Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.06.2010, 12:38
Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 38
Standard Weiterbewilligungsantrag abgelehnt... warum?

Hallo,

ich bekomme ergänzend Alg2. Im Mai musste ich den Weiterbewilligungsantrag stellen. Hab ich auch gemacht, denn bis Ende Juni bekomme ich jetzt nur Geld. Gestern kam dann der neue Bescheid, bzw. eine Ablehnung. Meinem Antrag kann nicht entsprochen werden. Angeblich hätten wir (verheiratet, mein Mann arbeitet, 3 Kinder) zu viel Einkommen. Hallo? Es hat sich nichts geändert, im Gegenteil, mein Mann bekommt ein bisschen weniger als vorher. Warum haben wir auf einmal zuviel Geld???
Das Komische aber ist, es ist eine Berechnung für Juli drin, wo drauf steht, dass ich ca. genauso viel bekomme wir jetzt auch. Ja was denn nun?

Am Telefon bekommt man nur die Aussage, ich bin nicht zuständig. Unsere Leistungsabteilung sitzt in einer anderen Stadt und da kann man nicht anrufen, bzw es geht keiner ans Telefon.

Ich hab jetzt erstmal Widerspruch eingelegt. Was soll ich denn machen, wenn es jetzt ewig dauert. Dann bekomm ich im Juli kein Geld. Na ganz toll...

LG Sandra
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.06.2010, 13:00
Benutzerbild von Spejbl
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Sofort in Widerspruch gehen

Da gibt es nur eines: Sofort in Widerspruch gehen mit der Begründung, dass das Einkommen sich nicht geändert hat! Und entsprechende Nachweise vorlegen. Auf jeden Fall schriftlich !

Oder habt ihr andere Angaben (auch aus Versehen) gemacht? Noch mal checken!! Notfalls eine Korrektur einreichen.

Dann alle vier bis sechs Wochen das Amt schriftlich, höflich aber bestimmt an die Bearbeitung des Widerspruches erinnern.

Habe ich aber auch leider ab und an erlebt, dass die ARGE gerne mal auf "Dummfang" geht. Oder ist das Weisung von oben? Das darf natürlich offiziell nicht zugegeben werden. Aber muss ich mal so drastisch sagen. Weil, in etwa 2/3 hat ein Widerspruch diesbezüglich nämlich Erfolg. - Korrekte Angaben natürlich vorausgesetzt.
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.06.2010, 13:05
Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 38
Standard

Danke schön. Ich hab ja gestern so gedacht, die wollen mich vielleicht loswerden. Denn ich geh fast jedes Mal in Widerspruch, weil irgendwas nicht stimmt. Vielleicht denken die, dass ich jetzt die Füsse stillhalte. Aber nein. Das kann doch nicht sein.
Widerspruch liegt schon bei denen auf dem Tisch. Mal sehen, wie lange es diesmal wieder dauert.

LG
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.06.2010, 13:12
Benutzerbild von Spejbl
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Bearbeiter können auch sehr unter Druck stehen.

Kann sein, ist aber nicht sicher. Denn die Bearbeiter stehen sehr unter Druck. Ehrlich gesagt, ich muss den psychologischen Druck nicht haben!
Deshalb: Ich würde auf jeden Fall versuchen, kooperativ zu sein. Vielleicht wird die Bearbeitung ja vorgezogen. Ist ja wie im wirlichen Leben.
Lediglich als letztes Mittel Untätigkeitsklage (geht eh erst ab 3 Monaten) und Anwalt. Immerhin für Bedürftige gibt es die beratungsgutscheine beim Amtsgericht. Anwaltliche Beratung ist dann für 10 EUR machbar.
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.06.2010, 15:17
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von Sandra1974 Beitrag anzeigen
Gestern kam dann der neue Bescheid, bzw. eine Ablehnung. Meinem Antrag kann nicht entsprochen werden. Angeblich hätten wir (verheiratet, mein Mann arbeitet, 3 Kinder) zu viel Einkommen. Hallo? Es hat sich nichts geändert, im Gegenteil, mein Mann bekommt ein bisschen weniger als vorher. Warum haben wir auf einmal zuviel Geld???
Das Komische aber ist, es ist eine Berechnung für Juli drin, wo drauf steht, dass ich ca. genauso viel bekomme wir jetzt auch. Ja was denn nun?
Wie hoch wäre denn noch euer Anspruch? Weist man euch vielleicht in dem Bescheid auf die Beantragung von Wohngeld und Kinderzuschlag hin?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.06.2010, 15:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Sind es alles eure gemeinsamen Kinder ?

