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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.02.2009, 11:24
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Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 28
Standard wie lang muss ich arbeiten?

Ja ich weiß, der Betreff ist etwas reißerisch formuliert und selbstverständlich nicht zu ernst zu nehmen.

Es geht um Folgendes:
Mein Mann absolviert derzeit aufgrund längerer Arbeitslosigkeit eine Ausbildung und bekommt lediglich eine (geringe) Vergütung. Die Kinder und ich lebten die vergangene Zeit von ALGII.
Nun ist meine Elternzeit beendet und ich werde die Arbeit wieder aufnehmen.

Die Frage ist nun tatsächlich ein wenig, wie lange ich arbeiten kann/muss. Um gänzlich unabhängig zu sein (was natürlich erstrebenswert wäre), würde ich eigentlich ganztags arbeiten müssen. Leider bekomme ich das aber mit den Kindergartenzeiten nicht wirklich geregelt. Ich habe einen relativ langen Anfahrtsweg zur Arbeit und die Kinder müssen bereits um 16:30 vom Kindergarten abgeholt werden. Ein Auto habe ich nicht.
Ich könnte somit "nur" bis ca. 15:30 arbeiten, was natürlich finanzielle Einbußen bedeutet!
Mein Mann kommt erst zwischen 19:00 und 20:00 nach Hause, kann also die Kinder auch nicht abholen.

SOLLTE nun dadurch tatsächlich noch ein Bedarf für uns als BG entstehen, würden wir dann etwas bekommen? Oder müßte ich mich nach einer Betreuung für die Zeit NACH dem Kindergarten umsehen?

Ich würde sehr gern endlich unabhängig sein, aber durch die geringen Gehälter ist es schwer, auch noch extra Betreuungen (ausser den Kiga) finanziell zu bewältigen.
Verwandtschaft haben wir leider keine...

Wie wird es wohl sein? Kann mir jemand einen Rat geben?
Wie könnte man die Sache noch regeln?

Danke
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  #2  
Alt 02.02.2009, 11:29
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Was wäre denn mit der Variante Wohngeld?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 02.02.2009, 11:34
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Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 28
Standard

Ja...stimmt. Das werde ich auf alle Fälle versuchen. Daran hab ich jetzt gar nicht gedacht!
Hoffentlich genügt uns dann das Geld....

Danke!
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  #4  
Alt 02.02.2009, 11:36
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Und ggf dann Kinderzuschlag!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 02.02.2009, 12:05
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Registriert seit: 02.02.2009
Beiträge: 28
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Danke nochmals! Hauptsache, kein ALG II mehr.
Kann man beides(?) beantragen? Oder schließt das Eine das Andere aus?

LG
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  #6  
Alt 02.02.2009, 12:09
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Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
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Wohngeld und Kinderzuschlag können gleichzeitig bezogen werden.

Andi
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