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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 15.06.2010, 11:13
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Standard widerspruchsbescheid auch fehlerhaft

hallo Ihr lieben wissenden, hallo clownfish:-)

nach über einem jahr hartz4 kenne ich mich mittlerweile ganz gut aus in den berechnungen, obwohl mein fall sehr kompliziert ist.

- wohne im eigenheim,
- bin selbstständig (habe also 93,-freibeträge für kfz-haftpflicht, km-geld, priv. vers.)
- und bin trainerin im sportverein (habe also 175,- mtl extra-freibetrag)

erste frage: stehen mir trotzdem die 100,- grundfreibetrag zu? (so wie es auch in der berechnung im widerspruchsbescheid steht), dann käme ich auf einen gesamtfreibetrag von 368,-
100,- GF,
110,- =20% vom um 100,- geminderten bruttogehalt
175,- trainergeld
93,- freibetrag für kfz., km und priv vers.)

(stünden mir die 100,- grundfreibetrag nicht zu, dann wäre ich ja den nicht berufstätigen gegenüber um 7,- benachteiligt. kann das sein?

seltsam ist, in der berechnung des widerspruchsbescheids werden die 100,- GF aufgeführt, dann aber nur 168,- weitere freibeträge. *

---------------------------------------
weiter:

in 2/2010 bekam ich einen falsch berechneten hartz-4-bescheid und legte widerspruch ein, über den ich nun den widerspruchsbescheid bekam. und wahrlich: mir stehen 50,- mtl mehr zu. die nachzahlung ist schon da, der mtl betrag ist erhöht.
ABER: auch diese berechnung ist falsch und mir würden noch 50,- mehr zustehen.
also 2. frage: kann ich widerspruch gegen den widerspruchsbescheid einlegen??
oder nützt es vielleicht etwas, um einen gesprächstermin in der leistungsabtg zu bitten?

schicke euch sonne aus dem herzen, wenn´s schon am himmel so trübe ist:-)
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  #2  
Alt 15.06.2010, 11:42
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Zitat:
Zitat von whoknows Beitrag anzeigen
.
also 2. frage: kann ich widerspruch gegen den widerspruchsbescheid einlegen??
Offenbar hast du den Widerspruchsbescheid nicht bis zu Ende gelesen. Da steht nämlich ganz unten als Rechtsbehelfsbelehrung was du machen kannst: Klage beim Sozialgericht.

Wenn es aber ein offensichtlicher Fehler ist, kannst du auch erstmal das Gespräch suchen, da Klagen einige Zeit dauern.
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  #3  
Alt 15.06.2010, 12:20
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...oh ja, stimmt, habe noch ein anhängendes blatt entdeckt. - und ja, werde einen termin bei der leistungsabtg vereinbaren. manno ist das alles UFFZ.

allerdings stellt sich dann immer noch die frage, ob mir trotzdem der grundfreibetrag zusteht, s.o.
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  #4  
Alt 15.06.2010, 12:22
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Zitat:
Zitat von whoknows Beitrag anzeigen
...
allerdings stellt sich dann immer noch die frage, ob mir trotzdem der grundfreibetrag zusteht, s.o.
Den Grundfreibetrag gibt es für jede Erwerbstätigkeit, egal ab selbständig oder abhängig.
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  #5  
Alt 15.06.2010, 12:42
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aha, die 30,- vers. und die 15,- werbungskosten sind in den 100,- GF enthalten - das soll man erstmal aus der berechnung verstehen.

was ist aber mit kfz-haftpflicht und km-geld? müsste das dann nicht noch dazu kommen?
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  #6  
Alt 15.06.2010, 12:46
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Zitat:
Zitat von whoknows Beitrag anzeigen
was ist aber mit kfz-haftpflicht und km-geld? müsste das dann nicht noch dazu kommen?
Auch das ist in den 100 € enthalten, es sei denn, die 100 € reichen dafür nicht aus. Dann erhöht sich der Grundfreibetrag (gilt aber nur bei Jobs über 400 € )
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  #7  
Alt 15.06.2010, 12:49
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im gegenteil, statt 100,- hätte ich dann nur einen GF von 93,-

kann das sein?
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  #8  
Alt 15.06.2010, 12:50
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Zitat:
Zitat von whoknows Beitrag anzeigen
im gegenteil, statt 100,- hätte ich dann nur einen GF von 93,-

kann das sein?
Nein. Die 100 € sind pauschal, auch wenn die Kosten niedriger sind.
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  #9  
Alt 15.06.2010, 13:01
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habe minijob (150,-) und bin selbstständig (325,-)
ich habe also 650,- gesamt-EK, davon allerdings 175,- trainerentgelt = Freibetrag

dann müsste mein freibetrag doch 100,- GF plus 110,- (20% von 550), plus 175,-trainerentgelt sein.
isser aber nicht, ist nur 268,- berechnet.

mein kopft raucht - - -
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  #10  
Alt 15.06.2010, 13:07
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Die 175,00 € Trainerentgelt werden als "Aufwandsentschädigung" angesehen. Dies ist kein Einkommen nach § 11 SGB II und wird in der Berechnung der Freibeträge nicht berücksichtigt, da es sich nicht um Einkommen handelt.
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Stichworte
falsche berechnung, freibetrag, freibeträge, widerspruch

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