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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ich verdiene 480 EUR Brutto. Da mir das nicht ausreicht muss ich noch Hartz4 beziehen. Nun habe ich um auf Arbeit zu kommen 50 km einfach. Ich habe 3 Arbeitstage in der Woche. Pro gefahrenen Km bekomme ich 0,20 EUR. Da komme ich auf 240 EUR Fahrtkosten. Warum habe ich nur einen Freibetrag von 206,53 ? Werden die Km nur einfach berechnet oder doch hin und zurück? Ich blick da irgendwie gar nicht mehr durch. Wie wird der Freibetrag gerechnet? Und wie Verhält sich das mit den Fahrtkosten? |
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#2
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__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Und was man auch wissen muss: In den 100 EUR Freibetrag für das Erwerbseinkommen sind auch die Werbungskosten wie z.B. das Fahrgeld enthalten. Übersteigen die WK den Pauschbetrag, gehen die tatsächlichen Kosten in die Berechnung ein. In deimem Beispiel: A. 1. 50 Entfernungs- km x 20 ct => 10 EUR / Tag. Also nur die Entfernung berücksichtigt. 2. An 3 Tagen je Woche diese 10 EUR gerechnet sind => 30 EUR / Woche 3. Macht im Monat: 30 EUR je Woche x 4,333 Wochen im Monat => 130 EUR / Monat (Entspricht Umrechnungsfaktor 52 Wo/p.a.) Das heißt: von den 130 EUR gehen 30 EUR in die zusätzliche Wertung. B. Dazu kommen 30 EUR Versicherungspauschale (geht über eine Einkommensbereinigung) und vom Erwerbseinkommen in diesem Fall 20% von (480 EUR - 100 EUR Grundfreibetrag) also von 380 EUR 20 % => 76 EUR. Müssten also sein: 130 EUR KM Geld (100 EUR Freibetrag ist darin enthalten!!!) zzgl. 76 EUR Freibetrag aus dem Erwerbseinkommen, was 100 EUR übersteigt zzgl. Versicherungspauschale. => ERGEBNIS: 206 EUR. / Nachdem, was gepostet wurde stimmt die Berechnung der ARGE. Die Versicherungspauschale müsste durch eine Einkommenbereinigung berücksichtigt worden sein. Da bitte mal den Bescheid noch mal genauer anschauen.
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