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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo erstmal ![]() Folgender Fall, bei dem ich erstmals bzgl. ALG 2 an meine Grenzen stosse, weil ich dahingehend einfach keinen vergleichbaren Fall finde: Ich habe eine Weiterbildung begonnen und hatte eine EGV bekommen, auf der - wie wohl immer - die Kostenübernahme von Fahrtkosten und Kinderbetreuung zugesichert wurden. Jetzt stellt sich die Situation folgendermassen dar: Erstens: Kinderbetreuungskosten Z. Zt. ist unser Sohn im "Vorschuljahr", d.h. es fallen keine Gebühren für die KiTa-Betreuung an. Ab August geht er zur Schule, dann kommen also die Hortkosten. Ab August ist dann unsere Tochter "Vorschulkind", die KiTa-Kosten fallen also weg. Meine Frau ist Freiberuflerin, wir bekommen ergänzend ALG2, mit den halt notwenigem Papierkram und Änderungsbescheiden, usw. Alles mittlerweile "normal". Bewilligt wurde jetzt die Kinderbetreuungspauschale mtl. immer nur für ein Kind, abhängig davon, ob KiTa- bzw. Hortkosten anfallen. Wir werden aber die Kinder zusätzlich immer wieder zusätzlich bertreuen lassen müssen, einfach weil meine Frau ja nicht sagen kann, sie lehnt Aufträge ab und verliert dadurch Auftraggeber, die ja wichtig sind, wenn ich voraussichtlich nächstes Jahr durch die Weiterbildung wieder in Arbeit bin. Diese Betreuung durch Dritte wird uns aber auch Geld kosten, da keiner unserer Bekannten sich das leisten kann, die Kinder öfters kostenlos zu verpflegen. Jetzt habe ich eine neue EGV und einen Bescheid bekommen, die EGV soll ich natürlich unterschreiben, dass die Pauschale für die Kinderbetreuung halt nur für ein Kind gezahlt wird. Ist das so korrekt oder muss die Pauschale auch bei "privater" Betreuung gezahlt werden. Möchte die neue EGV natürlich ungern unterschreiben, wenn das dann heisst, wir müssen für die restlichen anfallenden Betreuungskosten selbst aufkommen.... Hoffe das war verständlich ![]() Zweites Problem: Übernahme der Weiterbildungskosten Unsere Leistungstante (ich nenn sie jetzt einfach mal so) rechnet die Einnahmen meiner Frau immer monatlich und nicht über den Bewilligungszeitraum an. Dadurch fallen wir rückwirkend immer mal wieder aus den Leistungen raus. Bisher hat uns das nix ausgemacht. Jetzt ist aber die Frage, was würde denn passieren, wenn wir rückwirkend für den Monat rausfallen, in dem ich die Weiterbildung bewilligt bekommen oder angetreten habe ![]() Kann unter Umständen der Betrag vom Amt zurückgezogen werden und der Bildungsträger sagt, jetzt zahlen sie mal schön selber? ![]() Leider bewegen wir uns andauernd an der Bewilligungsgrenze, wir machen uns schon immer Sorgen um die Finanzierbarkeit von Krankenversicherung und Rentenversicherung (meine Frau ist als Dozentin Rentenversicherungspflichtig!), fall wir mal einen grösseren Zeitraum rausfallen sollten... Vielleicht alles ein wenig durcheinander, aber ich hoffe mal, dass wir das alles hier zusammen aufdröseln können |
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#2
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| Vielleicht solltest du in die EGV den Zusatz einbringen lassen, dass auch nachweislich zusätzlich anfallende Betreuungskosten (ggf. nachträglich) übernommen werden. Viele Chancen sehe ich da aber nicht, da die Betreuung der Kinder über wenigstens halbe Tage kostenfrei gesichert ist. Darüberhinaus gehende Betreuungskosten sind Sache deiner Frau, die wiederum kann diese u. U. in der Steuererklärung geltend machen. |
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