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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Erstmal zur Übersicht: Ich habe 2 Kinder aus einer früheren Beziehung (7 und 5 Jahre). Ich lebe mit meinen neuen Lebenspartner zusammen und seit Dezember 2008 haben wir eine gemeinsame Tochter. Wir sind also insgesamt 5 Personen. Da meine zwei Söhne Unterhaltsvorschuss und ihr Kindergeld beziehen, fallen sie seit neusten aus unserer Bedarfgemeinschaft raus. Für sie musste ich Wohngeld beantragen (ist aber noch nicht bewilligt). Mein Freund ist noch in der Ausbildung und bekommt 154,25 EUR Lehrlingsgeld + 164 EUR Kindergeld. Insgesamt haben wir zur Zeit einen Gesamtanspruch in Höhe von 643,83 EUR. Davon gehen 478 EUR Miete ab. Wenn ich unsere Einkommen mal aufliste: 643,83 EUR Alg2 154,25 EUR Ausbildungsgeld Partner 164,00 EUR Kindergeld Partner 164,00 EUR Kindergeld Kind 1 164,00 EUR Kindergeld Kind 2 170,00 EUR Kindergeld Kind 3 293,00 EUR Unterhaltsvorschuss ----------- 1753,08 EUR Gesamteinkommen Nun die erste meiner vielen Fragen: wenn das Wohngeld für meine Söhne bewilligt ist, wird es dann von unserem Bedarf abgezogen? Wenn ja, brauche ich doch eigentlich gar kein Wohngeld beantragen, oder? Ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass man, wenn die Kinder ihren Bedarf selbst decken können und müssen, auch Kinderzuschlag beantragen soll. Das bekommt man doch aber nur, wenn man in Arbeit ist. Richtig? Mein Freund lernt diesen Monat aus. Er wird ab Februar eine Festanstellung haben (ca. 800 Euro netto). Was passiert dann mit mir? Ich werde ja keinen Anspruch mehr auf Alg2 haben. Aber was passiert mit meiner Krankenversicherung. Meine Kinder sind bei mir familienversichert. Unsere Tochter könnte ich ja ohne Probleme bei meinen Freund versichern. Aber was passiert mit den anderen beiden? Ich weiß, dass das wahnsinnig viele Fragen sind. Aber ich bin so ratlos. Bei der Arge bekomme ich dazu überhaupt keine Auskünfte, da diese nur noch über eine Hotline erreichbar sind... LG Sylvia |
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#2
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| hallo, wenn deine Söhne Wohngeld bekommen, dann wird es bei ihnen als Einkommen angerechnet. Beispiel: Bedarf 300 Euro Einkommen UVG 117,00 Euro Kindergeld 164,00 Euro Wohngeld 70,00 Euro Gesamt 351,00 Euro...Er braucht nur 300 Euro, also werden 51 Euro von dem Kindergeld dir als Einkommen angerechnet. Bei Kind 2 würde es dann sogar noch mehr wegen dem höheren UVG. Beantragen musst du es weil es eine vorrangige Leistung nach § 5 SGB II ist und du erst vorrangige Leistungen in Anspruch nehmen musst. Kinderzuschlag entfällt weil UVG darauf angerechnet wird. Auch bei einer Festanstellung mit 800 Euro netto wird noch ein Anspruch bestehen, da ja davon noch die Freibeträge runter gehen und es somit als anrechenbares Einkommen viel weniger ist. Gruß Enibas |
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