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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich mache seit Januar eine schulische Ausbildung von der ARGE aus, also mit Bildungsgutschein und habe dafür Fahrtkosten beantragt. Die eintfernung mit dem Auto betragen so 23 km, habe dass auch alles so ausgefüllt. Nun habe ich bescheid bekommen, dass mir Geld für die Busfahrt gewährleistet wird. Nur fahre ich mit dem Auto, da ich auf einem Dorf wohne und man hier schlecht mit dem Bus weg kommt. Kann man dagegen Widerspruch einlegen und bringt das überhaupt was??? Bis dann kleine0202 |
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#2
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| Das ist ein Streitthema. Rechtsgrundlage für die Übernahme der Fahrkosten bei ALG 2 Empfängern ist § 16 SGB II i. V. m. § 81 SGB III. Da die konkreten Bestimmungen im 81 SGB III stehen, verlinke ich nur den: Gesetze zur sozialen Sicherheit Nun gibt es dazu verschiedene Rechtsauffassungen. Die einen besagen: Wenn ÖPNV möglich und kostengünstiger ist, dann können nur die Kosten für den öffentlichen Personennahverkerh übernommen werden. Andere Rechtsauffassungen sagen: "Der Kunde hat Wahlrecht.". Nun ist das die Rechtsauffassung des SGB III und das SGB III ist nunmal keine Bedürftigkeits- sondern eine Versicherungsleistung, d. h. da ist doch einiges anders. Beim ALG 2 geht es darum, das NOTWENDIGSTE abzusichern. Von daher kannst du gern in Widerspruch gehen, aber ob es Erfolg hat: keine Ahnung. Turtle |
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#3
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| Danke werde ich probieren =) |
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