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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 09.03.2009, 23:52
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Beiträge: 1
Standard welche leistungen kann ich beantragen?

hallo zusammen,

ich bin 24 jahre alt und wohne momentan noch bei meiner mutter zu hause. vor ein paar monaten habe ich meine fachhochschulreife beendet und werde mich im märz bei fachhochschulen bewerben, um zu studieren. zur zeit habe ich keine arbeitsstelle und bekomme keine sozialleistungen. bisher hat mein vater meinen unterhalt bezahlt, doch vor kurzem hat er die zahlung eingestellt und meine mutter und ich wissen einfach nicht was wir tun können. nun wollte ich hier mal fragen was für leistungen ich beziehen könnte. als erstes wollte ich mich ausbildungssuchend melden und bewerbungen rausschicken, obwohl ich beabsichtige zu studieren, doch so kann ich wenigsten kindergeld beanstragen, bis ich dann studieren gehe. ab und an habe ich auch probleme mit meiner mutter. es fing damit an das sich meine eltern getrennt haben und meine mutter anfing zu trinken. so geraten wir ab und an aneinander, obwohl ich nicht dafür kann, der alkohol halt. sie belästigt mich dann und beschimpft mich, z. B. als arschloch und und und... . gewalt ist hier jedoch noch nicht aufgetretten, da sie meine mutter ist und ich vernünftig bin und nichts mache. schlagen wollte sie sich aber schon mit mir. eigentlich wollte ich mein abi machen, habe das aber abgebrochen mit fachhochschulreife, da ich psychisch angeschlagen bin und war und mit der situation nicht klar kam ( zur zeit der trennung, die ja schon durch ist ).

Frage 1 : kann ich irgendwelche leistungen außer kindergeld beantragen, wenn ich noch zu hause wohne??

Frage2 : wenn nichts mehr geht zu hause und ich ausziehen muss, auf welche leistungen könnte ich da zur unterstützung hoffen ( da ich arbeitslos bin und mir keine wohnung leisten kann ) ??

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. hab mal ein kleinen einblick in mein ... leben gegeben. ich bin echt fertig mit der welt, zur zeit. was hier bestimmt keine große rolle spielt ist ein drogenabhängigkeit von canabis seit über 6 jahren, wollte es nur mal erwähnen. ich versuch da immer rauszukommen, schaffe es auch, doch dann kommen immer wieder rückschläge, die mich immer wieder in die sucht treiben. problem wurde von mir erkannt, doch ich komme da nicht von weg. momenten beträgt mein einkommen 0 euro, also nichts. offene fragen, die zur lösung beihelfen einfach posten ich beantworte sie gerne.

mfg peter23
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  #2  
Alt 10.03.2009, 05:39
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
Standard

Du schreibst nichts über das Einkommen deiner Mutter, aber ggf. könt ihr gemeinsam einen Antrag auf ALGII stellen.

Allerdings solltest du den Cannabis-Entzug endlich mal ein wenig profesioneller betreuen lassen. Nach 6 Jahren Abhängigkeit wirst du schon Unterstützung brauchen.
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  #3  
Alt 10.03.2009, 17:42
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Beiträge: 8
Standard

Hallo Peter!

Zitat:
Zitat von peter23 Beitrag anzeigen
Frage 1 : kann ich irgendwelche leistungen außer kindergeld beantragen, wenn ich noch zu hause wohne??
Wenn Deine Mutter nicht genügend Einkommen hat (falls überhaupt), könnt Ihr gemeinsam einen Antrag auf Alg II stellen. Aleternativ, was wesentlich schwerer werden wird, wäre Eure Lebensgemeinschaft als Wohngemeinschaft zu betrachten. Dann müßte Dir Deine Mutter einen Mietvertrag geben. Da Ihr miteinander verwandt seid, ist das immer sehr problematisch. Allerdings wärst Du dann alleine im Bezug und das evtl. vorhandene Einkommen Deiner Mutter wäre nicht mehr heran zu ziehen. Ob das so funktionieren kann, weiss ich nicht, da mir hier die Erfahrungswerte fehlen.

Frage2 : wenn nichts mehr geht zu hause und ich ausziehen muss, auf welche leistungen könnte ich da zur unterstützung hoffen ( da ich arbeitslos bin und mir keine wohnung leisten kann ) ??

