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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen Ich gehe davon aus, dass ich hier richtig bin. Die Fragen passen auch bei Unterhalt rein, nur denke ich, dass ich da keinen Anspruch habe. Ausserdem je mehr ich lese, um so mehr Fragen tauchen auf, daher fange ich mal an. Ich muss neu anfangen und tue es hier. Wir sind vor 10 Jahren aus Deutschland weggegangen, will heissen Ehefrau, Ehemann (ich) und Tochter (15).Grund war eine Rente meiner Ehefrau. Irgendwann ist mal alles vorbei und eine Trennung steht an. Das heisst in meinem Falle, zurück nach Deutschland, da ich über keine eigenen Einkünfte verfüge. Ehefrau und Tochter verbleiben weiterhin im aussereuropaeischen Ausland. Ich besitze zwar abgeschlossene Berufsausbildungen, die aber wenig nutzen dürften, da ich nie in einem Beruf gearbeitet habe, sondern damals die Erziehung der Tochter übernahm und auf alles weitere verzichtete. Die Rente (Frührentnerin) meiner Frau beträgt etwa 1700 Euro. Vermögen ist keines vorhanden. Meine Mutter lebt ebenfalls noch und erhält etwa eine Rente von 1000Euro. Die Frage ist jetzt, was muss ich tun und wie sieht es mit Unterhaltszahlungen aus, die ich von meiner Frau und Mutter nicht in Anspruch nehmen möchte (werd ich aber wohl gar nicht gefragt). Wäre eine Scheidung hilfreich? (Dabei ginge allerdings die Rente im Falle eines Ablebens der Frau verloren oder ?) Hinzu kommt, dass ich zwar die Absicht habe mich arbeitlos zu melden, doch wird eine langwierige Krankheit wenig dazu beitragen einen Arbeitsplatz, was auch immer das sein soll, zu finden. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit (ärtzliche Atteste müssen geliefert werden ich weiss) müsste ja auch jemand einspringen. Wie wäre die Lage dann? Besteht überhaupt die Möglichkeit in meinem Fall irgendeine finanzielle Unterstützung zu bekommen? Ich selbst bin 47 Jahre und werde vielleicht ein paar Tage bei Verwandten unterkommen können, danach muss ich mir eine Wohnung suchen, Konto eröffnen und was sonst noch so anfällt. Welche Fehler solle man beim Antrag stellen in meinem Falle vermeiden? Wie lange dauert es überhaupt etwas Geld zu bekommen (verfüge wie gesagt ueber keine Mittel). Ich habe bei der Arbeitsagentur in eurem Forum u.a. gelesen, doch blicke ich nicht mehr durch. Zuviel Informationen mit unterschiedlichen Voraussetzungen machen es dem Laien einfach unmöglich irgendwie einen roten Faden zu finden. Viel Fragen ich weiss, doch ich will gut vorbereitet antreten, sofern das möglich ist. |
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#2
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| Da könnte ich jetzt einiges dazu schreiben,aber ich empfehle einfach das Du Dich an die Sozialbehörden des Landes wendest,das Du die letzten 10 Jahre mit Deinem Aufenthalt beglückt hast und in dem Du mit der Rente Deiner Frau die Wirtschaft gefördert hast. |
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#3
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| Zitat:
So lange du verheiratet bist wird das Einkommen deiner Frau angerechnet und du wirst wohl kaum was bekommen. Zitat:
Zitat:
Altersunterhalt oder Zitat:
Zitat:
Fehler kann man keine machen - wenn unterm Strich nix rauskommen wird. Du bist verheiratet = Unterhaltspflicht. Trennung = Trennungsunterhalt. Höhe Trennungsunterhalt Ohne Trennung ist nichtmal die Nötigkeit einer 2. Wohnung in D gegeben. - der nachtvogel - |
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#4
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| Du bist 47. Die Tochter ist 15. Was hast Du gemacht, bis Du 32 warst? In Deutschland, wenn Ihr vor 10 Jahren weg seid, warst Du 37. |
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#5
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| Zitat:
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#6
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| Getrennt lebende Eheleute bilden ja wohl keine Bedarfsgemeinschaft, oder gibt´s da was, das ich verpasst habe? Der Fall mutet zwar etwas seltsam an, trotzdem kann man doch wohl eine vernünftige Antwort erwarten: @Martin1: Wenn Du in dem Land Deiner Väter aufgeschlagen bist, wende Dich an die vor Ort zuständige Stelle für die Gewährung von Arbeitslosengeld II. Erzähl bei dem Erstvorsprachetermin Deine Story. Deine Frau, egal ob getrennt oder geschieden, würde bei einer Leistungsaufnahme auf Unterhaltszahlungen überprüft, was Du auch selbst durch einen Rechtsanwalt machen könntest. Deine geltend gemachten erkrankungen, die nach Deinen Angeaben einer Arbeitsaufnahme entgegenstehe, würden überprüft, ev. durch den Amtsarzt. Frage in eigenem Interesse: Wie kommt Deine Frau an eine EU-Rente von 1700€ und wo habt Ihr zuletzt davon so gut leben können, dass Du nicht arbeiten brauchtest?
__________________ "Bürokratie ist die Erotik der Verwaltung" |
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#7
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| "Grund war eine Rente meiner Ehefrau. Irgendwann ist mal alles vorbei und eine Trennung steht an. Das heisst in meinem Falle, zurück nach Deutschland, da ich über keine eigenen Einkünfte verfüge. Ehefrau und Tochter verbleiben weiterhin im aussereuropaeischen Ausland." hier ist von einer EU Rente nicht die Rede. Ich habe gefragt, was der Thread-Eröffner gemacht hat, bis er 32 war und die Tochter geboren wurde. Es ist relevant. |
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#8
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| Ich würde beim zuständigen Träger einen ALG II Antrag stellen, momentan würdest Du ja noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Weiter bezweifle ich stark, dass Du oder irgendjemand die Unterhaltsansprüche gegenüber Deiner Frau durchzusetzen vermag. Ausland! Nichteuropäisch! Vielleicht noch Kolumbien.... :-) So far, LOOP
__________________ Ich kenne nicht die Lösung, aber mich fasziniert das Problem!!! |
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#9
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| stimmt, die EU-Rente ist Interpretation, dachte aber, bei Geburt seiner Kinder hätte man noch keinen anderen Renteanspruch als Frau, es sei denn man ist die Mutter von Darah Conner, oder wie diese wattsirene heißt... ![]() Mit 32Jahren und "mehreren" Ausbildungen hat man doch noch nicht arbeiten im engeren Sinne können.... jedenfalls nicht so, dass man auf diese Erfahrungen aufbauen könnte, falls Du das gemeint haben solltest...
__________________ "Bürokratie ist die Erotik der Verwaltung" |
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#10
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| meine Frage bleibt: was waren die Ausbildungen und was hat der Herr gemacht, bis er 32 war. |
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| alg2, ausland, rückkehr, unterhalt |
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