| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Folgende Ausgangssituation: das Amt weigerte sich mir das Geld zu bezahlen, so daß ich eine Zeit lag von meinen Ersparnissen leben mußte (sie waren innerhalb der Freibetraggrenze). Als das Geld aufgebraucht war, lieh ich mir paar tausend Euro. Nun hat das Amt mein Anspruch anerkannt und mir die Summe komplett ausgezahlt. Es war eine sehr große Summe und reichte weit über den Freibetrag. Ich habe keine Zeit verstreichen lassen und am nächsten Tag meine Schulden beglichen. Ich wollte es nicht als Vermögen auf dem Konto haben, wenn ich noch Schulden habe. Die Hauptsumme die ich mir damals zum Leben leihen mußte reduziert die Summe unter den Freibetrag. In Folgejahren kamen noch paar Tausender zusammen die ich mir in kleineren Summen geliehen habe. Auch das Geld habe ich zurück gezahlt. Geblieben ist mir noch eine Restsumme von etwa 1000 Euro. Nun war der Zeitpunkt ungünstig wo ich das ganze Geld auf einem Haufen zurück bekam, denn ich hab einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt, also mußte ich jetzt auch den gebliebenen 1000'er als Vermögen angeben. Der ist innerhalb der Grenze und ich muß mir wegen dem keine Gedanken machen, aber als ich den Antrag abgab, wurde ich gebeten zu belegen wie ich an den 1000'er kamm. Der ist aber der Rest einer großen Summe. Also wurde ich gebeten alles offen zu legen (anscheinend wissen die einzelnen Abteilungen nicht was die andere macht). Bei der Haupschuldtsumme gibt es keine Probleme. Die Summe ist dem Amt schon seit Jahren bekannt. Sie wissen, daß ich mir damals das Geld zum Leben leihen mußte. Aber in den Folgejahren kamen noch paar Tausender dazu die ich mir geliehen habe. Die Haupschuldtsumme reduziert mein Vermögen unter den Freibetrag, aber gerade mal so. Erst die anderen Summen reduzieren es auf den übrig gebliebenen 1000'er. Das Geld was ich mir später geliehen habe ist auch wirklich geliehen worden, aber nicht zum überleben. Da war ein Kühlschrank kaputt der neu gekauft werden mußte. Ein Fernsehen. Eine Autoreparatur. Und noch paar Kleinigkeiten die so anfielen. Nun habe ich Angst, daß mir das Amt Probleme bereiten wird, eventuell den Weiterbewilligungsantrag nicht anerkennt, mit dem Hinweis, daß ich ja genug Geld habe und sie nicht glauben, daß ich das Geld zurück gezahlt habe, sondern nur das Geld etwas hin und her geschoben habe. Ich hab zwar Kontoauszüge die beweisen, daß ich das Geld überwiesen habe, aber es ist alles eigentlich nur Familie. Nun frage ich mich ob sie mir Probleme machen werden? Also geschwindelt ist hier nichts. Ok, es ist die Familie und ich hätte mir das Geld auch erbetteln können (d.h. schenken lassen), aber das wollte ich nie. Ich hab immer gesagt, daß mir das Amt noch Geld schuldet und davon zahle ich alles zurück. Aber es läßt sich nun mal nicht leugnen, daß ich Anfang Juni sehr viel Geld hatte. Geld das mit das Amt nachgezahlt hat. Aber können sie das Geld was sie nachgezahlt haben plötzlich als Vermögen ansehen? |
|
#2
| ||||
| ||||
| Sehr verworrene Geschichte, auch weil man nicht erkennen kann, wann genau welche Beträge geflossen sind und wann sie zurückbezahlt wurden usw. Du schreibst ja nur im Prinzip, dass es so seit Jahren geht... Du musst beim ALG 2 im Übrigen auch zwischen Vermögen und Einkommen unterscheiden. Wenn du durchgängig im Leistungsbezug seit 2005 bist, ist alles, was dir während dieser Zeit zugeflossen ist von den Verwandten nämlich nicht deinem Vermögen zuzuordnen. Ob es als Einkommen gewertet werden kann, hängt davon ab, ob es jetzt wirklich zweckbestimmt war, ob es wirklich nur Darlehen waren usw. Empfehlung daher: Warte ab, wie das Amt entscheidet mit deinem FZA. Wenn es tatsächlich Probleme gibt, man dir also Einkommen anrechnet oder Geld zurückfordert oder nicht weiterbewilligt: DANN melde dich wieder. Turtle |
