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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 05.03.2010, 15:38
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Registriert seit: 10.04.2009
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 14
Standard Wie rechnet man den Alg2 Zuschlag aus?

hallo
ich habe ne frage.
meine sachbearbeiterin hat 182 euro Alg2 zuschlag berechnet,aber der Internetrechner spuckt 400 raus.was stimmt den nun?
Ich habe 403 euro alg1 +236 wohngeld bekommen.Ich habe 4 Kinder.
Zählt man da pro kind 60 euro extra dazu?
Irgendwie kapiere ich es nicht so:-)
danke für eure hilfe
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  #2  
Alt 05.03.2010, 15:40
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

SGB II § 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

(1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.
(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen 1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und den mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen erstmalig nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld zustehenden Arbeitslosengeld II nach § 19 oder Sozialgeld nach § 28; verlässt ein Partner die Bedarfsgemeinschaft, ist der Zuschlag neu festzusetzen.

(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr 1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2. bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind
begrenzt.
(4) Der Zuschlag ist im zweiten Jahr 1. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 80 Euro,
2. bei Partnern auf höchstens 160 Euro und
3. für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Kinder auf höchstens 30 Euro pro Kind
begrenzt.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 05.03.2010, 15:45
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Registriert seit: 10.04.2009
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 14
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danke für deine antwort
ja,das habe ich ja gelesen.aber irgendwie bin ich zu blöde dafür es umzusetzen.
kann mir jemand ein rechenbeispiel geben?
am besten mit meinen daten:-)
und hat jemand eine erklärung warum der harz4 rechner mehr zuschlag ausrechnet?
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  #4  
Alt 05.03.2010, 18:00
Benutzerbild von jette
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
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Dann müsstest du sagen wie hoch euer Gesamtbedarf ist und was ihr an Einkommen habt. Dann kann man sagen wie hoch der Zuschlag wäre.
__________________
Jette
------------------------
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  #5  
Alt 05.03.2010, 18:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.04.2009
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 14
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ach so,ok
Gesamtbedarf 1651 euro +554,78
=2194,78
Zuschlag 182 euro


Gesamteinkünfte Bedarfsgemeinschaft:1827,77


Gesamtanspruch 549,01


langt das so?
Ich habe noch keinen Bescheid,sondern nur eine Horizontalübersicht,wie es berechnet wird.


Wie ist das wenn nochmal 400 Euro dazukommen Unterhalt?Bleibt der Zuschlag trotzdem?Wohngeldanspruch wären 189 ,würde den Bedarf nicht decken
Die SB meinte ich würde trotzdem AlG2 bekommen ,schon alleine wegen der Krankenversicherung,da ich nicht verheiratet bin
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