 32 war
und die Tochter geboren wurde.
Es ist relevant.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 09.10.2009, 08:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2009
Ort: Rheinland Pfalz
Beiträge: 147
Standard

Ich würde beim zuständigen Träger einen ALG II Antrag stellen, momentan würdest Du ja noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Weiter bezweifle ich stark, dass Du oder irgendjemand die Unterhaltsansprüche gegenüber Deiner Frau durchzusetzen vermag. Ausland! Nichteuropäisch! Vielleicht noch Kolumbien.... :-)

So far, LOOP
__________________
Ich kenne nicht die Lösung, aber mich fasziniert das Problem!!!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 09.10.2009, 08:31
Benutzerbild von Erich Hermann
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 202
Standard

stimmt, die EU-Rente ist Interpretation, dachte aber, bei Geburt seiner Kinder hätte man noch keinen anderen Renteanspruch als Frau, es sei denn man ist die Mutter von Darah Conner, oder wie diese wattsirene heißt...

Mit 32Jahren und "mehreren" Ausbildungen hat man doch noch nicht arbeiten im engeren Sinne können.... jedenfalls nicht so, dass man auf diese Erfahrungen aufbauen könnte, falls Du das gemeint haben solltest...
__________________
"Bürokratie ist die Erotik der Verwaltung"
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 09.10.2009, 08:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 959
Standard Frage

meine Frage bleibt:
was waren die Ausbildungen
und was hat der Herr gemacht, bis er 32 war.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg2, ausland, rückkehr, unterhalt

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) zurück nach Deutschland Tommyboy Hartz IV 4 - ALG II 2 3 08.06.2009 14:23
Familienübersiedlung nach Deutschland Felipe Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 24 30.05.2009 10:48
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) zurück nach Deutschland Tommyboy Hartz IV 4 - ALG II 2 0 04.04.2009 13:33
Liebe Menschen guten Willens in Deutschland ... Petition fürs bGE als H4-Alternative joergtpunkt Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. 3 15.02.2009 11:52
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ALGII für Nicht-EU-Bürgerin, wohnhaft in Deutschland mit österreichischem Ehemann? paul.neruda Hartz IV 4 - ALG II 2 0 10.12.2008 08:21


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:57 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0