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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Folgender Sachverhalt: Wir haben Kinder von 3 und 8 Jahren. Meine Frau arbeitet bereits im Einzelhandel im Schichtdienst (6-13.30 Uhr oder 13.30-21.00 Uhr). Wenn ich nun auch einen Job im Schichtdienst annehmen würde hätten wir ein Problem mit der Kinderbetreuung, denn morgens um 6 bzw. abends um 9 nützt uns kein Kindergarten und keine Ganztagsschule was. Wenn ich nun eine mir angebotene Tätigkeit in Schichtarbeit mit Verweis auf die Kinder ablehnen würde, würde dies als Ablehnungsgrund akzeptiert werden, oder müsste ich mit einer Sanktion rechnen ? |
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#2
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| Kommt drauf an, wer von beiden mehr verdient.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Wie soll ich das verstehen ? Heißt das , wenn ich mit Schichtarbeit mehr verdienen würde, könnte meine Frau zur Aufgabe ihres Jobs gezwungen werden.? |
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#4
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| Ziel ist immer, so wenig wie möglich staatliche Leistungen beziehen zu müssen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Ich fände es aber sehr realitätsfern wenn meine Frau, nur weil ich möglicherweise 100€ mehr als sie verdienen könnte für die Kinderbetreuung ihren Job aufgeben müsste. Immerhin ist sie 15 Jahre bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt, das schmeißt man doch nicht einfach so hin. Nachher bin ich nach paar Monaten meinen Job wieder los, und wir stehen beide auf der Straße. Wird da seitens der Jobcenter wirklich nur der Verdienst als Kriterium genommen, oder spielt die Sicherheit eines Arbeitsplatzes auch eine Rolle. Wie wird denn generell das Thema Kinderbetreuung in solchen Fällen gehandhabt ? |
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#6
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| Es besteht ja auch noch die Möglichkeit, daß Ihr gegenschichtet. DAnn ist immer jemand für das Kind zu Hause. |
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#7
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| Hm ?? Im Grunde ist doch Schichtdienst sehr praktisch sich bei der Betreuung abzuwechseln. Man muß nur drauf achten das man eben gegenseitige Schicht hat. Machen hier sehr viele, teilweise sogar beide in Vollzeit. |
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#8
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| Danke für die nett gemeinten Antworten. Würde allerdings immer noch gerne wissen, ob Zweifel an der Gewährleistung der Kinderbetreuung nun ein anerkannter Ablehnungsgrund sind, oder nicht ? Es geht mir nicht um einen konkreten Fall, sondern allgemein um die Kenntnis der Sachlage. Übrigens hat meine Frau keine feste Wochenschicht, sondern innerhalb einer Woche Früh-, Spät-, Frei, alles kreuz und quer und ohne festen Rhytmus, und der Dienstplan wird immer nur eine Woche im voraus festgelegt. Da ist gegenschichten nicht grad enfach. |
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#9
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| Grundsätzlich gilt erstmal § 10 SGB II: "(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass ... 3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#10
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| Eine Tagesbetreuung nützt aber nichts, wenn beide Elternteile morgens um 6 auf der Arbeit sein müssen, oder abends um 10 erst nach Hause kommen. |
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