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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 10.02.2012, 19:19
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Standard Zuflussprinzip ? Letzter Arbeitslohn im Folgemonat angerechnet

Hallo,
ich habe am 19.01.2012 ALG2 für / ab Februar 2012 beantrag.
Mein letzter Arbeitstag war am 31.01.
Lohn für den Monat Januar ist am 27.01.2012 auf meinem Bankkonto zugeflossen.
Dieser Lohn wird nun für den Monat Februar voll angerechnet. Mein Antrag wurde somit für Februar abgelehnt. (Ab März wurde der Antrag bewilligt)
Auf meinem Konto ist auch nicht so viel Geld, das es dem was man pro Lebensjahr haben darf, übersteigt. (Da es weniger ist, als das Limit, darf man mir z.B. doch auch nicht sagen, ich muss nun davon leben oder???)
Bitte Rat.
Wie sieht es vor allem mit dem Krankenkassenbeitrag aus. Niemand zahlt ja nun diesen.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Wünsche allen noch ein angenehmes WE.
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  #2  
Alt 10.02.2012, 19:53
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Standard

Zitat:
Mein Antrag wurde somit für Februar abgelehnt.
Da würde mich aber mal gerne der genaue Wortlaut der Begründung zur Ablehnung interessieren.
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  #3  
Alt 10.02.2012, 20:32
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von Yuma Beitrag anzeigen
Mein letzter Arbeitstag war am 31.01.
Lohn für den Monat Januar ist am 27.01.2012 ...
Das ist ungewöhnlich, meist gibt es den Restlohn doch erst im Folgemonat. Bist Du sicher, dass die Fakten so richtig sind?
Wenn ja, liegt möglicherweise deswegen ein Mißverständnis vor. Bitte frage im Amt noch mal nach, die gehen vermutlich davon aus, dass der Restlohn Ende Februar kommt (wie meist üblich).
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  #4  
Alt 11.02.2012, 09:31
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Die wollten einen Kontoauszug, auf dem der Zufluss des letzten Lohns zu sehen ist, sowie die Lohnabrechnung.
Das habe ich eingereicht, worauf hin die Ablehnung kam.
Das Geld was am 27.01.2012 geflossen ist, war auch das letzte Geld, was ich von dieser Firma bekomme.
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  #5  
Alt 11.02.2012, 09:45
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Dann schreib doch mal die Begründung ab und stell sie hier ein.
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  #6  
Alt 11.02.2012, 09:57
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hatte ich gestern eigentlich geschrieben

hab auch schon ne verwahnung bekommen, weiß gar nicht warum

leider muss Ihr Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 19.01 abgelehnt werden.

Nach Ihren eigenen Angaben können Sie ihren Lebensunterhalt ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern. Sie sind daher nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II (§ 7 Abs. Satz 1 Nr.3 § 9 SGB II) und haben kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt.
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  #7  
Alt 11.02.2012, 10:15
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Zitat:
hatte ich gestern eigentlich geschrieben

hab auch schon ne verwahnung bekommen, weiß gar nicht warum
Dazu müsste man eben mal die Forenregeln lesen, wenn man schon wegen Missachtung dieser, eine Verwarnung erhalten hat.
Es ging explizit um Groß-/Kleinschreibung.......
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #8  
Alt 11.02.2012, 10:29
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Zitat:
Zitat von Yuma Beitrag anzeigen
... Einkommen oder Vermögen ...
Dann könnte es also auch mit Deinem Vermögen (Versicherungen etc.) zusammen hängen.
Oder Du beziehst Arbeitslosengeld???
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  #9  
Alt 11.02.2012, 12:23
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Nein, ich beziehe im Monat Februar kein Geld.
(Mir steht auch kein ALG1 zu, da ich nur ein halbes Jahr gearbeitet habe)
Wie gesagt, ab März wurde ALG2 ja bewilligt.
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  #10  
Alt 11.02.2012, 12:25
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Ich habe keine Versicherungen oder der gleichen und auch kein "Vermögen in dem Sinne".
Also, ich bin 28 Jahre und habe ca. 1000-2000€ auf meinem Konto.
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