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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich bin neu hier und durch Zufall auf dieses Forum gestoßen. Ich befinde mich in einer etwas für mich doofen Lage. Ich habe noch nie Leistungen vom Arbeitsamt oder sonstiges bezogen. Mir scheint aber als müsste ich das nun mal tun. Ich kenne mich leider überhaupt nicht mit der ganzen Sache aus. Habe schon viel nachgelesen aber möchte nun mal hier meine Situation schildern und hoffe auf zahlreiche Tipps und Anregungen. Ich wohne derzeit mit meinem Freund zusammen, wie es leider im Leben so ist hat sich herrausgestellt das es mit uns auf Dauer nichts wird und wir werden uns trennen. So einfach und schnell gaht das aber nicht weil ich mir alleine schlecht eine Wohnung leisten kann. Ich arbeite in München als Teilzeitkraft mit 30 Std Vertrag. Bei den 30 Std. bleibt es aber gottseidank eh nie. Es sind meistens um die 40 Std. Mein Arbeitsplan ändert sich auch wöchentlich, manchmal sogar täglich. Somit ist es schwer da noch eine zweite Beschäftigung zu finden. Vor allem weil ich auch Samstag und Sonntag arbeiten muss. Ich verdiene jeden Monat zwischen 1100 und 1300 Euro Brutto / 850 und 1000 netto. Weitere Einkommen, erspartes oder sonst was habe ich leider nicht. Ich habe mich mal etwas auf dem Wohnungsmarkt umgesehen. Es sieht so aus als würde man nicht wirklich was unter 450 Euro kalt bekommen. Ausser man zieht in ein Loch. Dann gäbs noch Sozialwohnungen, Modell München Miete, und Einkommensorientierte Förderung fürs Wohnen in München. Aber bei allem scheint das Angebot nicht gerade reichhaltig an Wohnungen zu sein und ich würde mir ausserdem gerne selber aussuchen in welche Wohnung ich ziehe. Somit hab ich beschlossen mir eine Wohnung mit 450-470 Euro Kaltmiete mit ca. 45-50m² zu suchen. Sollte nicht viel weiter wie 10km vom Arbeitspalatz entfernt sein weil die Anbindung mit Öffentlichen ganz schlecht ist. Auto hab ich, zwar ein ziemlich altes, aber es fährt. Es ist auch bei weitem nicht die 7500 Euro wert die ich irgendwo gelesen habe zwecks ALGII. Nun zu meinen Fragen: 1. Wie würdet ihr generell an die Sache rangehen. Weil mit meinem Verdienst wird es schwierig sein das ein Vermieter mir überhaupt ne Wohnung überlässt. Und ohne eine Wohnung mit den genauen Kosten brauch ich ja auch noch nicht ALG II oder Wohngeld beantragen. 2. Was kann man bezüglich Kaution und Marklerprovision machen. Ich hab leider momentan rein garnichts auf der Seite um dies zu stemmen. 3. Was macht mit meinem Einkommen und den geplanten Mietkosten mehr Sinn, ALGII oder Wohngeld. 4. Sind 45-50m² angemessen? Wie verhält es sich wenn die Wohnung etwas zu groß und oder zu teuer ist. So, mehr fällt mir gerade nicht ein. Hatte so viele Fragezeichen im Kopf, aber wenn es dann soweit ist fällt einem nichts mehr ein. Kommt aber bestimmt noch. ![]() Hoffe nun auf Zahlreiche Antworten und Tipps die ihr mir geben könnt. Liebe Grüße Katarina |
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#2
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| Zu 1.: Ohne eine konkrete Wohnung ist es wahrlich schwer einen Antrag auf Alg2 durch zu bekommen. Solange du noch mit dem Partner in einer Wohnung lebst, würde auch sein Einkommen angerechnet werden was dann evtl. eine Ablehnung zur Folge hätte. Also erstmal Wohnung suchen, die auch den Angemessenheitskriterien entspricht, am besten auch von der Arge absegnen lassen vor Unterschrift und dann Antrag ab Bezug der Wohnung stellen. Zu 2.: Wenn die Wohnung angemessen ist von den Kosten und du die Zustimmung der Arge hast, dann kannst du auch die Kaution als Darlehen erhalten. Wie das mit den Provisionen in München aussieht, das müsstest du dann dort erfragen. Hab auf die schnelle jetzt nichts in deren KdU-Richtlinie gefunden. Zu 3.: Kommt nachher auf die Miete an. Beim Wohngeld muss man an Einkommen ungefähr die Regelleistung (359 €) + Miete zur Verfügung haben um durch die Plausiprüfung zu kommen. Zu 4.: Laut der KdU-Richtlinie von München ist für 1 Person angemessen: 20-45 m² und max. 449,21 € Kaltmiete. Wenn du drüber liegst, dann gibt es keine Kaution als Darlehen. Deswegen solltest du vielleicht doch schauen, dass du in eine angemessene Wohnung ziehst. Kannst ja mal ein wenig in der KdU-Richtlinie nachlesen: http://www.harald-thome.de/media/fil...en----2009.pdf
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