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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 10.06.2009, 09:24
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Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 2
Standard Weiterbildung genehmigt - nun Aufforderung für weitere Maßnahme?!

Hallo,

auf meinen Wunsch hin wurde mir von der ARGE München eine berufliche Weiterbildung genehmigt. Diese ergänzt meine bisherige Qualifikation hervorragend und ermöglicht mir, mich nach erfolgreichem Abschluss nun endlich zielgerichtet auf Stellenangebote zu bewerben. Ich habe zwar eine Ausbildung, aber danach ein abgebrochenes Studium, welches die Suche nicht ganz so leicht macht. Eingliederungsquote vom anerkannten Maßnahmenträger wird mit über 90% angegeben.

Schon bei Genehmigung erfolgte der Hinweis, das weiter Bemühungen um eine Arbeitstätigkeit gemacht werden müssen. Dies wurde insoweit in die EV mit "Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen durch die ARGE" und "Aufnahme der Bewerberprofils auf Arbeitsagentur.de" aufgenommen.

Nun habe ich die Einladung zu einer Veranstaltung erhalten, "Arbeitssuchende treffen Arbeitgeber", welche sich mit der Weiterbildung zeitlich überschneidet. Auf telefonische Rückfrage, ob dies den wirklich ernst gemeint sei, wird mir entgegnet, dass ich auch weiterhin alles machen müsse, um auch vorzeitig in Arbeit und raus aus dem ALGII-Bezug zu kommen.

Was kann ich gegen diese Einladung machen und gegen weitere erzwungene Vermittlungsversuchen ausrichten?

Die Vermittler der ARGE scheinen offensichtlich nur auf ihre Vermittlungsquote zu schauen. Ohne die abgeschlossene Weiterbildung sind meine Chancen für später bzw nach einer nun so toll vermittelten Tätigkeit wieder gleich Null oder noch geringer. Die Weiterbildung geht nun vom Juni bis Ende Oktober und ich bewerbe mich bereits jetzt - mit bereits ersten positiven Rückmeldungen - auf entsprechende Stellen.

Viele Grüße und Dank!!

-introdu
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  #2  
Alt 11.06.2009, 21:19
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
Was kann ich gegen diese Einladung machen und gegen weitere erzwungene Vermittlungsversuchen ausrichten
Wenn es eine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung ist: gar nichts.

Es ist Sinn und Zweck und Aufgabe der Vermittler, dich SCHNELLSTMÖGLICH aus dem ALG 2 rauszubringen. Und du hast dich nunmal trotz Weiterbildung entsprechend zu bemühen. Nicht mehr und nicht weniger.

Turtle
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