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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.02.2009, 20:11
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Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 8
Standard Weiterbildung abgelehnt! Widerspruch einlegen?

Hallo,
hoffe hier bei euch Rat zu finden !
Vorab erst einmal zu mir, ich bin jetzt 27 Jahre, habe einen Hauptschulabschluss, keine Ausbildung und bin seit März 08 wieder arbeitslos und beziehe Hartz 4.
Ich habe nach der Schule nur keine Ausbildung gemacht, da ich kein Anrecht auf BAB hatte und schon von zu Hause raus wahr.
Seit einem halben Jahr rät mir mein Berufsberater ich soll eine Umschulung machen. Im großen und ganzen spricht auch nichts dagegen, nur wenn dann sollte es etwas sein wo ich wirklich für mich eine Zukunftperspektive sehe.
Durch Zufall bin ich dann durch eine Zeitungsannonce auf eine Weiterbildung zur Eventmanagerin gestoßen, war dann dort auf einer Informationsveranstaltung und bin dann mit den erhaltenen Unterlagen zu meinem Berufsberater hin. Er wollte sich nicht mal die Unterlagen anschauen, er meinte das dies eine Weiterbildung sei und wie es das schon selber sagt, auf etwas weiterbilden und ich hätte ja vorher keine Ausbildung gemacht. Ich sollte etwas machen, wodurch ich eine Berufsausbildung erhalte. Soweit ist das schon nach zu vollziehen! Nur wird die Veranstaltungskauffrau in Duisburg nicht mehr gefördert!
Nach meinen Recherchen im Internet erwarten die meisten Bildungsträger, die eine Ausbildung oder Umschulung zur Veranstaltungskauffrau anbieten, mindestens einen Realschulabschluss!
Was man bei der Weiterbildung nicht verlangt hat. Die Weiterbildung geht 6 Monate und die Umschulung 24 Monate.
Mit abgeschlossener Weiterbildung hätte ich auch die Zulassung für weiter Weiterbildungsmöglichkeiten. Ich könnte auch durch berufs bzw kursbegleitende Kurse einen Abschluss als Veranstaltungskauffrau erlangen. Wenn man wirklich dran bleibt, sogar in 1 1/2 Jahren.
Gibt es die Möglichkeit vll über eine andere Abteilung sein Anliegen vorzutragen und versuchen es doch bewilligt zu bekommen?
Das wäre jetzt wirklich etwas, was ich mir gut für mich vorstellen könnte. Ich versuche zwar trotzdem mich für die Umschulungen zur Veranstaltungskauffrau zu bewerben, nur denke ich das dann kommt, dass das nicht mehr gefördert werden würde!
Bin über jeden Rat sehr dankbar!

L.G.
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  #2  
Alt 02.02.2009, 22:05
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Du bist 27 und ohne Erstausbildung. Eigentlich dürfte man dir gar keine Umschulung fördern, weil du in deinem Altern noch eine normale betriebliche oder schulische Erstausbildung machen kannst. Und warum sollte es bitte dann kein BAB oder Bafög geben, wenns die erste Ausbildung ist?

Und selbst wenn Umschulung: Eventmanager kannst du vergessen. Zuviele arbeitslose Eventmanager und viel zu wenig offene Stellen bundesweit. Erkundige dich lieber mal, was auf dem Arbeitsmarkt so läuft und gefragt ist.

Turtle
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