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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 23.07.2009, 13:30
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Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 3
Standard Weg. Krankheit Job verl., ALG I-Hausverkauf und nun Hartz IV

Hallo Zusammen,
nach längerem Forumsuchen, fand ich ähnliche Fälle aber nichts was fü unsere Situation nützlich sein könnte.
Mein Vater hat einen weiteren Termin beim Amt am 06.08. und hoffe bis dahin so viel Information zu bekommen wie nur möglich.

Folgender Fall - Mein Vater war viele Jahre als Kommissionierer tätig und das hat in gesundheitlich stark eingeschränkt. Nach ca. 1 1/2 Jahren Ersatzleistungen durch die AOK und zwei ReHa's ist er seinen Job los und musste zum AMT bezüglich Arbeitslosengeld.
Hier kamen die Probleme:
-KFZ defekt und musste praktisch verschenkt werde (verschrotung wär teuerer)
-Die Kosten des Hauses (erst seit knapp 5 Jahren in Besitz) waren nicht mehr zumutbar.
-Ausser dem Kredit in der Bank waren noch viele Tausend € Schuldenalt bei Bekannten/Verwandten. (Ja das Haus wurde ohne tatsächlichen Eigenkapital gekauft)
-Ältester Sohn(24) zob aus nach erhalt der Ausbildung.
-Zwei weitere Kinder (eins mit 70% Behinderung) mussten weiter angemessen versorgt werden.

Haus verkauft! - Wir erzielten vor genau einem Jahr mit dem Verkauf einen Gewinn von ca. 60.000€ , hört sich nach viel an aber die Wertsteigerung wurde nur möglich durch die privaten Anleihen / weitere kleine Krediten von Banken (zB Fenster, neue Heizanlage...)
davon gingen also ca. 10.000€ an Schulden zurück.
Denn Kindern wurde 20.000€ als Spareinlage zurückgelegt die aber vom ältesten Sohn verwaltet werden.
Ein Auto für 9000€ (dank der Abwrackpremie jetzt gerade mal 4000€ Wert )
Da die Möbel im Haus blieb (die meisten Stücke über 15Jahre alt)
Neue Möbel / Küche ca. 10.000€
Es wurde ein Familienurlaub nach 6 Jahren gegönnt
mit ca. 3000€
Unterm Strich blieben ca. 8000€
-Im Mai hat der Älteste(der verfasser des Textes) auch geheiratet was dann wieder ca.5000€
kostete.

Jetzt ist das ALG zu Ende und da mein Vater weiterhin nach Jobsuche ist muss irgendwie die Miete bezahlt werden. Das Restliche Geld ist in Kleinigkeiten zerflossen.

Frage ist, in wieweit muss mein Vater all das belegen und ob das überhaupt möglich ist.
Mein Vater ist Verheiratet und lebt damit wohl in einer Bedarfsgemeinschaft da meine Mutter keine Möglichkeit für einen Job findet (Kind mit Behinderung)

Ich weis wirklich nicht weiter. Es wurde wohl gehofft das mein Vater einen passenden Job in der ALG Phase findet. Das ist leider nicht gelungen.
Könnte es sein dass das AMT den Eltern das ALG II Verweigern kann wenn die privaten Darlehen nicht belegt werden können? Ist ein Jahr her und keiner rechnete mit diesem Hergang...

Hoffentlich ist das mehr oder weniger Verständlich was ich da an Problemen habe.

Für Info im Voraus vielen Dank!
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  #2  
Alt 23.07.2009, 13:54
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Erläuter mal:

Zitat:
Denn Kindern wurde 20.000€ als Spareinlage zurückgelegt die aber vom ältesten Sohn verwaltet werden.
Das Haus gehörte den Eltern, wieso verschenken diese 20.000 Euro aus dem Erlös an die Kinder? Das geht so nicht. Wenn sie jetzt verarmen, müssen sie die Schenkung zurückfordern.

