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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Mir brennt eine Frage unter den Fingernägeln, da ich nicht weiß, wie ich mich entscheiden soll. Zurzeit bin ich ALG II Empfängerin. Ich könnte eventuell demnächst auf Honorarbasis arbeiten und dabei ca. 400-450 € verdienen. Dass dieser Betrag auf das ALG II angerechnet würde ist mir bewusst und das finde ich auch richtig so. Meine Angst besteht jedoch in Folgendem. Zur Zeit übernimmt die ARGE ja auch meine Krankenversicherungsbeiträge (ich war zuvor freiwilliges Mitglied bei der TK). Würde die ARGE denn diese Beitrag weiter zahlen, wenn ich nun auf Honorarbasis dazu verdiene? Ich habe große Angst, dass dies nicht der Fall sein könnte und ich dann plötzlich hohe Krankenkassenbeitrage zahlen müsste und somit meinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten könnte. Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen!!! |
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#2
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| Bei 450 EUR / Monat Honorareinnahmen bleibst du der ARGE mit Sicherheit erhalten, sofern nicht noch andere Einnahmen vorkommen. Sind die 450 EUR der zu erwartende Gewinn? oder die Einnahmen? Ich gehe mal davon aus, es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit. Oder handelt es sich um "Gelegentliche" also nicht regelmässige Einnahmen (Im Steuerrecht als sonstige Einkünfte behandelt) ? Bei den Krankenkassenbeiträgen in eine Krankenversicherung handelt es sich aber auf jeden Fall um Hartz-4 relevante Ausgaben, die auf der Ausgabenseite mit angegeben werden (also den Bedarf erhöhen).
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#3
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| Das wäre dann eine regelmäßige Tätigkeit, wöchentliche Hausaufgabenbetreuung. Die 450€ wären das Honorar, welches ich bekommen könnte. Andere Einnahmen bestehen nicht. |
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#4
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| Dann wäre es also eine Selbständige Tätigkeit (aber kein Gewerbe). Es können Ausgaben anfallen, die den Gewinn mindern (Lehrmaterial, Kilometergeld zu den Schülern...). Und es handelt sich dabei um Erwerbseinkommen mit den entsprechenden Freibeträgen. Da wird das Amt aller Voraussicht nach eine Anlage EKS haben wollen. Diese beinhaltet die Erklärung der Einnahmen und Ausgaben (was die Tätigkeit betrifft). Darüber hinaus gibt es noch Ausgaben, die zusätzlich abrechenbar sind. Und dazu zählen Krankenkassenbeiträge. Die erhöhen also den Bedarf und damit wiederum den Betrag ALG II. Über den Zahlungsweg (ob ARGE) oder du selber die KV zahlst, mal bei ARGE mit abklären. Kann aber sein, dass die ARGE auch weiterhin die KV zahlt.
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#5
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| Danke für deine Antworten! ![]() Hier noch eine Frage zum "Zahlungsvorgang". Bedeutet dass denn nun, dass die Krankenkassenbeiträge von der ARGE weiterhin direkt an die Krankenkasse gehen würden, oder müsste ich diese dann tätigen? |
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#6
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| Sorry, hatte deinen Kommentar dazu übersehen! Also nehme ich die Frage zurück! |
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#7
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| in meinem Bekanntenkreis ist jemand, der hat ein Gewerbe. Er macht Hausmeisterdienste und hat einen monatlichen GEWINN von ca. 180 bis 200 EUR. Der hat mir gesagt, daß die ARGE weiterhin seine KV bezahlt. Aber er war auf seiner ARGE und hat dieses (also KV) mit thematisiert.
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| Stichworte |
| alg ii, dazuverdienen, honorar, krankenversicherung |
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