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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.07.2011, 21:25
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Böse Wegen Ausbildung keine ALG2-Hilfe - BAB abgelehnt... Rechtens ?

Hallo allen
Der Verzweiflung nahe, wende ich mich nun an euch.
Vorgeschichte: Bin 21, verheiratet und habe einen 3 Jahre alten Sohn.
Mein Mann ist leider arbeitslos geworden Ende letzten Jahres und hat danach Hartz4 bekommen, weil er sich um die Betreuung unseres Kindes gekümmert hat. Ich mache derzeit eine Ausbildung zur Bankkauffrau seit 2010.
Das Amt hat mich seit Beginn der Ausbildung aus der Berechnung raus genommen (vorher bekamen wir aufstockend Hatz4). Ich sollte BAB beantragen. Nach ewigem hin und her mit dem Arbeitsamt haben sie mich nun abgelehnt dafür. In der Hartz4-Berechnung, werde ich nicht angerechnet mit Bedarf und Freibetrag, sehr wohl werden aber meinem Mann+Kind 180€ von meinem Azubigehalt angerechnet. Muss diese quasi an die beiden abgeben, obwohl ich keinen Regelbedarf habe. Habe im 1. Jahr 530€ netto und seit Februar (verkürzte Ausbildunsdauer) schon das Gehalt des 2. Lehrjahrs von netto 580€. Bekomme kein Kindergeld für mich - abgelehnt.
Ist das alles so Rechtens ? Wenn ich also einen Teilzeitjob hätte, in dem ich das Geld verdienen würde, dann wäre ich doch auch im Regelbedarf drinnen und hätte sogar nen Freibetrag auf mein Gehalt - das kann doch nicht sein ! Fühle mich wirklich benachteiligt Ich mache eine anständige Ausbildung und kann sie mir kaum leisten... Das kann doch nicht sein, dass Menschen mit Minijobs aufstockend alles bekommen und mir wird nicht geholfen, dass ich irgendwann auf eigenen Beinen stehen kann ! Bin wirklich fertig mit den Nerven... Wäre wirklich sehr sehr dankbar, wenn mir jemand da was zu sagen kann.
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  #2  
Alt 02.07.2011, 21:33
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Wieso bekommt Du weder Kindergeld noch BAB?

Verdienen Deine Eltern zuviel bzw. haben das KiGe nicht beantragt?
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  #3  
Alt 02.07.2011, 23:28
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Hallo,

Zitat:
Wieso bekommt Du weder Kindergeld
Zitat:
schon das Gehalt des 2. Lehrjahrs von netto 580€
Kindergeld Verdienstgrenze 8004€ minus Werbungskosten

lg edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
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  #4  
Alt 02.07.2011, 23:50
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Mit der Kindergeldstelle führt meine Mutter momentan noch ein Widerspruchsverfahren... Die haben abgelehnt, weil die Papiere angeblich nicht da waren. Zum Glück sind die alle mit denen meines Stiefbruders gefaxt worden und sie hat alle Sendeberichte aufgehoben dazu. Die Ablehnung kam auch erst vor 3 Wochen - Fast ein ganzes Jahr später ! Und zum Widerspruch kam vor einer Woche dann ein Brief, dass es noch ein wenig dauern kann, bis sich da was klärt, weil die so viele Verfahren derzeit haben und wir nicht mehr nachfragen sollen.
Habe nur meine Mutter und die verdient gerade mal für sich genug.
Bei der BAB haben die irgendwie gerechnet, ich hätte 706€ und brauche 572€ zum leben und knapp 60€ für die Fahrtkosten. Und haben mir nach einem Jahr (erster Bescheid) mittgeteilt, dass ich die Kosten zur Berufsschule von dieser erstattet bekommen könnte. Ich werd echt noch wahnsinnig mit den Ämtern ! Hätte ich nen Minijob würde mir besser geholfen werden, als wenn ich eine anerkannte Ausbildung mache... Das ist furchtbar... Weiß mir nicht mehr zu helfen
Irgendwas stimmt da doch nicht... Sollte ich mal zum Anwalt oder ist das Aussichtslos ?
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  #5  
Alt 03.07.2011, 08:05
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Hallo Schmusemaus,

natürlich solltest du dir dringend einen Anwalt suchen. Denn dieser schaut nicht nur ob alle Berechnungen des Amtes so okay sind, sondern er leitet auch Schritte dagegen ein. Ein guter Anwalt kennt sich auch mit BAB usw. aus.

Ich und meine Lebensgefährtin kämpfen schon seit 4 Jahren nur noch mit dem Anwalt gegen die Willkür unserer örtlichen ARGE. Bisher mit Erfolg.

LG Mike
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  #6  
Alt 03.07.2011, 08:22
Benutzerbild von MrSippi
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Zitat:
Habe nur meine Mutter und die verdient gerade mal für sich genug
Und was ist mit dem Vater?
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  #7  
Alt 03.07.2011, 08:44
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Na komm, Schmusemaus, nicht verzweifeln. Wenn Du eine verkürzte Ausbildungsdauer hast, kann die Durststrecke doch nicht mehr lange sein.
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  #8  
Alt 03.07.2011, 10:17
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Mr Sippi: Habe keinen Vater mehr.


Mike 1983: Ich werde am Montag gleich mal meine Rechtschutzversicherung anrufen und mir dann einen Anwalt suchen. Der kann mir sicherlich sagen, von wem mir welche Förderung zusteht. Danke für die Antwort ! 4 Jahre klingt echt viel - da habt ihr aber auch schon einges an Kampf mit dem Amt. Wünsche euch weiterhin ganz viel Erfolg !


Mammut68: Auch dir ein großes Dankeschön, vor allem für die aufmunternden Worte. Es ist nur bitter, dass ich aufgrund von super Noten die Ausbildung verkürzt bekomme und mich so sehr bemühe, von diesen Ämtern weg zu kommen und werde dafür so behandelt. Es kann nicht sein, dass Menschen, die nicht arbeiten wollen mehr Unterstützung erhalten als ich. Ich hab mal mit einem dieser Rechner durchgerechnet, dass wenn ich das Geld mit einem "normalen" Job verdienen würde, knappe 300€ mehr von der Arge als Hilfe erhalten würde. Auch wenn diese Rechner nicht zu 100% genau sind, aber das ist einfach nur nicht fair... Weil ich das Geld durch eine Ausbildung verdiene, werde ich ganz klar benachteiligt ! So fördert man doch niemanden, der arbeiten möchte
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  #9  
Alt 03.07.2011, 11:41
Benutzerbild von MrSippi
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Zitat:
Habe nur meine Mutter und die verdient gerade mal für sich genug
Ist das eine gefühlte Einschätzung oder eine amtliche Berechnung?

Zitat:
Habe keinen Vater mehr
Was ist mit Halbwaisenrente?
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  #10  
Alt 03.07.2011, 16:12
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Bekomme keine Halbwaisenrente, da ich nie anerkannt worde bin.
Meine Mutter verdient knappe 5000€ jährlich - also ich denke auch ne amtliche Berechnung würde das selbe ergeben, wie ich es sage.
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Stichworte
alg2, ausbildung, förderung, freibetrag, regelbedarf

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