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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#11
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| Zitat:
Ein Beispiel: (entspricht nicht der Wahrheit). Und vorausgesetzt, man bekommt NICHTS an Fahrgeldern erst einmal von dem Jobcenter zurück! Monat Juli. 23 Arbeitstage, Entfernung zur Arbeitsstätte (nur) 50 km. Am AT also 100 km mit privatem PKW. Sind 2300 km Arbeitsweg im Monat Juli. Das Amt rechnet mit 20 Ct/km gefahrener, kürzester Arbeitsweg (nicht Entfernungskilometer). Das wären dann 460 Euro allein an anrechenbaren Arbeitswegekosten im Monat Juli. Der Arbeitsort ist auch aus zeitlichen und ortlichen Gründen NICHT mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar! Geht auch deshalb nicht billiger! Also muss ich das doch von meinem erzielten Einkommen, weil über 100 Euro Freibetrag, direkt abziehen können. Die ganze Berechnung von Brutto/Netto und Freibetrag mit Familie (1 Kind) ist mir nicht fremd. Auch die anderen abziehbaren Kosten (KFZ-Versicherung, Riesterrente, Tagegelder bei Abwesenheit über 12 h usw.) werden hier noch vernachlässigt. Und nun kommt doch der HAMMER! Das Einkommen bekomme ich nicht zeitnah. Es kommt erst viel später, Monate später, was ja nicht meine Schuld ist. Für mich, als AN ist das doch nicht gerecht. Habe im Juli schon erst einmal nur alleine diese 460 Euro Auslagen ohne alles andere. Erwirtschafte damit aber dieses Einkommen, wo mir auch diese Abzüge nach SGB2 zustehen, aber nun kommt das Einkommen nicht direkt sofort. Der spätere, normale Freibetrag auf das Einkommen im Oktober deckt diese Juli-Auslagen überhaupt nicht ab! Wo bleibt da die Motivation, überhaupt so etwas zu machen? |
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#12
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| [QUOTE=Defter;190783]Das ist ja auch klar.Ein Beispiel: (entspricht nicht der Wahrheit). Und vorausgesetzt, man bekommt NICHTS an Fahrgeldern erst einmal von dem Jobcenter zurück! Monat Juli. 23 Arbeitstage, Entfernung zur Arbeitsstätte (nur) 50 km. Am AT also 100 km mit privatem PKW. Sind 2300 km Arbeitsweg im Monat Juli. Das Amt rechnet mit 20 Ct/km gefahrener, kürzester Arbeitsweg (nicht Entfernungskilometer). Das wären dann 460 Euro allein an anrechenbaren Arbeitswegekosten im Monat Juli. Der Arbeitsort ist auch aus zeitlichen und ortlichen Gründen NICHT mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar! Geht auch deshalb nicht billiger! QUOTE] Falsch. 23 AT * 50 km * 0,20 Eur = 230,00 Euro Fahrtkosten. |
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#13
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| @Defter: In deinem Fall sind Anspruchsübergänge nach § 115 SGB X erfolgt, die - gegen die Anwendung des Zuflussprinzips - im Klageweg eingewendet werden können...dazu vielleicht hier mal reinschauen:Lohn eingeklagt während ALG2 bezug (Fundierte rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt dürfte sinnvoll sein.) |
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#14
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| Vielen Dank an "DrKloebner" Genau auf diese Mitteilung habe ich gewartet! Und hier gibt es ein kleines Problem, was ich bis eben auch nicht so gewusst habe. Ich habe nämlich etwas anderes in Erinnerung. Im § 11 Abs. 2 SGB II, Satz 1: Unterpunkt 5d steht eindeutig das mit den 0,20 Ct pro Entfernungskilometer für diese Absetzung vom Einkommen. Habe ich nun irreführend dazugelernt. Gut! Aber im "Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 16 SGB II ...." und in der mir überlieferten Berechnung, sowie im letzten WIDERSPRUCHSBESCHEID werden dann tatsächlich 20 Ct pro gefahrene Kilometer berücksichtigt. Also wirklich die o.g. angenommenen 100 km. Da habe ich wirklich sw. auf ws. Zur Info: Aus diesem Vermittlungsbudget kann 6 Monate lang über zusammen 1800 Euro verfügt werden, dabei aber "nur" pro Monat maximal 300 Euro. D.h. auch, benötigt man ein auswärtiges Quartier, wird´s schon eng. Aber danke auch für diese Hinweise. |
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| Stichworte |
| berechnung, einkommen, leistung, riesterrente |
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