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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo ! ich hoffe jemand kann mir zu folgender situation helfen. meine frau und ich 25 und 23 jahre alt, leben in einer BG ohne zusätzlichen einkünften momentan. meine frau ist grafikdesignerin und ich fitnesstrainer. wir sind nun beide seit ca. 4 jahren immer mal wieder arbeitslos und schlagen uns mit trotteljobs und der arge durch. ich habe nun die möglichkeit ein studium zum diplominformatiker zu absolvieren. ich bleibe dem arbeitsmark ohne einschränkung voll zur verfügung, da es nur teilzeit ist und bin demnach nicht vom alg2 ausgeschlossen. das studium ist speziell für berufstätige gedacht und demnach so aufgebaut ist, dass man sich die zeit selber einteilen kann und die ganzen seminare und vorlesungen keine pflicht sind. ich kann gleich sagen, ich bin weder bafög noch bab förderbar!!!! das studium würde mein vater übernehmen. (287€ im monat) nun ist die frage, wird mir das als einkommen angerechnet wenn ich selber überhaupt nichts mit der zahlung zu tun habe, sondern alles über mein vater läuft ? sonst würde ich ja die 287€ nicht bekommen. mein vater würde lediglich die kosten eines studiums übernehmen. |
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#2
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| Zitat:
Wenn Dein Vater direkt an die Schule (?) zahlt, sollte nix passieren.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Eine Förderung Ihres Studiums durch BAföG ist in aller Regel nicht möglich. Denn nach § 3 Abs. 3 Satz 1 BAföG gelten folgende Bedingungen für die Förderung eines berufsbegleitenden Studiums, damit also auch eines Fernstudiums: Es werden nur die letzten 12 Monate gefördert. In dieser Zeit muss das Studium Ihre Arbeitskraft voll beanspruchen. Sie dürfen also während dieser Zeit nicht mehr arbeiten gehen. Das Studium muss in den letzten 12 Monaten mindestens an 3 aufeinanderfolgenden Monaten als Vollzeitstudium durchgeführt werden. Sie müssen in den letzten 6 Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes (also vor Beginn der letzten 6 Monate) erfolgreich studiert haben. Da diese Kriterien nicht auf ein Fernstudium zutreffen, ist eine Förderung nach BAföG nicht möglich. ...das habe ich von der (ja, es ist eine hochschule) bekommen. ...okay, danke für die schnelle antwort, dann werde ich einen tremin mit meiner berufsberaterin vereinbaren. dass muss ja auch wieder angegeben werden. |
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