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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#11
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| Anwalt ist bei Selbstständigkeit sicher nich falsch. Die Statistik bei den Sozialgerichten sagt etwas Anderes, als Du beobachtet hast - mehr als 50% der Fälle werden zu Gunsten der Hilfeempfänger entschieden. Das zusammen mit einer ebenfalls sehr hohen Erfolgsrate bei den Widersprüchen zeigt, es lohnt auf jeden Fall sich zu wehren, die Qualität der Bescheide ist offensichtlich suboptimal. |
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#12
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| Es freut mich natürlich zu lesen, dass es mehr positive Ausgänge bei Sozialgerichtsklagen gibt |
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#13
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| Zitat:
Es ist ja wohl logisch und im Interesse aller, daß geschaut wird, ob jemand bedürftig ist oder nicht. Oder möchtest Du von Deinen Steuergeldern jemandem was abgeben, der es gar nicht nötig hat? |
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#14
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| find ich auch, vor allem möchte ich gern mal wissen, was in deinen Augen die Alternative zum Hartz IV sein soll. Sollen zukünftig die Leute die Steuergelder geschenkt bekommen ohne das irgendwas nachgeprüft wird? |
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#15
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| Ich stimme den beiden Vorgängern dann gerne zu wenn für Geringverdiener a) das Denken abgeschafft wird und b) sämmtliche Steuerarten wie Mws., Umsatzsteuer, KFZ-Steuer....(würde jetzt den Platz heir sprengen, deshalb-->Steuer, Steuern, Steuerlexikon, Steuerarten, Steuern in Deutschland, Steuerbegriffe, Steuerartenüberblick<--). Weil das nicht passieren darf, setzte ich mich zur Zeit mit den Steuergesetzen c) für Lohnempfänger auseinander, weil zeitweise im angestelltenverhältnis beschäftigt und d) für Selbständige, weil Einkommen aus selbständiger Tätigkeit vorhanden. Da ich ja viel Zeit zum Lernen habe und dies unter extremen Bedingungen in die Praxis überführe, muss ich sozusagen ins nächste Level aufsteigen und noch die Abrechnungszeiträume der ARGE berücksichtigen, sehr gern auch unter der Lupe des "Hartz IV-gerechten Verhaltens". |
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#16
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| Viel Vergnügen - und immer dran denken, der SB, der Deine Buchführung dann irgendwann mal prüfen soll, muss auf diesen Gebieten mindestens die gleichen Kenntnisse haben wie Du. Er fühlt also mit Dir - wenn Du Glück hast. |
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#17
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| Meine Buchhalterin nimmt das nicht problematischer, als ettliche ihrer anderen Mandantenverträge. Ich habe halt keine blutjunge Buchhalterin beauftragt. Bessere Kanzleien können mit den Zuordnungen zu den einzelnen Veranlagungsbögen gut umgehen. Wo der Hase im Pfeffer liegt, das ist a) das Finanzamt braucht natürlich verhältnismäßig viel Zeit, um die Veranlagungen mit den kleinen Beträgen zu überprüfen. Das zieht sich inzwischen über 7 Monate hin bei mir. Nach 2 Rückfragen, weil ich den 2008´er Bescheid mit vorlegen wollte, bekam ich nun einen Brief mit der Bitte nicht mehr anzufragen. Klar, dass anderes vorzuziehen ist, als mir meine Pimperlinge zu überprüfen. b) Die endgültige Überprüfung durch die ARGE zieht sich solange hin, bis ich eventuell nächstes Jahr den Abschluuss vom Finanzamt habe. Es ist ja landläufig eher üblich, dass z.Z. beim FA und auch bei den Buchhaltern jetzt gerade mal die Erklärungen für 2007 abgeschlosen werden.... Nun übe ich mich per Hartz-IV-Gesetz, mit der Leistungsabteilung der ARGE, eine spannungsgeladene Zeit durchzustehen. Die ARGE-Kontrolleurin hat beispielsweise meine original Finanzamt-Zuarbeiten irgendwo abgelegt, wo sie nicht mehr rankommt. Auch die Abrechnung des Buchhaltungsbüros ist auf Wanderschaft gegangen. In einem anderen thread war schon die Rede davon, dass Dokumente bei der ARGE verschwinden. Ich kann dies bestätigen. Kennt hier jemand Sisyphus? ... ich rolle gerade mit .... |
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