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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen? Ich habe ALG II Antrag gestellt, Zugang 27.11. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch 2000.- auf dem Konto. In meinem Antrag habe ich aber geschrieben, daß ich ab (!!!) 1.1.2010 ALG beantrage, da ab Januar mein Unterhalt wegfällt und ich alleinerziehend und arbeitslos bin. Nun ist meine LV angerechnet worden plus die 2000.- , die ich noch bei Zugang de Antrages auf dem Kto hatte. Da das mit allem meinen Freibetrag aber um 2.500 übersteigt, hat man mir Nov/Dez 09 plus Januar 2010 ALG abgelehnt (ab Februar dann schon) mit der Begründung, ich müsse mir das zu viel anrechnen lassen. Aber "das zu viel" habe ich ja nicht mehr, da ich ja Dezember Ausgaben hatte (Miete, RA, Versicherungen). Welcher Zeitpunkt gilt? Wenn der des Zuganges des Antrages, dann hätte ich das Geld, was ich im Nov für Dezember noch hatte, einfach unters Kopfkissen legen müssen. Das kann doch nicht vom Gesezt gewollt sein??? Ich brauche ab Januar Geld. Wann hätte ich denn den Antrag sonst stellen sollen, wenn sie 3-4 Wochen brauchen, um den Antrag zu bearbeiten? Ich mußte ja schon Ende Nov stellen? Im Gesezt steht.... es gilt der Zeitpunkt, in dem der Antrag gestellt wird. Ist das ZUGANG oder der Zeitpunkt ab wann ich Geld brauche? Wenn letzteres dann müßte man doch meine Kontoauszüge bis 31.12 fordern (hab jetzt nix mehr) und nicht bis Zugang des Antrages (27.11). Ich wollte ja gar nichts für Nov/DEZ??? Vielen Dank für Hilfe und Gruß Chiara |
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#2
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| Maßgebend für die Frage des Anspruches für 01/10 ist das Vermögen am 01.01.10, und nicht das Vermögen zu irgendeinem vorherigen Zeitpunkt. Die Behörde ist aber bei der Entscheidung wohl davon ausgegangen, dass die 2.000 € am 01.01.10 noch da sind. Aber du kannst ja darlegen, dass das nicht der Fall ist - und damit in den Widerspruch gehen. ABER: Wenn du 2.500 über dem Freibetrag bist, ergeben die am 01.01.10 nicht mehr vorhandenen 2.000 € immer noch 500 € über dem Freibetrag = kein Alg II-Anspruch. Dann hilft dir nur eine Umwandlung der Lebensversicherung (Hartz IV-sicher stellen, die Versicherung wird es wissen). Der Vorteil: Damit hast du einen Freibetrag von 250 € je Lebensjahr statt 150 €. Nachteil: Ein Verwertungsausschluss vor Eintritt in das Ruhestandsalter. Du kommst definitiv vorher nicht an die Lebensversicherung heran. Es wird dir vielleicht aber nichts anderes übrig bleiben, denn die 500 € zuviel aus der LV werden dir jeden Monat wieder als zuviel angerechnet. |
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