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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich brauche Hilfe bei einer Frage die ich nicht verstehe. Also meine Frau und ich sind geschieden. Ich bin zurzeit in der grundsicherung nach SGB12 weil ich anhand meiner Psychischen Krankheit nicht erwerbsfähig bin. Meine Frau hat beim Jugendamt Antrag auf Unterhaltsvorschuss gemacht und sie bekommt zur Zeit Unterhaltsvorschuss. Aber jetzt die Große Frage? Seitdem sie Unterhaltsvorschuss bekommt vom Jugendamt hat ihr der Sachbearbeiter den Mehrbedarf für Alleinerziehende bei ALG 2 gestrichen, ist das denn so richtig? Nur aufgrund der Unterhaltsvorschusses kann man den Mehrbedarf Streichen? Es wäre toll wenn einer sich dazu äußern könnte, bin nähmlich ratlos. Mfg |
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#2
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| Wenn sie wirklich alleinerziehend ist, bekommt sie auch den MB Allein und das hat nichts mit dem UVG zu tun. Entweder hast du deine Ex irgendwie falsch verstanden und sie wollte dir nur sagen, dass sie jetzt weniger ALG 2 bekommt, weil das UVG angerechnet wird oder es ist irgendwas anderes nicht in Ordnung. Dazu müsste man schlichtweg den Bescheid sehen. Turtle |
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#3
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| Hallo, ich habe gerade mit meiner Frau telefoniert, sie hat einen neuen bescheid bekommen und darin steht, das sie 488€ inklusive Mehrbedarf bekommt, wenn dann das Unterhaltsvorschuss berechnet wird als Einkommen, hat sie insgesamt 689€ für drei Kinder, ich denke das ist dann richtig oder? aber nach Berechnung hat sie für sich nur noch 279€ und nicht 359€ ist das so dann auch richtig? Mfg |
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#4
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| hallo der Bedarf für deine Frau ist richtig: 359 Euro Regelsatz 129 Euro Mehrbedarf Alleinerziehung = 488 Euro ...also bekommt sie ihn auch Gruß Enibas |
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#5
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| Zitat:
Turtle |
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#6
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| Hallo, ich bedanke mich ganz herzlichst an euch!! Ihr habt mir mit eurer Hilfestellung sehr geholfen. Mfg |
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#7
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| Hallo, ich hoffe mir kann hier irgendjemd helfen. laut abo habe ich keinen Anspruch auf Alleinerziehenden und Kinder unter 6 Mehrbedarf, da ich keinen Unterhaltsvorschuss beantragt habe. Der Kindsvater hat zwar die Vaterschaft anerkannt und lebt im Ausland, will und kann aber keinen Unterhalt zahlen. Mein kleiner ist nun 7 Monate alt und ich erhalte alles in allem 364€ (180 hartz 4 und 184 Kindergeld). Nach Aussage einer Mitarbeiterin der abo, müsste ich keinen Unterhaltsvorschuss beantragen, da es dann eh als anzurechnendes Einkommen vom Hartz 4 abgezogen wird...habe mich dann nicht mehr weiter gekümmert und mir ist dann auch in dem ganzen Stress nicht aufgefallen, dass ich ja nen Anspruch auf Mehrbedarf alleinerziehend und für Kinder unter 6 habe. Laut abo aber nicht, da ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin d.h. keinen Unterhaltsvorschuss beantragt habe.... Was mache ich nun??? |
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#8
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| Ja was schon? Schleunigst nachholen. |
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#9
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| Du bist verpflichtet, vorrangige Leistungen zu beantragen. Dazu gehört auch Unterhaltsvorschuß. Wenn Du das nicht tust, kann die Leistung zumindest teilweise versagt werden. |
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#10
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| tolle antwort...also kriege ich keinen alleinerziehenden mehrbedarf und mehrbedarf für kinder unter 6 von der abo, solange ich keinen unterhaltsvorschuss beim jugendamt beantrage..? wenn ja,wird es rückwirkend nachgezahlt? |
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