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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen, mein Lebensgefährte kann ab Mitte September einen 400.- Euro Job antreten. Er arbeitet dann als Monteur und muss für jeden Job auf eine andere Baustelle im Bundesland fahren, da kommen einige Kilometer zusammen. Onkel Google hat mir erzählt, dass man die Fahrtkosten "absetzen" kann, diese also vom Anrechnungsbetrag abgezogen würden. Man könne sie bspw. durch Zugfahrkarten nachweisen. Ist das wirklich so? Oder sind die durch die 20%, die nicht angerechnet werden, abgedeckt? Und wie weisen wir die Fahrtkosten nach? Er fährt nämlich mit dem Auto, ginge gar nicht anders... Danke für Eure Hilfe und viele Grüße firefly |
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#2
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| Bei einem 400 €-Job sind die Fahrtkosten komplett durch den Freibetrag (100 € + 20 %) abgedeckt. Nur bei einer sv-pflichtigen Beschäftigung (also über 400 € Brutto) können tatsächliche Aufwendungen abgesetzt werden, wenn sie höher als 100 € sind.
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#3
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| Erstattet der Arbeitgeber die Dienstfahrten nicht? Ist eigentlich so üblich, wenn man außerhalb seines eigentlichen Arbeitsortes (also Firma) arbeitet. |
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