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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 03.07.2011, 16:23
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Kindergeld Verdienstgrenze 8004€ minus Werbungskosten
Da liegt sie ja nun weit drunter.

Zitat:
Bei der BAB haben die irgendwie gerechnet, ich hätte 706€
Die nehmen auch das durchschnittliche Einkommen der Ausbildungsjahre sowie das Kindergeld dazu.

@ schmusemaus357: Deine Mutter sollte sich bezüglich der Arbeitsweise der Familienkasse mal an das Kundenreaktionsmanagement der Arbeitsagentur wenden. Normalerweise geht das dann recht flott vonstatten.

Belegübersendungen per Fax sind aber immer sehr unglücklich und meines Wissens nach auch nicht zulässig.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #12  
Alt 03.07.2011, 16:32
Benutzerbild von MrSippi
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Wenn es darum geht, Vergleiche zu ziehen, wer wieviel mehr bekommt als du, bist du sehr wortgewand, bei den Fakten hältst du dich sehr zurück.

Welche Begründung/Berechnung liegt der BAB-Ablehnung zugrunde?
Die Kindergeldbearbeitung von einem Jahr mit abschließender Ablehnung dürfte ruhig auch etwas genauer erklärt werden.
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  #13  
Alt 03.07.2011, 22:07
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Grubenpony: Oh, ich wusste nicht, dass es da noch andere Möglichkeiten für eine Beschwerde gibt. Das mit der Übersendung der Unterlagen war ein wenig unglücklich formuliert. Meine Mutter hat die Unterlagen sowohl für mich, als auch für meinen Stiefbruder gleichzeitig ein Mal durchgefaxt und dann zusammen versendet. Seltsamerweise sind die Unterlagen meinen Stiefbruders mit einiger Verspätung geprüft gewesen und für ihn wurde das Kindergeld genehmigt. Auf Anfrage, mussten wir die angeblich fehlenden Papiere (die zu 100% dabei waren!) noch ein Mal senden und haben abgewartet, da am Telefon immer gesagt wurde, dass es in Bearbeitung sei. Das ganze ging hin und her und wurde dann abgelehnt, weil die Papiere ja schon wieder nicht vollständig gewesen wären. Die Faxbelege sind halt etwas, wovon ich mir erhoffe, dass sie im schlimmsten Fall doch beweisen können, dass die Unterlagen von Anfang an vollständig da waren. Danke für deinen Rat. Werden schauen, dass wir uns beschweren. Bin aber auch sehr gespannt was nach nochmaliger Zusendung per Einschreiben nun aus diesem Antrag wird. Ich danke dir für deine Antwort !

MrSippi: Ich wollte da einfach nicht zu tief einsteigen, weil ich erst schauen wollte, ob mir diese Hilfen in meiner Lebenssituation überhaupt zustehen bzw von wem mir Hilfe zusteht. Die Begründung des Bescheides ist einfach nur, dass sie errechnet haben, dass ich genug habe. Im Anhang steht dann nur noch eine Widerspruchsbelehrung und das aus Datenschutzgründen der "richtige" Berechnungsbogen nicht beigelegt werden kann. Da steht wirklich nur, dass ich nach deren Berechnung Einkommen von 706€ habe und 630€ Gesamtbedarf habe. Wie die auf einen Durchschnitt von 706 € kommen ist mir ebenso schleierhaft. Netto bis Januar 530€ und ab Februar 580€. Von denen muss ich wie gesagt auch noch 180€ "abgeben" an Mann und Kind. Somit habe ich noch 400€ für mich und vor Februar war es ja noch weniger.
Ich habe bereits alle Fakten genannt und du hilfst mir mit deinen Fragen, ohne auf meine einzugehen, auch nicht weiter. Ich nenne Zahlen und bin irritiert wegen der Berechnung und hoffe, dass jemand auch dazu was sagen kann und du hast bisher keine einzige Antwort gebracht, die mit in irgendeiner Weise weiterhilft.
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  #14  
Alt 03.07.2011, 22:26
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Zitat:
Zitat von schmusemaus357 Beitrag anzeigen
Bekomme keine Halbwaisenrente, da ich nie anerkannt worde bin.
Meine Mutter verdient knappe 5000€ jährlich - also ich denke auch ne amtliche Berechnung würde das selbe ergeben, wie ich es sage.
Bei dem geringen Einkommen müßte Deine Mutter eigentlich selbst einen Hartz IV -Anspruch als Aufstockerin haben.
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  #15  
Alt 04.07.2011, 06:42
Benutzerbild von MrSippi
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Ich frage deshalb nach, weil mir das etwas merkwürdig vorkommt. Eine Kindergeldbearbeitung von einem Jahr ist ungewöhnlich, das für deinen Stiefbruder wurde bewilligt, für dich abgelehnt wegen angeblich nicht vollständiger Unterlagen. Ebenso gibt es beim BAB eine für dich nicht nachzuvollziehende Berechnung.
Kann es vielleicht sein, dass das mit deinem "theoretischen Anspruch" auf Unterhalt gegenüber deinem Erzeuger zu tun hat? Ich selber kenne es nämlich so, dass allein die Aussagen, Vater gibt es nicht, bin nie anerkannt worden, nicht ausreicht.
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  #16  
Alt 04.07.2011, 18:20
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Beiträge: 9
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Mammut: Nein, sie hat ja neu geheiratet und ihr Ehemann verdient den Lebensunterhalt für die beiden.


Zitat:
Zitat von MrSippi Beitrag anzeigen
Kann es vielleicht sein, dass das mit deinem "theoretischen Anspruch" auf Unterhalt gegenüber deinem Erzeuger zu tun hat? Ich selber kenne es nämlich so, dass allein die Aussagen, Vater gibt es nicht, bin nie anerkannt worden, nicht ausreicht.
MrSippi: Mir kommt das alles auch sehr merkwürdig vor und deshalb hab ich mich ja hilfesuchend an dieses Forum gewendet. Bevor diese Vaterdiskussion weitergeht, ist zu sagen, dass ich keinen in der Geburtsurkunde habe und eine Vaterschaft nie festgestellt wurde, sodass ich ein Formular unterschrieben habe, dass mir der Vater unbekannt ist. Die Frau sagte damals, dass das absolut ausreichend ist. Somit wird nur meine Mutter in die Berechnung mit einbezogen und mein Mann - der wie gesagt auch vor der Ausbildung trotz Vollzeitjob aufstockend was mit uns bekam.
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