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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo Ihr lieben wissenden, hallo clownfish:-) nach über einem jahr hartz4 kenne ich mich mittlerweile ganz gut aus in den berechnungen, obwohl mein fall sehr kompliziert ist. - wohne im eigenheim, - bin selbstständig (habe also 93,-freibeträge für kfz-haftpflicht, km-geld, priv. vers.) - und bin trainerin im sportverein (habe also 175,- mtl extra-freibetrag) erste frage: stehen mir trotzdem die 100,- grundfreibetrag zu? (so wie es auch in der berechnung im widerspruchsbescheid steht), dann käme ich auf einen gesamtfreibetrag von 368,- 100,- GF, 110,- =20% vom um 100,- geminderten bruttogehalt 175,- trainergeld 93,- freibetrag für kfz., km und priv vers.) (stünden mir die 100,- grundfreibetrag nicht zu, dann wäre ich ja den nicht berufstätigen gegenüber um 7,- benachteiligt. kann das sein? seltsam ist, in der berechnung des widerspruchsbescheids werden die 100,- GF aufgeführt, dann aber nur 168,- weitere freibeträge. * ![]() --------------------------------------- weiter: in 2/2010 bekam ich einen falsch berechneten hartz-4-bescheid und legte widerspruch ein, über den ich nun den widerspruchsbescheid bekam. und wahrlich: mir stehen 50,- mtl mehr zu. die nachzahlung ist schon da, der mtl betrag ist erhöht. ABER: auch diese berechnung ist falsch und mir würden noch 50,- mehr zustehen. also 2. frage: kann ich widerspruch gegen den widerspruchsbescheid einlegen?? oder nützt es vielleicht etwas, um einen gesprächstermin in der leistungsabtg zu bitten? schicke euch sonne aus dem herzen, wenn´s schon am himmel so trübe ist:-) |
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#2
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| Zitat:
Wenn es aber ein offensichtlicher Fehler ist, kannst du auch erstmal das Gespräch suchen, da Klagen einige Zeit dauern.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| ...oh ja, stimmt, habe noch ein anhängendes blatt entdeckt. - und ja, werde einen termin bei der leistungsabtg vereinbaren. manno ist das alles UFFZ. allerdings stellt sich dann immer noch die frage, ob mir trotzdem der grundfreibetrag zusteht, s.o. |
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#4
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| Den Grundfreibetrag gibt es für jede Erwerbstätigkeit, egal ab selbständig oder abhängig.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| aha, die 30,- vers. und die 15,- werbungskosten sind in den 100,- GF enthalten - das soll man erstmal aus der berechnung verstehen. was ist aber mit kfz-haftpflicht und km-geld? müsste das dann nicht noch dazu kommen? |
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#6
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| Auch das ist in den 100 € enthalten, es sei denn, die 100 € reichen dafür nicht aus. Dann erhöht sich der Grundfreibetrag (gilt aber nur bei Jobs über 400 € )
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| im gegenteil, statt 100,- hätte ich dann nur einen GF von 93,- kann das sein? |
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#8
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| Nein. Die 100 € sind pauschal, auch wenn die Kosten niedriger sind.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#9
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| habe minijob (150,-) und bin selbstständig (325,-) ich habe also 650,- gesamt-EK, davon allerdings 175,- trainerentgelt = Freibetrag dann müsste mein freibetrag doch 100,- GF plus 110,- (20% von 550), plus 175,-trainerentgelt sein. isser aber nicht, ist nur 268,- berechnet. mein kopft raucht - - - |
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#10
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| Die 175,00 € Trainerentgelt werden als "Aufwandsentschädigung" angesehen. Dies ist kein Einkommen nach § 11 SGB II und wird in der Berechnung der Freibeträge nicht berücksichtigt, da es sich nicht um Einkommen handelt. |
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| Stichworte |
| falsche berechnung, freibetrag, freibeträge, widerspruch |
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