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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 19.01.2010, 19:40
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Registriert seit: 08.11.2009
Beiträge: 14
Standard Wegen Unterhaltsvorschuss kein Mehrbedarf für alleinerziehende?

Hallo,

ich brauche Hilfe bei einer Frage die ich nicht verstehe. Also meine Frau und ich sind geschieden. Ich bin zurzeit in der grundsicherung nach SGB12 weil ich anhand meiner Psychischen Krankheit nicht erwerbsfähig bin.

Meine Frau hat beim Jugendamt Antrag auf Unterhaltsvorschuss gemacht und sie bekommt zur Zeit Unterhaltsvorschuss. Aber jetzt die Große Frage?
Seitdem sie Unterhaltsvorschuss bekommt vom Jugendamt hat ihr der Sachbearbeiter den Mehrbedarf für Alleinerziehende bei ALG 2 gestrichen, ist das denn so richtig? Nur aufgrund der Unterhaltsvorschusses kann man den Mehrbedarf Streichen?

Es wäre toll wenn einer sich dazu äußern könnte, bin nähmlich ratlos.

Mfg
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  #2  
Alt 19.01.2010, 19:42
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wenn sie wirklich alleinerziehend ist, bekommt sie auch den MB Allein und das hat nichts mit dem UVG zu tun. Entweder hast du deine Ex irgendwie falsch verstanden und sie wollte dir nur sagen, dass sie jetzt weniger ALG 2 bekommt, weil das UVG angerechnet wird oder es ist irgendwas anderes nicht in Ordnung. Dazu müsste man schlichtweg den Bescheid sehen.

Turtle
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  #3  
Alt 19.01.2010, 20:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2009
Beiträge: 14
Standard

Hallo,

ich habe gerade mit meiner Frau telefoniert, sie hat einen neuen bescheid bekommen und darin steht, das sie 488€ inklusive Mehrbedarf bekommt, wenn dann das Unterhaltsvorschuss berechnet wird als Einkommen, hat sie insgesamt 689€ für drei Kinder, ich denke das ist dann richtig oder? aber nach Berechnung hat sie für sich nur noch 279€ und nicht 359€ ist das so dann auch richtig?

Mfg
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  #4  
Alt 20.01.2010, 06:27
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Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

hallo
der Bedarf für deine Frau ist richtig:

359 Euro Regelsatz
129 Euro Mehrbedarf Alleinerziehung

= 488 Euro ...also bekommt sie ihn auch

Gruß
Enibas
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  #5  
Alt 20.01.2010, 06:44
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Zitat:
aber nach Berechnung hat sie für sich nur noch 279€ und nicht 359€ ist das so dann auch richtig?
Wenn nach Bewilligung von UVG die Kinder (oder einige davon) ihren Bedarf selbst decken können, wird das Kindergeld, was die Kinder rechnerisch nicht brauchen auf die Mutter übertragen. Ggf. hängt also die Auszahlungshöhe damit zusammen, dass der Mutter jetzt überschüssiges Kindergeld angerechnet wird.

Turtle
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  #6  
Alt 20.01.2010, 11:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2009
Beiträge: 14
Lächeln

Hallo,

ich bedanke mich ganz herzlichst an euch!! Ihr habt mir mit eurer Hilfestellung sehr geholfen.

Mfg
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  #7  
Alt 14.10.2011, 14:56
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Registriert seit: 14.10.2011
Beiträge: 7
Standard kein Anspruch auf Alleinerziehenden und Kinder unter 6 Mehrbedarf

Hallo,
ich hoffe mir kann hier irgendjemd helfen.
laut abo habe ich keinen Anspruch auf Alleinerziehenden und Kinder unter 6 Mehrbedarf, da ich keinen Unterhaltsvorschuss beantragt habe. Der Kindsvater hat zwar die Vaterschaft anerkannt und lebt im Ausland, will und kann aber keinen Unterhalt zahlen. Mein kleiner ist nun 7 Monate alt und ich erhalte alles in allem 364€ (180 hartz 4 und 184 Kindergeld). Nach Aussage einer Mitarbeiterin der abo, müsste ich keinen Unterhaltsvorschuss beantragen, da es dann eh als anzurechnendes Einkommen vom Hartz 4 abgezogen wird...habe mich dann nicht mehr weiter gekümmert und mir ist dann auch in dem ganzen Stress nicht aufgefallen, dass ich ja nen Anspruch auf Mehrbedarf alleinerziehend und für Kinder unter 6 habe. Laut abo aber nicht, da ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bin d.h. keinen Unterhaltsvorschuss beantragt habe.... Was mache ich nun???
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  #8  
Alt 14.10.2011, 16:46
Benutzerbild von WalterWinter
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Ort: NRW
Beiträge: 2.194
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Ja was schon? Schleunigst nachholen.
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  #9  
Alt 14.10.2011, 17:06
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Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Du bist verpflichtet, vorrangige Leistungen zu beantragen. Dazu gehört auch Unterhaltsvorschuß. Wenn Du das nicht tust, kann die Leistung zumindest teilweise versagt werden.
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  #10  
Alt 14.10.2011, 17:09
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Registriert seit: 14.10.2011
Beiträge: 7
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tolle antwort...also kriege ich keinen alleinerziehenden mehrbedarf und mehrbedarf für kinder unter 6 von der abo, solange ich keinen unterhaltsvorschuss beim jugendamt beantrage..? wenn ja,wird es rückwirkend nachgezahlt?
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