Zitat:
Im Mai hat der Älteste(der verfasser des Textes) auch geheiratet was dann wieder ca.5000€
kostete.
Wo steht geschrieben, dass das die Eltern bezahlen müssen? Wer heiratet hat die Kosten zu tragen. Auch das ist eine Schenkung, die so nicht i. O. ist.

Turtle
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  #3  
Alt 24.07.2009, 00:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 337
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Stellt sich die Frage wie alt deine Eltern sind um erstmal zu ermitteln wie hoch ihr Vermögensfreibetrag ist.
Wenn die 20000 eu ,die auf die Kinder verteilt wurden, mit angerechnet werden, würde sich ein Vermögen von derzeit ca 32000 eu ergeben( mit den 4000 eu Auto).
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  #4  
Alt 25.07.2009, 15:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 3
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Mein Vater ist 50 und meine Mutter 45. Die Schenkung an Kinder soll als Genschenk für die Volljährigkeiten der Kinder werden (Führerschein etc.) aber aktuell ist es als Sparbuch gedacht.
Zur Hochzeit. Die Hochzeit wurde nicht allein von den Eltern getragen, diese haben einen großteil in die neue Wohnung und Möbel der verheirateten reingelegt.
Wie bereits erwähnt kam ein HARTZ IV Antrag nicht mal in den Kopf der Eltern.

Wie ich erlesen konnte bekommt man weiteren Freibetrag für die Kinder (Bis 14 oder bis 18 Jahre konnte ich jedoch nicht nachvollziehen) von 3100Eur?

Weiter, nehmen wir an der Berater sagt wir hätten noch ca. 20000 Eur als Vermögen, wie würde er diese Verrechnen? Man müsste doch einen Regelsatz haben auf wieviele Monate die "reichen" sollte?
Auch ist hier die Frage ob es besondere Vorgehensweisen gibt da meine Schwester zu 70% Behindert ist (Merkzeichen H vorhanden)....
Weshalb meine Mutter auch nie einen passenden Job (Pflegezeiten) finden konnte.

Vielen Dank im Voraus für die Anteilnahme!
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  #5  
Alt 25.07.2009, 16:14
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von JoeF Beitrag anzeigen
Wie bereits erwähnt kam ein HARTZ IV Antrag nicht mal in den Kopf der Eltern.
Warum nicht? Wie sehen denn die Alternativen für einen 50-jährigen Arbeitslosen bei der derzeitigen Arbeitslosenquote aus?

Hat deine Schwester eine Pflegestufe und haben deine Eltern Pflegegeld beantragt?
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  #6  
Alt 25.07.2009, 17:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 3
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Wie bereits mitgeteilt ist er Arbeitslos aufgrund einer Erkrankung geworden, dies wurde durch die langen ReHa's zum größeren Teil auskuriert (er kann jedoch weiterhin nichts über 20kg dauerhaft heben).

Das Pflegegeld wurde bereits vor Jahren gestellt und die erhalten wir auch.
Es geht uns eher um nebenkosten für meine Schwester wie zB. BIO Lebensmittel und des öfteren neue Kleidungen.
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  #7  
Alt 25.07.2009, 17:22
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von JoeF Beitrag anzeigen
Wie bereits mitgeteilt ist er Arbeitslos aufgrund einer Erkrankung geworden, dies wurde durch die langen ReHa's zum größeren Teil auskuriert (er kann jedoch weiterhin nichts über 20kg dauerhaft heben).
Umso weniger ist es verständlich, dass das Vermögen mit vollen Händen verteilt wurde. Das Abrutschen in Sozialleistungen nach dem ALGI konnte man sogar ohne Glaskugel vorhersehen.


Zitat:
Es geht uns eher um nebenkosten für meine Schwester wie zB. BIO Lebensmittel und des öfteren neue Kleidungen.
Hat diese Schwester denn nichts bekommen als deine Eltern verteilt haben? Natürlich steht ihr auch ein Vermögensfreibetrag zu (€ 750 pauschal sowie € 150 je Lebensjahr).
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hartz 4, hausverkauf, vermögensprüfung

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