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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#11
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| Deine Berechnung müsste so sein: Das Trainergeld ist kein Erwerbseinkommen sondern eine Aufwandsentschädigung. Da Höhe = Freibetrag, spielt es keine Rolle. Erwerbseinkommen sind die 150 + 325 = 475 €. Davon 100 € Grundfreibetrag, vom Rest 20 % = 75 €. Somit ist dein Gesamtfreibetrag für die Erwerbseinkünfte 175 €.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#12
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| hm, das steht im berechnungsbogen anders. dort habe ich ausgewiesenermaßen 650,- gesamteinkommen. habe nun aber endlich (nach 1 woche hirnjogging) die rechnung des amtes doch nachvollziehen können: 650,- minus 100,- GF (wo alles drin ist, was in meinem bescheid einzeln aufgeführt wird) = 550,- minus 20% davon = 110,- = 440,- minus 175,- trainerentgelt = 265,- anzurechnendes EK ist doch ganz einfach - wenn man weiß, wie´s geht und wie das gemeint ist, was in den berechnungsbögen auftaucht oder nicht. mir ist erst duch das eingehende studium des widerspruchsbescheids eingeleuchtet, wie das alles gerechnet wird. so stimmt dann meine rechnung auch mit der des amtes überein, und ein widerspruch gegen den widerspruchsbescheid erübrigt sich, ![]() GAAAANZ herlichen dank für die superschnelle hilfe! ps: threat kann geschlossen werden:-) |
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| Stichworte |
| falsche berechnung, freibetrag, freibeträge, widerspruch |
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