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 10.06.2010, 16:56
Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 38
Standard

Nein, nur eins ist unser gemeinsames Kind. Aber das war es ja vorher auch schon.
Den Hinweis mit Kinderzuschlag und Wohngeld haben wir bekommen. Was mich aber irritiert ist, dass der Antrag abgelehnt wird, andererseits aber für Juli die Berechnung beiliegt. Das widerspricht sich doch.
Unser Anspruch ist nicht sehr hoch, ca. 160 €.
Wie gesagt, ich bekomme seit einem Jahr das gleiche Geld (da haben wir geheiratet), seitdem hat sich nichts geändert. Im Gegenteil, mein Mann bekommt noch weniger Geld. Deswegen versteh ich ja nicht, dass wir nun auf einmal zuviel Einkommen haben sollen.
Fehlt nur noch, dass sie jetzt sagen, wir haben das eine Jahr zu Unrecht Geld bekommen und müssen es wieder zurückzahlen...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 10.06.2010, 16:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Hallo,
okay bei 160 Euro erklärt das Einiges...Es gibt § 5 SGB II Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen also z.b. Kinderzuschlag und Wohngeld. Kinderzuschlag sind 140 Euro und Wohngeld wären auch mindestens 20 Euro. Nur weil es in der Vergangenheit nicht geprüft wurde, heisst das nicht das in der Zukunft nicht die vorrangigen Sachen beantragt werden müssen.

Wenn du für die beiden anderen Kinder Unterhalt bekommst, dann kommt kein Kinderzuschlag in Frage sondern Kinderwohngeld für die Beiden.

Hast du denn die Anträge gestellt ?

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11.06.2010, 12:28
Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 38
Standard

Ich bekomme nur für ein Kind Unterhalt. Das Kind hat auch keinen Anspruch auf Alg2.
Nein, die Anträge hab ich nicht gestellt, da ich ja wie gesagt bisher immer Alg 2 bekommen habe und davon ausgegangen bin, dass das richtig ist und es auch weiterhin so läuft.
Das Problem ist halt, wenn ich kein Alg2 bekomme, bin ich nicht mehr krankenversichert. Gut, ich kann mich über meinen Mann versichern und die Kinder auch. Aber das Kind, das Unterhalt vom Vater erhält, wird nicht über meinen Mann versichert, weil Unterhalt höher ist (wurde nach der Hochzeit geprüft). Der leibliche Vater kann ihn nicht versichern, lebt in Österreich und ist nicht bereit, ihn mitzuversichern. Und nun? Wovon soll ich die Krankenversicherung bezahlen?

Danke und liebe Grüsse Sandra
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 11.06.2010, 12:39
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von Sandra1974 Beitrag anzeigen
Wovon soll ich die Krankenversicherung bezahlen?
Der Unterhaltsverpflichtete schuldet seinem Kind auch eine angemessene Krankenversicherung, ggf. muss der Unterhalt um den Betrag einer freiwilligen Versicherung erhöht werden.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ablehnung, alg2, bescheid

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Mehrbedarf abgelehnt! babylon26871 Hartz IV 4 - ALG II 2 8 08.04.2010 19:17
BAföG, Ausbildungsförderung und Sozialhilfe abgelehnt, was nun? Susi2010 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 22.03.2010 07:52
Alleinerziehend / Alleinstehend Ausbildung abgelehnt weil zu ALT??? Struwelinchen Hartz IV 4 - ALG II 2 7 17.03.2010 17:59
Bafög für konsekutiven Master abgelehnt! Zu Recht?? Schlaubi BAföG Antrag und Anspruch 2 27.11.2009 19:05
Kind / Kinder U 25 BAB und ALG II abgelehnt, eigene Wohnung lillirenee2 Hartz IV 4: U 25 3 01.04.2009 15:26


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:23 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0