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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Habe mal auf meinen ALG2 Antrag geschaut und gesehen, dass meine Tochter nur 10 Euro für Unterkunft und Heizung bekommt. Ihr Einkommen besteht aus Kindergeld (184) und Unterhalt (225). Unsere Wohnung kostet 400 Euro (Warmwasser und Heizung muss seperat bezahlt werden). Meine Frage wäre also ob ich auch Wohngeld für meine Tochter beantragen kann? Von der Arge wurde mir nichts zudem gesagt. Für zahlreiche Antworten/Hilfen wäre ich sehr dankbar!! |
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#2
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| Nein. Sogenanntes "Kinderwohngeld" gibt es nicht mehr, das wurde Anfang 2011 wieder abgeschafft. Jetzt gibt es nur noch Wohngeld, wenn ALLE Mitglieder der BG mind. 3 Monate aus der Bedürftigkeit fallen würden. Oder das Kind schon allein mit seinem sonstigen Einkommen nicht bedürftig ist. Da es aber mit 10 Euro noch bedürftig ist, scheidet Wohngeld aus. Turtle |
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#3
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| Ja ich dachte nur, weil sie ja auch Kindergeld und Unterhalt bekommt. Aber gut zu wissen, dass es das soganannte Kinderwohngeld nicht mehr gibt. Vielen Dank für die rasche Antwort! |
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#4
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#5
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| Stimmt insoweit, als dass das JC nicht mehr auf die Vorrangigkeit verweisen darf, wenn eben nicht für alle Mitglieder der BG für mind. 3 Monate das ALG 2 entfallen würde. Freiwillig geht es angeblich lt. den fachlichen Hinweisen der BA noch (§ 12a SGB II). Turtle |
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#6
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| Also könnte ich es versuchen oder wie?? Ich mein, mehr wie Ablehnen können die mich doch nicht oder? Das Wohngeld würde uns nämlich einiges erleichtern, da wir Gas selber zahlen müssen. Und für eine 70qm große Wohnung ist das nicht gerade wenig... |
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#7
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| Wieso müsst ihr Gas selbst zahlen? Viel weiter würde dich Wohngeld auch nicht bringen, da der dann überschießende Teil des Kindergeldes bei dir als Einkommen angerechnet würde und dementsprechend dein ALG 2 sinkt. Wenn du weiter kein Einkommen hast, hättet ihr effektiv 30 Euro mehr. Turtle |
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#8
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| Wir zahlen Warmwasser und Heizung über den Boiler. Also über Strom. Und Strom muss bekanntlich selbst gezahlt werden. |
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#9
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| Also vom Regelbedarf. |
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#10
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| Zitat:
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| Stichworte |
| alleinerziehend, kind, wohngeld |
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