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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo an Alle, entschuldigt bitte diese Frage... aber ich hab jetzt stundenlang gegoogelt und nichts gefunden was spezifisch zu diesem Thema passt. Also, wir betreiben seit über einem Jahr ein kleines Webradio... dies ist unser Hobby. Nun kostet das verbreiten von Musik auch Geld ( Gema und GVL ) dazu kommen die Kosten für den Server usw. Deswegen ist es bei vielen Webradios auch üblich das die Moderatoren monatlich eine kleine Unterstützung schicken das sie ja selbst auch wollen das das Radio bestehen bleibt. Wir sind leider momentan Hartz 4 Empfänger, aber selbst wenn wir es nicht wären würden unsere Modis uns unterstützen wollen. Nun meinte doch jemand per eMail uns anschreiben zu müssen der uns als "Konkurrenz" sieht er würde dies dem Arbeitsamt melden... da wir ja Einnahmen haben und dies nicht dürften. Wir haben aber keinerlei Vorteil von dem Geld... es reicht meistens gerade mal so wenn überhaupt für die laufenden Kosten. Nun meine Frage, ist es wirklich so das wir nur weil wir Hartz 4 Empfänger sind kein Hobby dieser Art haben dürfen? Liebe Grüße Petra |
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#2
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| Wo ist das Problem? Du kannst doch nachweisen,daß die Ausgaben die Einnahmen auffressen und kein Gewinn entsteht. Müßte sich doch alles aus dem Kontoauszug ergeben. |
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#3
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| Ja klar, ich kann das aus dem ganzen Jahr wenn das Amt kommen würde nachweisen. Aber ich wußte bisher nicht das ich kein Hobby haben darf - und das ist es ja nun mal - wo alle zusammenlegen und es eben bei mir auf dem Konto gesammelt wird. ![]() Verstehe das sowieso nicht wieso diese Leute nicht einfach ihr eigenes Ding durchziehen und uns in Ruhe lassen. LG Petra |
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#4
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| also was ich suche ist jemanden der weiß wo genau ich die Gesetzeslage hierzu nachlesen kann. einfach um das schriftlich zu haben, es mir extrem wichtig das wir alles richtig machen... denn wir wollen nicht wegen sowas die ganze Arbeit die wir in das Webradio gesteckt haben aufgeben müssen. |
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#5
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| § 11 SGB II. Einkommen ist zu berücksichtigen. Du schreibst aber, daß Du gar keinen Gewinn machst, also gibts auch nichts anzurechnen. |
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