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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 26.10.2009, 15:36
Benutzerbild von Monika-Laticia
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Registriert seit: 26.10.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4
Ausrufezeichen Wie oft muss mann den einen antrag stellen?

Hallo...

Also...es geht darum das ich zum nächsten Jahr Leider aufhören werde zu Arbeiten... da meine Firma Pleite ist und zum Februar müssen Wir alle Raus...
nun bin ich mir nicht sicher ob ich bis dahin einen neuen Job finde...

ich habe mich hier so ganz gut informiert, doch eine frage habe ich nicht gefunden...
und zwar erzählte eine Bekannte mir...das man einen antrag mehmals im Jahr stellen muss..
.meine Fragen wären jetzt...:

- wie oft im Jahr muss man einen HartzIV antrag stellen...?

wenn JA...:

- bekommt man das per Post vom Amt geschickt oder muss man nach einer bestimmten Zeit sich neu anmelden...?

Ich hoffe nicht das es soweit kommt, doch ich möchte auf alles vorbereitet sein...
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  #2  
Alt 26.10.2009, 15:55
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von Monika-Laticia Beitrag anzeigen
- wie oft im Jahr muss man einen HartzIV antrag stellen...?
Kommt darauf an, wie lange der Bewilligungszeitraum war. Üblicherweise umfasst der 6 Monate, kann aber auch kürzer sein.

Zitat:

- bekommt man das per Post vom Amt geschickt oder muss man nach einer bestimmten Zeit sich neu anmelden...?
Rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes sollte man einen Fortzahlungsantrag stellen. Einige Gemeinden verschicken die noch, besser ist, man kümmert sich selber drum.
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  #3  
Alt 26.10.2009, 16:27
Benutzerbild von Monika-Laticia
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Registriert seit: 26.10.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 4
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Super...Danke...
Danke für die schnelle Antwort...
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  #4  
Alt 27.10.2009, 17:01
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Beiträge: 10
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Hallo
Also ich meine wenn du gearbeitet hast steht dir erst mal
Arbeitslosengeld 1 zu für ca.18 Monate.Den Antrage müßtest du dir
beim Arbeitsamt holen .Solltest du nach den 18 Monate immer noch
keine Arbeit gefunden hast,kannst du HARTZ 4 beantragen dann bei
der ARGE:
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  #5  
Alt 27.10.2009, 19:51
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Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 144
Ausrufezeichen

Bitte dran denken dich rechtzeitig arbeitslos zu melden!! 3 Monate vor bekannt werden das du arbeitslos wirst!!!
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  #6  
Alt 27.10.2009, 23:13
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Beiträge: 25
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Zitat:
Zitat von dragonson Beitrag anzeigen
Bitte dran denken dich rechtzeitig arbeitslos zu melden!! 3 Monate vor bekannt werden das du arbeitslos wirst!!!


Ich denke es genügt sich arbeitslos zu melden wenn bekannt wird, dass es so geschehen wird. 3 Monate vor bekannt werden wäre doch etwas viel verlangt
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  #7  
Alt 28.10.2009, 06:14
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Zitat:
Zitat von BIBBI Beitrag anzeigen
Hallo
Also ich meine wenn du gearbeitet hast steht dir erst mal
Arbeitslosengeld 1 zu für ca.18 Monate.
Da müsste sie aber 55 Jahre alt sein. Unter 50 erhält man nur 12 Monate Alg I. Ab 50 15 Monate , ab 55 18 Monate und ab 58 24 Monate.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #8  
Alt 28.10.2009, 07:25
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Zitat:
Zitat von Chrissy1980 Beitrag anzeigen


Ich denke es genügt sich arbeitslos zu melden wenn bekannt wird, dass es so geschehen wird. 3 Monate vor bekannt werden wäre doch etwas viel verlangt
Du hast Recht! Sorry mein Fehler, hatte ich falsch gelesen! Im Merkblatt für Arbeitslose heißt es: Es ist wichtig, dass Sie Ihre Agentur für Arbeit spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchen: dies kann auch innerhalb von 3 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit geschehen. Also doch kein muss sondern kann. Naja, bei mir war es damals so. dass mir mein Arbeitgeber gesagt hat, dass ich 3 Monate vorher hingehen soll. Was ich auch getan hatte. Schaden kann es ja nicht!
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  #9  
Alt 28.10.2009, 07:36
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 3.305
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Du musst Dich sofort bei bekanntwerden der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur melden.

Bei befristeten Verträgen ist es aber z.B. so, dass Du Dich spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages melden musst, da Du sonst eine Woche Sperre bekommst.
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  #10  
Alt 28.10.2009, 10:46
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Ort: Dormagen
Beiträge: 1
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Du musst Dich sofort bei bekanntwerden der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur melden.

Bei befristeten Verträgen ist es aber z.B. so, dass Du Dich spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages melden musst, da Du sonst eine Woche Sperre bekommst.

Ihr habt ja Sachbearbeiter...
Ich musste mich ebenfalls 3 Monate vor ablauf des befristeten Arbeitsvertrages arbeitslos melden.
Dann wurde mein Vertrag verlängert.
Bei diesem 2. Mal habe ich mich erst 2,5 Monate vorher wieder arbeitslos gemaldet und deswegen ganze 4 Wochen Sperre gekriegt und die Leistungen von der Arge, die ich während der Sperrzeit erhalten habe, konnte ich ebenfalls komplett zurückzahlen, weil es ja in dem Sinne selbstverschuldet war, dass ich diese 4 Wochen lang kein Geld hatte!
Und ich hatte noch einen gnädigen Sachbearbeiter ne Kollegin von mir, die sich erst knappe 2 Wochen vor ablauf ihres Vertrages beim Arbeitsamt gemaldet hatte, hat volle 12 Wochen Sperrfrist bekomen.

Also, lieber viel zu früh aufs Amt als auch nur eine Minute zu spät!!!
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antrag alg 2, hartziv

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