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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, Eine Studentin (über 25) und ihr Vater haben denselben Hauptwohnsitz. Sie hat weiterhin einen Nebenwohnsitz im Rahmen des Studiums und bezieht den vollen Bafögsatz i.H.v. 643 €. Nun muß der Vater Alg II beantragen. Wie verhält es sich mit dem Hauptwohnsitz der Tochter? Wird ihr Bafög bei seinem ALG II mit angerechnet? Werden beide gemeinsam veranlagt oder gelten sie als WG? Vielen Dank |
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#2
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| Sie sind eine Haushaltsgemeinschaft, keine Bedarfsgemeinschaft (da sie über 25 ist). Ihr Bafög wird nicht auf den Vater angerechnet. Er bekommt aber nur die halbe Miete.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Was die logische Konsequenz aus der (unsinnigen) Tatsache mit dem Haupt- und Nebenwohnsitz ist. |
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#4
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| Nun ja, es ging mir darum, dass sie ja während des Studiums nicht dort wohnt. Eben nur als Hauptwohnsitz gemeldet ist. |
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#5
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| Und wenn sie sich mit Hauptwohnsitz in ihrer Unistadt anmeldet, wird bei dem Vater auch nicht ihr Mietanteil abgezogen. Deshalb ist die Regelung mit Haupt- und Nebenwohnsitz in diesem Fall Unfug, denn wer in einer Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wohnt auch dort und hat seine Unterkunftskosten zu bezahlen. |
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#6
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| Ich danke Dir. |
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