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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo bruache hilfe. Kurzfassung: AlG 1 endete am 6,2,10 Antrag ALG 2 gestellt am 14.01.10 Mündlich abgelehnt ,soll neu Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen(haben wir vorher schon bekommen,neue Antrag gestellt,da Wohngeld und Kinderzuschlag ende Januar fertig war) Also kein ALG 2Antrag abgegeben . So ,heute kam der Bescheid vom Wohngeld Sie hätten sich letztes Jahr verrechnet(ich habe einen Lebensgefährten,dem sein Einkommen haben sie vergessen mitzuzählen,hatten aber alle Verdienstbescheinigungen) ,wäre nicht meine Schuld aber Aufrechnung der Wohngeldschulden. Ich hätte Anspruch auf 189 Euro,bekomme aber nur 39 euro. Der Rest wird verrechnet bis August. Dürfen die mir einfach 150 euro abziehen?Das fehlt mir ja. Wenn nein,wie schreibe ich den Widerspruch? Dann habe ich die ganze Zeit keinen Unterhalt bekommen für 2 meiner Kinder ,dafür Kinderzuschlag. Jetzt ist es so,das der Kindsvater Unterhalt zahlen soll,bescheid vom Jugendamt bekommen. 576 Euro.Das zahlt er aber nicht,habe einmalig 500 euro(Februar) bekommen ,sonst nichts mehr.Auf dem Bescheid steht rückwirkend ab Dezember,habe aber nichts für Dezember und Januar bekommen.Trotzdem wird es gezählt.Geht das? Der Kindsvater ist jetzt zum Anwalt und ich bekomme am 01.03 wieder keinen Unterhalt. Was kann ich tun?Ich sitze jetzt hier am 1. und habe kein Geld.Mein Lebensgefährte bekommt erst am 15 ten Geld,Kindergeld am 17 . Hilfe,was soll ich tun? Lg und danke für die Hilfe. Ich dreh bald ab,keiner fühlt sich zuständig Wohngeld zählt das aber alles mit,obwohl nicht vorhanden im moment was soll ich nun tun???? |
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#2
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| mein lebensgefährte verdient netto 970 euro ich muss auch krankenkasse bezahlen in höhe von 150 euro und hab 4 kinder |
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#3
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| Du weißt aber schon, dass hier kein Wohngeldforum ist, oder? Du kannst gegen die Rückforderung in Widerspruch gehen und dich auf Vertrauensschutz berufen. Ob das jetzt durchkommt, oder ob du hättest bemerken müssen, dass man das Einkommen deines LG völlig unter den Tisch hat fallen lassen, wird sich dann ergeben. Ansonsten solltest du gegen die Aufrechnung in Widerspruch gehen mit dem Argument, dass du mit der Aufrechnung hilfebedürftig im Sinne des SGB II wirst. Wenn dem so ist... Turtle |
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#4
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| es geht ja nicht alleine ums wohngeld.war heute morgen bei der arge. da ich kein einkommen habe und so.und laut rechner steht mir geld zu. mach schon seit dem 14.januar rum ,das sie meinen erstantrag annehmen(arge) tun sie aber net,ich soll heiraten ,das ich krankenversichert bin und sie sind keine bank. soll wohngeld beantragen und wenn das weniger ist als mir zusteht soll ich wieder kommen. das habe ich getan.aber die arge weigert sich und meinte ,das wäre pech. was soll ich noch tun? |
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#5
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| kann man die überschrift ändern? |
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