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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage, habe schon ganz viel gegoogelt aber nichts gefunden was mir richtig weiterhilft. Mein Problem ist folgendes: Ich habe im Juni 2010 mein zweites Kind bekommen und ab Januar wird ja das Elterngeld in voller Höhe (300,-) auf das Alg II angerechnet, da ich vorher nicht erwerbstätig war. In meinem neuen Bescheid wird mir das Elterngeld bis einschließlich Juni 2011 angerechnet, obwohl ich Ende Mai das letzte Mal Elterngeld beziehe (für den Zeitraum: 29.05.11 - 28.06.11). Meiner Meinung nach unterliegt die Anrechnung des Elterngeldes dem Zuflussprinzip, d.h. für Juni darf es nicht mehr angerechnet werden. Dies habe ich meiner Sachbearbeiterin mitgeteilt ihre schriftliche Antwort lautet: "Lt. Elterngeldbescheid vom .... wird elterngeld in Höhe von ..... bis 28.06.2011 gezahlt. Bis dahin wird es angerechnet. Ab 01.07.2011 erfolgt keine Anrechnung mehr." Kann mir jemand helfen, wie ich es meiner Sachbearbeiterin erklären kann (am besten bitte mit Gesetzen) oder liege ich falsch und sie hat Recht. Für Eure Hilfe danke ich im voraus. Liebe Grüße hemaci |
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#2
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| Einfach, wenn es soweit ist per Kontoauszug nachweisen, dass der Zufluss schon im Mai ist. Stehen die Auszahltermine nicht auch auf dem Elterngeldbescheid? Wobei das ja letztendlich nichts über den tatsächlichen Zufluss aussagt... D. h.: richtig was dagegen tun kannst du erst, wenn du den tatsächlichen Zufluss nachweisen kannst. Turtle |
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| Stichworte |
| alg ii, elterngeld, zuflussprinzip |
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