|
#3
| |||
| |||
| Wenn es Probleme geben wird, dann werde ich garantiert nicht her kommen, dann gehe ich eher zum Anwalt. Ich habe auch keine Angst es zurückzahlen zu müssen, denn das Geld ist ja vom Amt. Nein, das mit dem Geld hat schon seine Richtigkeit. Was mir Gedanken macht ist die Höhe der Summe. Ok, es wäre ja verrückt wenn das Amt ein Jahr lang das Geld zurück hält und dann die ganze Summe auszahlt um dann zu behaupten, man ist mit dem Geld über die Grenze. Aber man weiß es ja nie. Was ich hier wissen will ist eher wie das Amt denkt und handelt. Ich will es vorher wissen. Naher habe ich einen Anwalt. Kann das Amt das Geld was sie gezahlt hat später als Vermögen betrachten? Mir geht es weniger um die Angst es zurückzahlen zu müssen als ob es eventuell Probleme bei der neuen Anerkennung geben wird. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
Woher sollen wir denn wissen, was dein konkreter Sachbearbeiter bei der ARGE über dein Einkommen und Vermögen denkt? Besonders, wo es doch wohl nicht nur um irgendeine Nachzahlung der ARGE geht, sondern auch um immer wieder mal zufließende Beträge von deinen Verwandten! Das Geld, was von der ARGE kam, kann die ARGE nicht als Einkommen anrechnen. Aber das Geld von deinen Verwandten u. U. Turtle |
|
#5
| |||
| |||
| Zitat:
Zitat:
Zwischen Geld das man sich leihen muß und immer wieder mal zufließende Beträge von den Verwandten liegen Welten. Die Sache ist einfach, bei Euch abe rirgedwie kompliziert geworden. Was ist so kompliziert dran? Kein Geld bekommen, Geld liehen müssen. Jetzt zurück gezahlt. |
|
#6
| ||||
| ||||
| Vielleicht liegt es ja nicht an mir, ich habe versucht, deinen Text zu verstehen, vielleicht solltest du mal die Schuld bei dir und deiner konfusen Schreibe suchen?! Zitat:
??? Wieviel Jahre hast du jetzt Geld nachgezahlt bekommen?Wenn du so durcheinander schreibst ohne konkrete Zeitangaben, brauchst du dich doch nicht zu wundern, wenn man dir nicht richtig helfen kann! Im Übrigen weiß ich nicht, ob ich jetzt überhaupt noch Lust habe, zu antworten. Erstens ist die Frage, ob das Geld als Einkommen oder Vermögen zählt von mir bereits mit NEIN beantwortet worden und zweitens finde ich es schon sehr frech, wie du hier jetzt antwortest, nur, weil es letztendlich so ist, dass niemand weiß, wie das Amt konkret reagiert und dir die Antwort nicht gefällt. Turtle |
|
#7
| |||
| |||
| Wenn da steht "Jahren", dann geh davon aus, daß es Jahre gedauert hat. Was ist so kompliziert dran? Wenn da steht, daß es Jahre gedauert hat, dann bedeutet es wohl nicht, daß es Monate gedauert hat. Worte haben eine Bedeutung, das hat sich so eingebürgert. Dank der Erfindung können sich Menschen mittteilen. Das Konfuse dabei ist nicht meine Schriebe, sondern hier wird wohl nicht so gelesen wie etwas da steht. Und welche Antworten? Bisher kamm nichts verwertbares. |
|
#8
| |||
| |||
| Zitat:
|
|
#10
| ||||
| ||||
| Was Turtle mit IHREN PN Ordnern macht, ist IHRE Sache. Deine Frage wurde hinreichend beantwortet und damit ist hier Schluss. Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Eltern geld im ausland konto habe panik | LoreX | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 6 | 28.01.2010 20:26 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Hilfe bei großem Problem mit Geld | magisch | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 8 | 26.02.2009 19:06 |