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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo ich habe ne frage. meine sachbearbeiterin hat 182 euro Alg2 zuschlag berechnet,aber der Internetrechner spuckt 400 raus.was stimmt den nun? Ich habe 403 euro alg1 +236 wohngeld bekommen.Ich habe 4 Kinder. Zählt man da pro kind 60 euro extra dazu? Irgendwie kapiere ich es nicht so:-) danke für eure hilfe |
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#2
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| SGB II § 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert. (2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen 1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und 2. dem dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und den mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen erstmalig nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld zustehenden Arbeitslosengeld II nach § 19 oder Sozialgeld nach § 28; verlässt ein Partner die Bedarfsgemeinschaft, ist der Zuschlag neu festzusetzen. (3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr 1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro, 2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und 3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind begrenzt. (4) Der Zuschlag ist im zweiten Jahr 1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 80 Euro, 2. bei Partnern auf höchstens 160 Euro und 3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Kinder auf höchstens 30 Euro pro Kind begrenzt.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| danke für deine antwort ja,das habe ich ja gelesen.aber irgendwie bin ich zu blöde dafür es umzusetzen. kann mir jemand ein rechenbeispiel geben? am besten mit meinen daten:-) und hat jemand eine erklärung warum der harz4 rechner mehr zuschlag ausrechnet? |
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#4
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| Dann müsstest du sagen wie hoch euer Gesamtbedarf ist und was ihr an Einkommen habt. Dann kann man sagen wie hoch der Zuschlag wäre.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#5
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| ach so,ok Gesamtbedarf 1651 euro +554,78 =2194,78 Zuschlag 182 euro Gesamteinkünfte Bedarfsgemeinschaft:1827,77 Gesamtanspruch 549,01 langt das so? Ich habe noch keinen Bescheid,sondern nur eine Horizontalübersicht,wie es berechnet wird. Wie ist das wenn nochmal 400 Euro dazukommen Unterhalt?Bleibt der Zuschlag trotzdem?Wohngeldanspruch wären 189 ,würde den Bedarf nicht decken Die SB meinte ich würde trotzdem AlG2 bekommen ,schon alleine wegen der Krankenversicherung,da ich nicht verheiratet bin |
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