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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Ihr Lieben, hatte nun am Mittwoch meinen 1.Termin bei meinem Sachbearbeiter und siehe da Freitagmorgen hatten wir beide (mein Mann und ich) 2 riesige Briefumschläge mit je 11 Vermittlungsvorschlägen nur von Zeitarbeitsfirmen. Ich dachte erst mein Sachbearbeiter will Mitarbeiter des Monats werden als ich die "Bücher" aus dem Kasten holte. Muss ich mich wirklich bei allen Zeitarbeitsfirmen bewerben?? Es sind nicht mal konkrete Stellenangebote. Finde ich irgendwie übertrieben. Was ratet Ihr mir?? Verzweifelte Grüße Anja |
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#2
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| Auf die Vermittlungsvorschläge, die mit einer Rechtsfolgebelehrung versehen sind, müsst ihr euch auf alle Fälle bewerben. Alles andere ist freiwillig. Turtle |
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#3
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| Ok aber da mein SB wie ein Pitbull ist würde er diese Rechsfolgebelehrung nie vergessen. Aber ich wusste auch nicht das man die Bewerbungskosten nicht mehr erstattet bekommt. Also wovon zahlen?? Ich habe immernoch keinen Bescheid ob ich überhaupt Hartz IV bekomme. |
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#4
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| Wer sagt, dass man die Bewerbungskosten nicht mehr erstattet bekommt?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Mein Sachbearbeiter hat mir das gesagt. Deswegen bin ich ja doch am überlegen wie ich die Bewerbungen finanzieren soll. |
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#6
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| Na siehst Du, da hat Dir der SB die erste "nicht ganz richtige" Auskunft gegeben, Bewerbungskosten können durchaus übernommen werden. Da achtet man drau, dass so etwas dann in der EGV (Eingielderungsvereinbarung) als klare Pflicht der ARGE (also kein kann) festgeschrieben wird. Und zur Rechtsfolgenbelehrung - guck nach, ob die bei jedem der Vermittlungsvorschläge drauf steht und wie die Aussieht. Wenn das nur ein Abdruck des § 31 SGB II ist ohne jeden Bezug auf den konkreten vorliegenden Fall, dann kannst Du die getrost vergessen. Die entspricht nicht den Anforderungen des BSG. |
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#7
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| Bei Zeitarbeitsfirmen, bewerbe ich mich in der Regel per email. Das kostet mich nichts, und denen ist es in der Regel auch recht, da sie so nicht im Papier ertrinken. |
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#8
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| Mal anders betrachtet: Da gibt es nun für jede Person 11 Chancen auf einen potentiellen Arbeitsplatz. Wieso sollte man sich nicht bei allen 11 Firmen bewerben, um einen Job zu finden? Warum sollte man sich z. B. nur bei 3 oder 5 Firmen bewerben? Ich frage mich, was mein Arbeitgeber auf folgenden Satz antworten würde: "Lieber Arbeitgeber, der Monat hat ziemlich schlecht begonnen. Habe in den ersten drei Tagen nichts auf die Reihe gekriegt. Wird sicher den Rest des Monats nicht besser. Bleibe also erstmal zuhause. Danke und bis nächsten Monat! Dein Arbeitnehmer. P.S. Geld läuft aber sicher weiter, oder?" |
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#9
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| Gerade bei Zeitarbeitsfirmen ist es oft so, daß die Dich erst mal in ihren Bewerberpool aufnehmen, um bei entsprechenden Jobangeboten auf Dich zurück zu kommen. Diese Gelegenheit solltest Du in jedem Fall nutzen. |
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#10
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| ich sollte als alg1 auch schon bei zeitarbeitsfirmen arbeiten.ich habe alle abgelehnt wegen lohnwucher. |
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