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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo da draussen! Habe hier ziemlich viel rumgelesen, aber leider nichts gefunden, was mich einer Lösung viel näher bringt. Hier meine Situation: - Ich bin über 25 - Ich habe noch KEINE Ausbildung abgeschlossen - Ich bilde meine eigene Bedarfsgemeinschaft - Ich bilde eine Haushaltsgemeinschaft mit meinen Eltern - Ich habe eine eigene Wohnung im Elternhaus - Bis jetzt habe ich keine Miete bezahlt, aber meine Eltern wollen jetzt einen Mietvertrag haben, da Sie das nicht mehr tragen können. Jetzt haben wir uns ziemlich in der Wolle, da ich gelesen habe, dass die ArGe sich die Kohle von meinen Eltern wieder holen kann und meine Eltern sagen, dass das Quatsch ist. Meine Mutter ist Normalverdienerin und mein Vater Rentner. Wer hat jetzt recht? |
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#2
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| Hi Xia0u, also ist auch nicht ganz so einfach eine BG seid ihr jedenfalls nicht, da Du über 25 bist. Wenn Du in der selben Wohnung/Haus wie Deine Eltern wohnst bildet ihr grundsätzlich eine Haushaltsgemeinschaft und Deine Eltern könnten zumindest verlangen, dass Du Deinen Anteil an den Miet- oder Eigentumskosten (d.h. kopfmäßig auf die Anzahl der Bewohner verteilt, bei euch ein Drittel?) trägst. wenn Du allerdings in diesem Haus in einer abgeschlossenen Einliegerwohnung sprich eigener Eingang, eigene Küche, eigenes Bad wohnst, können Deine Eltern mit Dir einen ganz normalen Mietvertrag abschließen, der natürlich innerhalb der Mietobergrenzen Deines Wohnortes liegen muss, denn sie könnten die Wohnung sonst ja auch anderweitig vermieten. Könnte höchstens sein, dass sich die ARGE wundert, warum Du bisher mietfrei gewohnt hast und auf einmal zahlen sollst, aber dagegen dürften sie sich eigentlich nicht wehren können. Wie es dann mit dem Unterhalt aussieht, kann ich Dir leider nicht genau sagen. Bei uns ist es jedenfalls so, dass wir Unterhalt nur prüfen, wenn jemand UNTER 25 und ohne abgeschlossene Ausbildung ist, denn (bitte nicht falsch verstehen, ist nicht auf Dich bezogen oder negativ gemeint ) irgendwann müssen die Kinder ja auch mal auf eigenen Beinen stehen und nicht den Eltern auf der Tasche liegen. Weiß aber wie gesagt nicht, wie das Unterhaltsrechtlich zu beurteilen ist. lg timmer |
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#3
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| und deine Eltern müssen die Mieteinkünfte bei der Steuererklärung angeben. |
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| bei eltern wohnen, kosten der unterkunft, umschulung, über 25 jahre, wohngeld |
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