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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Freunde, da bin ich mal wieder seit langem...! Habe gestern vom Jobcenter einem Brief erhalten wegen der Probleme vom Oktober (steht am Anfang des Thread Bereiches). Hatte ja auch Widerspruch eingelegt...jetzt steht hier: die von Ihnen angefochtene Entscheidung hebe ich auf. Damit wird Ihrem Widerspruch im vollem Umfang stattgegeben. Dies hat zur Folge, dass Ihr Leistungsanspruch erneut geprüft wird. Ich soll jetzt dieses HG Blatt (zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft) ausfüllen. Bei 1. steht: Erhält der Hilfebedürftige Leistungen, wie z. B. auch Unterkunft oder Verpflegung, von Verwandten, die mit Ihm in einer Haushaltsgemeinschaft leben? ja oder nein WENN NEIN, SIND WEITERE ANGABEN ENTBEHRLICH UND ES IST NUR NOCH DIE UNTERSCHRIFT ERFORDERLICH. Ich lebe mit meiner Mutter in einer Wohnung zusammen. Sie ist in Rente und ich habe nirgendwo Einnahmen. Weiss jetzt nicht genau ob ich ja oder nein ankreuzen soll. Wenn ja ankreuzen, steht hinten noch ob ich Essen Taschengeld usw. bekomme. Bei Nein müsste ich doch unterstützt werden, oder? Die Frage ist so komisch gestellt im Blatt! Bitte um Hilfe |
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#2
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| Wenn Du nix von Muttern bekommst, dann musst Du Nein ankreuzen und brauchst keine weitern Angaben machen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Mir wurde in einem anderen Forum gesagt, dass ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde und ich auch anteilig Miete usw. extra bekommen würde. Das mit dem HG Antrag wird nur gemacht um die Regelsatzleistungen zu kürzen. Ich lebe ja halt mit meiner Mutter zusammen und müsste auch anteilig die Miete- und Heizungskosten bekommen. Oder ich könnte ausziehen...! Was denkt Ihr darüber? |
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#4
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| Das du dieses Blatt am besten wahrheitsgemäß ausfüllst und dann die Leistungen bekommst, die dir zustehen. |
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#5
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| Ja und theoretisch stehen mir auch die halbe Miete und Heizung zu, nur dass die mich nicht als eigene BG anerkennen wollen, obwohl die es am Anfang gesagt hatten. Dadurch würde ich nur die Regelsatzleistung bekommen von 351 Euro. Beim Gesetz ist das so gegliedert ab 25 Jährigem, das er eine eigene BG bildet. Im anderen Forum hat sich ein gutkennender User dazu geäußert, die wollen mit Absicht sich drücken meinte er. |
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#6
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| Also wenn du 25 bist, bist du 100%ig eine eigene BG und bildest mit Mutter eine HG.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) Geändert von Musiker (22.01.2009 um 12:26 Uhr) |
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#7
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| Ist es aufjedenfall so, wie du es sagst? 100% oder? |
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#8
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| Was willst du denn noch hören? Ja - wenn du die Anlagen richtig ausfüllst. Denn oftmals sind es diese Fehler, die zu einem ensprechend niedrigerem Anspruch führen. |
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#9
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| Na gut. Hab wieder gefragt weil da oben statt 100 nur 10 % standen, deswegen! Also dann werde ich mal ganz normal mit nein antworten und abwarten. Eine Frage noch hinzu. Als ich im Oktober beantragt hatte musste ich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate Aug-Okt vorzeigen. Jetzt mit diesem Schreiben wollen die von Okt bis aktuell haben. Wieso ist das so? |
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#10
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| Damit lückenlos kontrolliert werden kann ob du nicht noch weitere Einnahmen hattest. |
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