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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin neu hier, mein Mann hat einen getrennt lebenden Sohn, 20 Jahre alt. Er befand sich in einer 2. geförderten Ausbildung zum Koch. Von seinem ersten Ausbildungsbetrieb (Konditor) wurde er 2008 in der Probezeit gekündigt. Nun hat er die fristlose Kündigung (auf die er hingearbeitet hat) wg. Nichtausbildungsfähigkeit erhalten und akzeptiert. Im Letzten Jahr hat er sich entgegen unserem Rat eine eigene Wohnung genommen. Jetzt hat er Hartz 4 beantragt. Was kommt auf uns zu? Müssen wir seine Wohnung jetzt auch finanzieren? Bekommt er überhaupt Hartz 4? Unser Sohn ist so ein "Früchtchen", er meldet sich nur, wenn er etwas HABEN möchte. Vielen Dank und liebe Grüße |
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#2
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| Hallo, Wenn er keine Ausbildung machen möchte, was nach 2 Abbrüchen ja offensichtlich ist, muss er eben einen Hilfsarbeiter-Job machen, um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Ihr seid ihm zwar bis zum Abschluss einer Ausbildung normalerweise zu Unterhalt verpflichtet, wenn er aber in diese Richtung gar nicht gehen will, steigt er eben sofort als unqualifierte Kraft ins Arbeitsleben ein. Dank der U25 Regelung wird es auch keinen eigenständigen Anspruch auf Hartz IV geben. |
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#3
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| Hallo, Zitat:
Ist dies nicht der Fall, steht ihm kein Unterhalt zu. lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#4
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| Zitat:
Fragt ihn doch mal selber, wie er gedenkt, sich seinen Lebensunterhalt zu sichern. Selbst wenn er H4 ohne die KdU bezahlt bekommen sollte, wird ihm der SB auf der Arge wahrscheinlich schnellstens von der bequemen Couch im eigenen Heim in eine Sofort-Massnahme oder zur Zeitarbeit schicken. |
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#5
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Ne, noch viel schlimmer!!! Das ist ein Trennungskind. Der hat bis vor einem Jahr bei seiner Mutter in Berlin gelebt.Dann kam zu Ostern ein Anruf, er leide unter häuslicher Gewalt, er braucht ´ne eigene Wohnung. Wir haben mit "Engelszungen" auf den eingeredet, sich genau auszurechnen, was er an Bedarfen hat, und ob der das wirklich stemmen kann. Ich habe ihm einen Topfsatz geschenkt, eine Badmatte. Wir sind nach Berlin gefahren (von Düsseldorf 640 km) und haben ihm beim Aufbau seiner Küche geholfen. Dann kam eine E-Mail: Papa, kannst Du mir monatlich 80,00 € mehr überweisen, ich bin ja schließlich Dein "einzigster" Sohn und jeden Cent wert. Er hatte uns ja erklärt, er würde Wohnbeihilfe und Ausbildungsbeihilfe bekommen. Aber da mein Mann zu viel verdient, bekomme er das eben nicht. Papa war wieder schuld!!!! Und jetzt das. Wir dürfen die Zahlungen von uns aus nicht einstellen. Das wäre nicht gesetzgetreu. Und, uns geht es gar nicht um´s Geld. Der soll endlich Verantwortung für sein Leben übernehmen.Denkt der sich denn, wir finanzieren eine Coutchpotato? LG Osaft57 |
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#6
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| Wenn er zu dem Zeitpunkt in Ausbildung war, BAB abgelehnt wurde, weil der Vater zuviel verdient und der es noch als Zumutung empfindet, dass der Sohn um monatlich 80 Euro mehr "bittet" (höm, er ist während einer Ausbildung unterhaltsPFLICHTIG, um die Erfüllung einer Pflicht braucht man nicht zu bitten!), dann ist da aber nicht nur von Sohnemanns Seite was falsch gelaufen. Turtle |
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#7
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| Von was hat er denn bisher gelebt? Nur Kindergeld und Unterhalt von euch bzw. der Mutter? Und wie hoch war der? Oder gab es auch Ausbildungsvergütung? Natürlich seid ihr während der Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet, aber wenn er alles abbricht und nicht willig ist, müsst ihr auch nicht die Couchpotato bis St. Nimmerleinstag finanzieren. Ausserdem gibt es ja nicht nur Barunterhalt. Ihr hättet ihm ja auch Unterkunft bei euch anbieten können. Meines Wissens nach kann er sich das nicht frei aussuchen sondern es steht in eurem Ermessen. |
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#8
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| Zitat:
Trotzdem viele Grüße |
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#9
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| Zitat:
Ja, das war knapp!! Wir haben ihm dann Topfsatz, Fresspaket etc. zukommen lassen. 57 LG Osaft |
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#10
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| Zitat:
Vielleicht denkt er sich ja, dass er ungefähr diesen Satz auch mit ALG II (364€ + Miete) bekommt, ohne den Allerwertesten zu bemühen? Das wird aber aufgrund seines Alters nicht funktionieren! Aufgrund seines bisherigen Lebenslaufes kann man bei ihm auch wohl kaum noch von einer Orientierungs- bzw. Übergangsphase sprechen. Also ist damit sein Anspruch auf Unterhalt "während der Ausbildung" gegenüber euch zur Zeit nicht vorhanden und er muss sich tatsächlich irgendeinen Hilfsarbeiterjob suchen, um sein Leben zu finanzieren. Wie gesagt, SB der Arge stehen ihm dabei sicherlich gern hilfreich zur Seite ![]() Erfahrungen kann jeder nur selber machen. Ihr könnt ihm raten etc. Aber ansonsten muss er seinen eigenen Weg gehen, auch wenn es für euch als Eltern bitter ist, das mitanzusehen. LG |
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