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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| huhu habe eine etwas komplizierte frage zum thema ALG I oder Hartz 4 und allgemeine leistungen!! lebenssituation sieht so aus: verheiratet drei kinder mann selbstständig eigenheim (gebaut als betriebsleiterwohnung) also ich bin verheiratet mein mann ist selbstständig. er selber bekommt im monat eine abschlagszahlung aus der firma damit die unkosten fürs haus gedeckt sind, sprich abtrag, strom, wasser, müll und versicherungen ect pp. ansonsten erhält er keinen lohn. ich bin zu hause bei den kindern (6 jahre, 4 jahre und 1 jahr alt). bin aber eigentlich bei meinem mann in der firma angestellt aber momentan noch in elternzeit bis 2011. mir sind nun grad im januar die 375 euro im monat an elterngeld weggefallen da der kleine 1 jahr alt wurde. ich habe nun folgendes einkommen im monat unterhalt für ein kind vom erzeuger 99 euro (kann wohl lt. JA nicht mehr zahlen) Kindergeld für drei kinder 462 euro und ab diesen monat ja wohl die 36 euro mehr an kindergeld sprich also 498 euro kindergeld, sprich wir haben knappe 600 euro im monat, davon gehen 160 euro kindergartenbeitrag ab, also nur noch 440 euro im monat übrig. und das ist das wovon wir im monat leben! nun meine frage, was könnte ich noch beantragen? habe ich trotz anstellung bei meinem mann in der firma anspruch H4 zu beantragen? oder müsste ich dafür kündigen? muss ich wenn ich H4 bekommen sollte, dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen?? ich würde schon gerne arbeiten gehen, aber momentan sieht es so aus, das ich für den kleinsten keinen kita-platz bekommen kann und auch keine verwandten in der nähe habe zum passen, daher müsste ich noch ein jahr warten mit arbeiten, da hat der kleine einen kita-platz. ist zwar etwas kompliziert, aber ich hoffe auf antworten. danke schonmal im voraus!! |
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#2
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| Erste Frage: Welche Rechtsform hat die Firma??? |
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#3
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| es ist grad zu einer e.K. geworden! vorher war es eine OHG an der mein mann 33,3 % besass, da aber sein vater verstorben ist hat er jetzt die restlichen 66,6 % geerbt und ist somit alleininhaber |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
Habt ihr Wohngeld bzw. Lastenzuschuss beantragt? Kinderzuschlag? Bei der Konstellation würde ich auf die Beantragung von ALGII verzichten, denn nicht nur du stellst den Antrag sondern die ganze Familie - auch dein Mann! |
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#5
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| Damit handelt es sich um eine Personengesellschaft und eine Trennung von "Privatvermögen und "Firmenvermögen" dürfte gegenüber der ARGE nicht durchzusetzen sein. Dies heißt dann leider, der gesamte Gewinn der Firma wird bei der Berechnung des ALG II angerechnet, nicht nur der an Deinen Mann ausgezahlte Gewinnanteil/Abschlagszahlung. Zumindest die Tilgungsleistungen für das Haus werden nicht anerkannt, es können anerkannt werden die tatsächliche Nebenkosten wie Müllabfuhr, Straßenreinigung, Grundsteuer, Heizung (nicht aber der Haushaltsstrom), evtl. auch Versicherung für das Haus. Ebenso können anerkannt werden die zu zahlenden Zinsen, wobei alles, was mit dem Haus zusammenhängt immer unter dem Vorbehalt steht, das dieses Haus auch angemessen ist, grob gesprochen, nicht mehr als 100-120 m² Wohnfläche. Auch mir erscheint es sehr sinnvoll, zunächst mal die von Grubenpony aufgezeigten Alternativen "abzuklopfen". |
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#6
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| der kindergartenbeitrag ist hier nach betreuungszeit gestaffelt und wir haben schon die "geringste" zeit die man nehmen kann von 8-13 uhr. kindergelzuschlag und kindergartenbeitragsbefreiung hab ich mir grad geholt die anträge, die werden jetzt erstmal ausgefüllt und abgegeben! lastenzuschlag? wäre das dann fürs haus?? mit der abschlagszahlung fürs haus, mehr ist einfach nicht drin in der firma um das noch rauszunehmen. er hat ja noch angestellte die auch geld sehen wollen und er unterhält seine mama noch mit. die aber auch noch in der firma arbeitet! |
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#7
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| Ja, Lastenzuschlag ist praktisch das gleiche wie Wohngeld, aber eben für Wohneigentümer.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#8
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| Zitat:
Dann wäre es aber mehr als kontraproduktiv, die Verantwortung für die eigene Familie auf den Staat abzuwälzen. Wenn es reicht, Angestellte (die Mutter lasse ich mal außen vor) durchzufüttern, für ihn selber aber nicht, muss er ggf. eben jemanden entlassen.Ich verstehe es trotzdem nicht. Wenn der Vater bis vor kurzem auch noch was aus der Firma entnommen hat, muss doch noch was da sein. Schließlich bekommt er für seine jetzt 100% dasselbe wie vorher für 33,3%? Ist nicht logisch. |
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#9
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| Hier mal eine Frage kurz eingeworfen: Kann man denn den Lastenzuschuss auch beantragen, wenn man Hartz4 kriegt und hier für Unterkunft und Heizung schon "Geld" bezieht?? Oder geht nur entweder oder?? |
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#10
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| Es geht nur eins von beiden. Andi |
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