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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo alle zusammen bei mir wurde anfang dezember gas und strom abgestellt. daraufhin bin ich zur arge. den offenen betrag für die versorgung i.h.v. 1200 euro wollten sie mir nicht als darlehen geben. ich sollte beim versorger anfragen ob eine raten zahlung möglich wäre. dieses wäre jedoch nur möglich wenn ich einen betrag von 500 euro als einmalzahlung leiste, dann wären raten in höhe von 100 euro möglich. ich habe mir das geld deliehen und die zahlung getätigt. daraufhin hat mir die arge die 500 euro als darlehen rückerstattet. So und nun meine Frage: Von der Arge werden 100 Euro einbehalten für das darlehen. dazu überweisen die noch 100 euro an den versorger für den restbetrag der forderung. 50 euro werden noch einbehalten aus früheren sachen. also gesamt einbehalten werden 250 euro, somit verbleiben von meinem regelsatz (315 euro) lediglich nur 65 euro. darf die arge überhaupt soviel einbehalten ? 65 euro ist ja nicht grad die welt für einen ganzen momat. lg xxSTARxx |
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#2
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| wie kommt man auf eine Versorgungsrechnung von 1200 Euro? |
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#3
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| der betrag setzt sich zusammen aus: Nachzahlung + offene abschläge + mahn- und sperrgebühren+ entspeergeb. |
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#4
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| Normalerweise entsperren die Strom und Gasanbieter erst wieder den Anschluss wenn ein erheblicher Teilbetrag oder der gesamte Betrag eingegangen ist. Das ist Verhandlungssache. Mittlerweile halten es die Anbieter so, dass nach 2 Monaten ohne Zahlungseingang die Versorgung eingestellt werden. Du schreibst du hast dir das Geld geliehen. Wo? Beim Amt? Oder bei einer Privatperson? Warum hast du es bis zur Sperrung kommen lassen? Das Amt ist letztendlich nicht für dein Verschulden verantwortlich und da könntest du froh sein, dass sie etwas Geld übernommen haben. |
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#5
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| Und wieso hast du nur eine Regelleistung von 316 €? Leben noch weitere Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft?
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#6
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| @ jette ja es leben noch meine frau und sohn in der bg. |
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#7
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| Super. Die für eine ordentliche Beantwortung der Frage relevanten Tatsachen kommen dann erst mal wieder im Nachhinein ans Tageslicht. |
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#8
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| Einfacher wäre es für die ARGE gewesen, dich z. B. an einen anderen Stromversorger zu verweisen oder aber, dich darum zu bemühen, dass du einen Vorkassenzähler bekommst. Letztendlich habt doch ihr eure Abschläge nicht bezahlt und nicht der Steuerzahler. Wenn man ein Darlehen erhält, muss man es auch zurückzahlen. Wolltet ihr lieber weiter im Dunkeln sitzen? Ansonsten gibt es durchaus Urteile, die besagen, dass die ARGE ein Darlehen für Kaution oder eine vergleichbare Notlagen (Stromschulden) nicht einfach so einbehalten darf. Es obliegt also dir, mit der ARGE eine Herabsetzung der Rückzahlungsraten zu verhandeln. Turtle |
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#9
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| ich finde es nur seltsam, dass nicht alles als darlehen übernommen wurde. und das mir gesagt wurde, dass ich die einmalzahlung i.h.v. 500 euro vorstrecken soll und das dann anschließend als darlehen zurück bekomme. so zahle ich 100 euro an die arge und 100 werden direkt an den versorger überwiesen. ist halt eine doppelbelastung. |
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#10
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| Zitat:
Was steht dir überhaupt zu, wenn doch Strom im Regelsatz enthalten ist? Hättest du deine Abschläge bezahlt, wäre es wohl kaum passiert. In anderen Ländern säßet ihr jetzt im Dunkeln und es würde keinen Tod und Deibel jucken. Turtle |
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