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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 19.01.2009, 14:34
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Hallo!
Ich bin geschieden und habe nur einen Mini-Job, der zwar über 400€ liegt, so dass ich versichert bin etc., aber eben nur knapp drüber, so dass das Geld zum leben und für die Miete hinten und vorne nicht reicht. Bis vor 2 Monaten hatte ich noch zusätzlich einen 400€-Job, den es jetzt aber nicht mehr gibt. Bislang hab ich den Rest meines Lebensunterhaltes von meinem Ersparten bezahlt, doch das ist nun weg, so dass ich nicht mehr weiß, wie es weiter gehen soll. Bei meinem Job bekomme ich in etwa 350€ netto raus, das reicht noch nicht einmal für die Miete, geschweige denn für etwas anderes.
Ich habe noch nie Leistungen vom Staat bezogen und frage mich nun, ob und wo ich Hilfe beantragen kann. Muss ich zum Sozialamt? Oder zum Wohgeldamt? Oder muss ich zur Arge? Ich hab keine Ahnung, wo ich mich melden muss und kann, damit mir evtl. geholfen wird.


Ich bin natürlich weiterhin auf der Suche nach einem Vollzeitjob und wenn das nicht klappt, dass ich wenigstens wieder einen 400€-Job habe. Aber zusammen wären das dann auch nur 750€. Ohne mein Erspartes reicht dies auch nicht zum Leben.


Hab ich auch ein Recht, unterstützt zu werden, auch wenn ich nicht komplett arbeitslos bin? Und wenn ja, wo bekomme ich diese Hilfe und wo kann ich sie beantragen?
Ich danke für eure Hilfe!
LG, Lucy
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  #2  
Alt 19.01.2009, 14:47
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Bei deiner ARGE einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen.

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 19.01.2009, 14:49
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Danke, was ist denn das SGB II ?
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  #4  
Alt 19.01.2009, 15:03
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Muss ich eigentlich zum Arbeitsamt oder zur Arge? Wo ist denn da der Unterschied?

Ich hab nur gerade, als ich die Adresse raussuchen wollte, gesehen, dass das 2 ganz unterschiedlich Gebäude sind, also die Adressen vollkommen verschieden.
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  #5  
Alt 19.01.2009, 15:05
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Du bist erwerbsfähig und da du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, musst du bei der ARGE Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Das sind Leistungen nach dem SGB II. Du bist dann ein sogenannter Aufstocker, du arbeitest zwar aber es reicht halt nicht für den Lebensunterhalt aus.

Gruß
Enibas
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  #6  
Alt 19.01.2009, 15:11
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Ok, danke. Nicht, dass ich zur falsche Stelle fahre.

Vielen Dank für die Hilfe.
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