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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo Ich bin Deutsche die aus der USA wieder nach Deutschland zurueck muss. Wie kan ich es schaffen so schnell wie moeglich eine wohnung und arbeit zu kriegen? Ich weis nicht wo ich wohnen soll wen ich aus dem flieger steige? Von anderen habe ich gehoert das ich bei der Polizei gemeldet sein muss um einen antrag auf Hartz 4 stellen zu koennen. Aber ich habe natuerlich keinen miehtvertrag. Wo soll ich bleiben und wielange dauert es bis ich geld, wohnung, arbeit kriegen kan? Ich moechte dem Staat nicht auf der Tasche liegen. habe ein Bachelor degree als Krankenschwester aber alles ist in English. Ich haette einfach gerne ein paar antworten damit ich alles machen kan um vorbereitet zu sein. PS:Entschuldigung fuer meine schreibfehler ich habe lange kein deutsch mehr geschrieben. |
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#2
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| Als Obdachloser mußt Du Dich bei der Gemeinde Deinen Aufenthaltsortes melden. Die besorgen Dir dann eine Unterkunft. Auch als Obdachloser hat man Anspruch auf ALG II, wenn man keine Adresse hat, wird es täglich ausgezahlt und nicht wie bei allen anderen monatlich. Aber Anspruch hast Du sofern Du bedürftig bist. |
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#3
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| Du könntest Dich bei der Ankunft an den Sozialdienst des Flughafens wenden,die helfen Dir weiter. |
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#4
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| Erstmal danke fuer die info. Die Unterkunft ist den ein Obdachlosenhaus??? Wen ich jemanden finde in Deutschland der mich fuer ein oder zwei tage aufnimt gelte ich dan trotzdem Obdachlos? Kriege ich trotzdem geld um mich auf die Beine stellen zukoennen? Ich habe einbischen angst davor in einem Obdachlosenhaus zu sein. Kan ich wen ich das Flugticket vorzeige und sage das ich keine wohnung habe einfach so einen antrag auf ALG II stellen oder muss ich mich vorher erst Obdachlos melden?? Ich weis wirklich nicht wie das alles functioniert. Brauche ich einen personal ausweis um einen antrag zu stellen, oder reicht mein Passport? vielen Dank fuer ihre hilfe. |
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#5
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| Ein, zwei Tage wird wohl kaum ausreichen. Es ist -egal welches Jobcenter du aufsuchen wirst - garantiert nirgendswo so, dass du dort hin gehst und sagst "Hier bin ich." um man antwortet dir "Schön." und öffnet eine Schublade, um dir ein paar tausend Euronen rüberzureichen. Und einen Personalausweis brauchst du auf alle Fälle. Turtle |
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#6
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| Hi, die fachlichen Hinweise zu § 37 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes : Antragstellung Rz (37.1) (1) Die Leistungen nach dem SGB II werden auf Antrag erbracht. Die Antragstellung ist an keine Form gebunden.etc. Identitätsprüfung Rz (37.13) (5) Die Prüfung der Identität des Antragstellers/ Bevollmächtigten erfolgt grds. bei der erstmaligen Antragstellung.etc. Die Prüfung ist anhand geeigneter Nachweise (in der Regel Perso-nalausweis, Pass mit Meldebestätigung oder Ersatzdokument) vor zunehmen. In den Fällen, in denen der Identitätsnachweis kein Lichtbild enthält, ist auf den Antragsunterlagen zu vermerken, wel-cher Nachweis der Identitätsprüfung zugrunde lag. Kann der Antragsteller einen entsprechenden Nachweis nicht vorlegen, ist er aufzufordern, dies nachzuholen.etc. pp. Zum Nachlesen:FH ZU § 37 SGB II
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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