So lange Du keine Ausbildung (Beruf/Studium) machst, steht Dir ein Anspruch auf Alg II prinzipiell zu. Während einer Ausbildung wird kein Alg 2 bezahlt. Dafür gibt es BaföG. Unbedingt vorher informieren, da keine rückwirkende Beantragung möglich ist.

Zitat:
Zitat von peter23 Beitrag anzeigen
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. hab mal ein kleinen einblick in mein ... leben gegeben. ich bin echt fertig mit der welt, zur zeit. was hier bestimmt keine große rolle spielt ist ein drogenabhängigkeit von canabis seit über 6 jahren, wollte es nur mal erwähnen. ich versuch da immer rauszukommen, schaffe es auch, doch dann kommen immer wieder rückschläge, die mich immer wieder in die sucht treiben. problem wurde von mir erkannt, doch ich komme da nicht von weg.
Vermutlich mit dem alten Argument angefangen: Kiffen macht nicht süchtig und ist gesünder als rauchen :-)

Sorry für den Sarkasmus, aber die Diskussion über Canabis und Co. habe ich so viele Jahre geführt, dass ich es nicht zurück halten konnte.

Viele Grüße,
Karsten
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  #4  
Alt 10.03.2009, 21:25
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Beiträge: 18.988
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Zitat:
Aleternativ, was wesentlich schwerer werden wird, wäre Eure Lebensgemeinschaft als Wohngemeinschaft zu betrachten. Dann müßte Dir Deine Mutter einen Mietvertrag geben. Da Ihr miteinander verwandt seid, ist das immer sehr problematisch. Allerdings wärst Du dann alleine im Bezug und das evtl. vorhandene Einkommen Deiner Mutter wäre nicht mehr heran zu ziehen. Ob das so funktionieren kann, weiss ich nicht, da mir hier die Erfahrungswerte fehlen.
Funktioniert nicht.

Zitat:
Während einer Ausbildung wird kein Alg 2 bezahlt.
Das stimmt nicht generell. Wer zuhause wohnt und eine Ausbildung macht, kann sehr wohl ALG 2 erhalten.

Turtle
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  #5  
Alt 11.03.2009, 06:40
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Hallo Turtle!

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Funktioniert nicht.
Das dachte ich mir, da sich viele Hilfen und Unterstützungen des Staates innerhalb der Familie nicht nutzen lassen.

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht generell. Wer zuhause wohnt und eine Ausbildung macht, kann sehr wohl ALG 2 erhalten.Turtle
Ja, nur sah es für mich eher danach aus, als ob er dann die Wohnung verlässt. Und da weiß ich wieder aus der Erfahrung mit Kunden, dass es dann kein Alg 2 sondern nur BaföG gibt bzw. solange ein BaföG-Anspruch besteht, wird kein Alg2 gezahlt. Aber auch hier kann ich mich irren, da der mir vorliegende Fall bereits fast zwei Jahre zurück liegt.

Viele Grüße,
Karsten
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  #6  
Alt 11.03.2009, 12:33
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Er will sich ja erst bei FHS bewerben. Wen er jetzt auszieht, bekommt er demnach noch kein Bafög, da weder Ausbildung noch Studium.

Und mit ALG 2 sieht es mau aus: 281 Euro Regelsatz abzüglich Kindergeld gäbe es. Wovon er die Miete bezahlt, wäre dem Amt egal.

Turtle
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  #7  
Alt 11.03.2009, 13:18
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Hallo Turtle!

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Er will sich ja erst bei FHS bewerben. Wen er jetzt auszieht, bekommt er demnach noch kein Bafög, da weder Ausbildung noch Studium.

Und mit ALG 2 sieht es mau aus: 281 Euro Regelsatz abzüglich Kindergeld gäbe es. Wovon er die Miete bezahlt, wäre dem Amt egal.Turtle
Ach Du Schei*e....

Irgendwie wirkt Hartz IV auf mnich wie eine Zwangsmaßnahme des Staates...

Viele Grüße,
Karsten
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  #8  
Alt 12.03.2009, 14:51
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Mietvertrag geht nicht, aber man kann Unkostenbeteiligung geltend machen. Die Rechnen dann halt aus welchen Anteil quasi du nutzt (wie auch immer) und zahlen dir das. hatte damals so etwa 140€ erhalten. Plus eben ALG2.

Mit eigener Wohnung zahlt doch das Amt. Wobei ich nicht weis wie sehr sie den Grund für den Auszug hinterfragen. Kindergeld wird natürlich angerechnet.
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