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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 20.12.2008, 14:15
max max ist offline
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Registriert seit: 20.12.2008
Beiträge: 4
Standard Was muss ich beachten, zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Hallo,
ich möchte bei meinen Eltern ausziehen und habe ein wohnungsangebot für eine 70 m² Wohnung für 400 Euro warm.
Was muss ich nun machen um Aufstockung zu meinem Gehalt zu bekommen?
Verdiene ca. 900 Euro Brutto/ Monat !
Wenn ich einen Antrag stelle, was für Angaben werden benötigt?
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  #2  
Alt 20.12.2008, 14:47
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Wie alt bist Du?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 20.12.2008, 14:50
max max ist offline
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Registriert seit: 20.12.2008
Beiträge: 4
Standard

ich bin 26 geworden und es wird zeit!
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  #4  
Alt 20.12.2008, 16:31
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Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
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Zitat:
Zitat von max Beitrag anzeigen
Hallo,
ich möchte bei meinen Eltern ausziehen und habe ein wohnungsangebot für eine 70 m² Wohnung für 400 Euro warm.
Was muss ich nun machen um Aufstockung zu meinem Gehalt zu bekommen?
ich würde sagen in eine angemessene Wohnung ziehen.
bzw. in eine die man sich leisten kann..... ?

für eine Person sind 45qm laut ALGII angemessen.
Es kommt aber auch darauf an ob die Höchstgrenze der KDU für 1 Person nicht überschritten ist. Da könnte es nur Probleme mit den Heizkosten geben, da nur 45qm angemessen sind also auch nur Heizkosten für
45qm übernommen werden.

Es wird nur die angemessene KDU übernommen. Wie hoch die in eurer
Region ist, kannst du bei der zuständigen Arge erfragen.
Davon hängt auch ab ob überhaupt Anspruch auf aufstockendes ALGII besteht. Bei 900 brutto bist du bei 710 Euro netto.
Ich komme auf 210 Euro Freibetrag - also 500 Euro anrechenbares Einkommen. 351 Euro wäre dein Regelsatz - haben wir einen Rest von 149 Euro für die Miete.
Sind bei euch 250 Euro angemessen. würdest du also nur 101 Euro für die Miete bekommen.
Sind die 400 Euro wirklich angemessen, gäbe es 251 Euro.
(Strom und Warmwasser gehören aber nicht zur KDU sondern sind aus dem Regelsatz zu tragen) Und das es wohl noch einen Abschlag wegen der Heizung gäbe - da ja nur 45qm angemessen sind.

Es gäbe auch noch die Möglichkeit von Wohngeld.

Also ZUERST angemessene KDU bei der Arge erfragen.

Liebe Grüsse
- der nachtvogel -
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  #5  
Alt 20.12.2008, 16:37
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Zunächst mal muss der Umzug/ Auszug aus Sicht des Amtes erforderlich sein. Ansonsten gibts die bisherigen Mietkosten, die sich wahrscheinlich auf 0,00 Euro belaufen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #6  
Alt 20.12.2008, 20:11
max max ist offline
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Registriert seit: 20.12.2008
Beiträge: 4
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vielen dank für die schnellen antworten
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