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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 26.11.2010, 14:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.11.2010
Beiträge: 1
Frage Wie werden Fahrtkosten angerechnet?

Ich verdiene 480 EUR Brutto. Da mir das nicht ausreicht muss ich noch Hartz4
beziehen.
Nun habe ich um auf Arbeit zu kommen 50 km einfach. Ich habe 3 Arbeitstage in der Woche.
Pro gefahrenen Km bekomme ich 0,20 EUR. Da komme ich auf 240 EUR Fahrtkosten. Warum habe ich nur einen Freibetrag von 206,53 ?
Werden die Km nur einfach berechnet oder doch hin und zurück? Ich blick
da irgendwie gar nicht mehr durch.

Wie wird der Freibetrag gerechnet? Und wie Verhält sich das mit den Fahrtkosten?
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  #2  
Alt 26.11.2010, 14:43
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von Kettl23 Beitrag anzeigen
Werden die Km nur einfach berechnet
Ja, nur einfach.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 26.11.2010, 15:12
Benutzerbild von Spejbl
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Werbungskosten bei Erwerbseinkommen

Und was man auch wissen muss: In den 100 EUR Freibetrag für das Erwerbseinkommen sind auch die Werbungskosten wie z.B. das Fahrgeld enthalten. Übersteigen die WK den Pauschbetrag, gehen die tatsächlichen Kosten in die Berechnung ein. In deimem Beispiel:

A.
1. 50 Entfernungs- km x 20 ct => 10 EUR / Tag. Also nur die Entfernung berücksichtigt.
2. An 3 Tagen je Woche diese 10 EUR gerechnet sind => 30 EUR / Woche
3. Macht im Monat: 30 EUR je Woche x 4,333 Wochen im Monat => 130 EUR / Monat (Entspricht Umrechnungsfaktor 52 Wo/p.a.) Das heißt: von den 130 EUR gehen 30 EUR in die zusätzliche Wertung.

B.
Dazu kommen 30 EUR Versicherungspauschale (geht über eine Einkommensbereinigung) und vom Erwerbseinkommen in diesem Fall 20% von (480 EUR - 100 EUR Grundfreibetrag) also von 380 EUR 20 % => 76 EUR.

Müssten also sein:
130 EUR KM Geld (100 EUR Freibetrag ist darin enthalten!!!) zzgl. 76 EUR Freibetrag aus dem Erwerbseinkommen, was 100 EUR übersteigt zzgl. Versicherungspauschale.

=> ERGEBNIS: 206 EUR. / Nachdem, was gepostet wurde stimmt die Berechnung der ARGE. Die Versicherungspauschale müsste durch eine Einkommenbereinigung berücksichtigt worden sein. Da bitte mal den Bescheid noch mal genauer anschauen.
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
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